Das Jahr 2018 neigt sich mit großen Schritten dem Ende zu. Und wie immer stellt sich die Frage: welche Veränderungen kommen 2019 auf uns zu? Interessanterweise stehen tatsächlich viele Neuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen in der Pipeline. Egal, ob Rente, Steuern oder Kindergeld: die Liste der Bereiche, die beim Wechsel von 2018 auf 2019 betroffen sind, ist lang.
Im Folgenden finden Sie eine übersichtliche Auflistung, eingeteilt nach Themenbereichen. Schnell fällt auf: auch wenn es vor allem das Dieselfahrverbot ist, welches in medialer Hinsicht aktuell stark präsent ist, existieren durchaus noch weitere Bereiche, die im Zusammenhang mit maßgeblichen Änderungen zum Jahreswechsel Beachtung finden sollten.
1. Steuern – Einkommensgrenzen steigen
Zum 01. Januar gelten für den Steuerzahler neue Einkommensgrenzen. Diese werden um 1,84 Prozent angehoben. Grund hierfür ist das Vorhaben, die Inflationsrate des (dann) vergangenen Jahres zu berücksichtigen und die kalte Progression auszugleichen.
Doch der Blick auf 2019 und den Bereich der Steuern zeigt, dass hier noch weitere Änderungen anstehen. Grundlegend gilt es hier, die folgenden Faktoren zu beachten…:
- Der Grundfreibetrag zur Einkommenssteuer wird erhöht. (Ledige: 9.168 Euro, Verheiratete: 18.336 Euro)
- Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht. Dieser liegt nun bei 2.490 Euro je Kind und Elternteil.
- Der Steuerzahler hat ab 2019 insgesamt zudem zwei Monate länger Zeit, seine Steuererklärung abzugeben. Abgabedatum ist nun der 31. Juli. Zudem wird die Frist auch im Zusammenhang mit Steuererklärungen verlängert, die vom Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein angefertigt werden. Stichtag ist hier nun nicht mehr der 31.12., sondern Ende Februar.
- Erhält ein Mitarbeiter von seinem Betrieb ein Jobticket, muss er die entsprechende Ersparnis nun nicht mehr versteuern, sofern es sich hierbei nicht um eine Entgeltumwandlung handelt. Die Anrechnung auf die Entfernungspauschale existiert jedoch weiterhin.
- Steuer-Neuerungen ergeben sich auch im Zusammenhang mit der Nutzung von Hybridfahrzeugen und E-Dienstwagen. Die 1% Versteuerung wird hier ab 2019 auf 0,5 Prozent gesenkt. Wichtig: Der entsprechende Vorteil gilt nur bis zum 31. Dezember 2021.
- Der geldwerte Vorteil, der aus der Nutzung von Dienstfahrrädern resultiert, ist im kommenden Jahr (und bis zum 31. Dezember 2021) ebenfalls steuerfrei. Mit Hinblick auf das E-Bike-Leasing auf der Basis einer Gehaltsumwandlung gelten dann wiederum andere Regelungen.
2. Mindestlohn für Minijobber steigt
Zum 01. Januar 2019 wird der Stundenlohn für Minijobber auf 9,19 Euro angehoben. Dementsprechend ist es dann gegebenenfalls die Aufgabe der Arbeitgeber, den Lohn ihrer Mitarbeiter entsprechend zu erhöhen und anzupassen.
Dennoch ist es selbstverständlich dann auch wichtig, dass die Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschritten wird. Sollte dies der Fall sein, besteht Sozialversicherungspflicht.
3. Weitreichende Veränderungen in den Bereichen „Kranken- und Pflegeversicherung“
Besonders einschneidend scheinen auch in diesem Jahr wieder die Veränderungen im Zusammenhang mit der Kranken- und Pflegeversicherung zu sein. Im Fokus der Medien stehen aktuell die möglichen Senkungen für Kassenpatienten. Jedoch bringt die neue Regelung auch Veränderungen für Selbstständige mit sich. Weiterhin sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung angehoben werden.
Mit Hinblick auf den Bereich der Sozialversicherungen spielen für 2019 die folgenden Faktoren eine tragende Rolle:
- Geplant ist, dass der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, der in 2018 noch vom Arbeitnehmer allein getragen wurde, ab dem kommenden Jahr zu 50% vom Arbeitgeber übernommen wird.
- Die Beiträge zur Pflegeversicherung sollen hingegen angehoben werden, um 0,3 Prozent. Durch diese Regelung soll dem Pflegenotstand entgegengewirkt werden. Auf Basis der entsprechenden Mehreinnahmen sollen unter anderem 13.000 neue Stellen im Bereich der Pflege geschaffen werden. Es ist geplant, den neuen Beitrag dann bis zum Jahre 2022 stabil zu halten. Ob dieses Vorhaben realistisch ist, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.
