Das KFW Förderprogramm Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440) als Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen, wurde Anfang Juli 2021 eingestellt. Da das Programm wie erwartet sehr intensiv genutzt wurde, konnten über 600.000 neue Ladestationen gefördert werden.
Der Zuschuss betrug 900 Euro pro Ladestation, mit nur wenigen Auflagen.
Anforderungen an die Ladestation
• Förderfähig waren ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet wurden und ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbstgenutzten Elektrofahrzeugen gemäß § 2 Nr. 2 und 3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) genutzt werden.
• Die Ladestation mussten im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden und durften nicht öffentlich zugänglich sein.
• Die Ladestation kann einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
• Die Ladeleistung entspricht entweder der Nenn-Ladeleistung, die vom Hersteller ausgewiesen wird, oder der eingestellten Ladeleistung. Die Einstellung der Ladeleistung darf nur von autorisiertem Fachpersonal vorgenommen werden.
• Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation musste durch ein Installationsunternehmen erfolgen.
Weitere Förderungsanforderungen war, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder/und aus Eigenerzeugung vor Ort (zum Beispiel Strom aus Photovoltaik-Anlagen) bezogen werden.
So ist der Stand
Die bisher gestellten Anträge werden noch abgearbeitet, somit sind bereits gestellte Fördergelder reserviert. Für neue Wallbox Interessierte gibt es noch Hoffnung. Es ist politisch durchaus gewollt dieses Förderprogramm mit weiterem Kapital auszustatten. Doch an dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Wer also jetzt noch schnell eine Wallbox ergattert und diese dann nachträglich fördern lassen möchte, wird damit keinen Erfolg haben.
Bei dieser Förderung gilt die Grundregel – erst Förderung beantragen, dann die Maßnahmen beginnen! Es dürfte wohl nach der Sommerpause Klarheit herrschen ob weitere Fördergelder für dieses Programm durch das Finanzministerium bewilligt werden.
Bildnachweise: Ed Harvey von Pexels (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)
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