Weiterhin soll sich ab 2019 die Beitragsbemessungsgrenze im Zusammenhang mit der Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige ändern. Diese soll ab kommendem Jahr auf 4.537,50 Euro angehoben werden. Weiterhin gilt, dass die Mindestbeitragsbemessungsgrenze halbiert werden soll. Hieraus ergibt sich dann ein Mindestbeitrag in Höhe von 1.141,88 Euro im Monat. Existenzgründer könnten jedoch hierbei von verschiedenen Sonderregelungen profitieren.
4. Neue Bedingungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung
Wie auch in den Jahren zuvor gilt auch für das Jahr 2019, dass vor allem die „Besserverdienenden“ die Zielgruppe für die PKV bilden. Im kommenden Jahr wird die Grenze zur Versicherungspflicht im Zusammenhang mit der KV und PV angehoben und liegt dann bei 60.750 Euro im Jahr/ 5.062,50 Euro im Monat. Wer diese Summe übersteigt, darf in die PKV wechseln.
5. Neue Regelungen zur Rente
Auch wenn ursprünglich geplant war, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu senken, zeigte sich, dass sich dieses Vorhaben nicht umsetzen lässt. Vielmehr bleiben die Sätze auch im Jahre 2019 bei 18,6 Prozent.
Im Gegenzug sollen die Renten jedoch im kommenden Jahr, wenn auch „erst“ zum 01. Juli 2019, steigen. Die westlichen Bundesländer profitieren hier von einer Steigerung um 3,18 Prozent, während die Rente im Osten um 3,91 Prozent angehoben werden soll. Die Anhebung soll im Zusammenhang mit allen Rentenarten (also Hinterbliebenenrente, Altersrente, Mütterrente und gesetzliche Unfallrente) angewendet werden.
6. Weitere Veränderungen in der Übersicht
Während viele Veränderungen, die das Jahr 2019 mit sich bringen wird, medial ausführlich behandelt werden, werden andere Neuerungen eher im Hintergrund vollzogen.
Nicht vergessen sollten daher auch die folgenden Punkte…:
- Ab dem Jahr 2019 gelten im Straßenverkehr die neuen Typ- und Regionalklassen.
- Hybrid- und Elektroautos müssen ab kommendem Jahr mit einem neuen, akustischen Warnsystem ausgestattet sein.
- Fahrzeughalter haben im Laufe des neuen Jahres die Möglichkeit, Details zu Autozulassung, Adressänderung und Umschreibung online zu tätigen.
- Die neuen Diesel-Fahrverbote gelten ab 01.01.2019 in Stuttgart und ab 01.02.2019 in Frankfurt.
- Unternehmen dürfen ab 2019 Werbung bei Whatsapp schalten bzw. abspielen lassen.
- Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird auf 2,5 Prozent (Basis: Bruttoeinkommen) gesenkt. Besagter Beitrag soll zum Ende des Jahres 2022 erneut um 0,1 Prozentpunkte gesenkt werden.
- Das Kindergeld soll ab dem 01. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht werden. Weiterhin soll auch der Kinderfreibetrag angehoben werden.
- Die Regelsätze im Zusammenhang mit der Sozialhilfe und dem ALG 2 steigen auf 424 Euro (Alleinstehende/ Alleinerziehende). Paare und Bedarfsgemeinschaften werden mit 7 Euro mehr pro Person bedacht. Auch behinderte Menschen über 18 Jahre, die in stationären Einrichtungen leben und Nicht-Erwerbsfähige unter 25 Jahre, die noch im Elternhaus wohnen profitieren von einer Erhöhung.
- Ab circa der Mitte des Jahres 2019 werden neue Geldscheine (100- und 200 Euro) in Umlauf gebracht. Diese sollen besonders fälschungssicher sein.
- Klassische TAN-Listen aus Papier gehören ab 14. September 2019 der Vergangenheit an.
Fazit
Zum Jahreswechsel bzw. im Laufe des Jahres 2019 treten, unter anderem in steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht viele Veränderungen in Kraft. Derzeit hat es den Anschein, dass hiervon der Steuerzahler profitieren wird. Inwieweit sich die Veränderungen im Umkehrschluss dann auch wirtschaftlichen niederschlagen, bleibt abzuwarten. Weiterhin dürfte es spannend werden, zu erleben, welche Veränderungen gegebenenfalls in den kommenden Jahren weiter ausgebaut und welche wieder verworfen werden.
Bildnachweise: TheDigitalArtist/Pixabay.com (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)
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