Auto

Preisanstieg bei Kfz-Versicherung – Wechsel noch möglich

Ein Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung gibt es nicht nur bei Schadensfall und Halterwechsel

Modellauto mit Taschenrechner und Münzgeld (Foto: freepik, chormail) - Preisanstieg bei Kfz-Versicherung - Wechsel noch möglich

Heidelberg – Wer die Kfz-Versicherung zum Jahresende wechseln will, muss bis 30. November aktiv werden. Termin verpasst? Für viele gibt zweite Chance. Denn Versicherte haben aber ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherungsprämie ansteigt. Darauf weist das Versicherungsvergleich Portal Verivox hin.

Bei einem Preisanstieg besteht die Möglichkeit, auch nach dem Stichtag 30. November zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln. Sobald die erhöhte Beitragsrechnung eingeht, haben Versicherte 1 Monat Zeit, das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen.

Steigende Reparaturkosten durch Inflation

„Haben Versicherte erst im November eine Beitragserhöhung erhalten, können sie ihre Versicherung auch noch über den 30. November hinaus wechseln“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.

Ein Aufschlag auf die Prämie ist nicht unwahrscheinlich: Die Preise für Autoversicherungen stiegen derzeit auf breiter Front, so der Marktexperte. Denn höhere Schadenquoten als im Vorjahr bei steigenden Reparaturkosten durch die Rekordinflation setzen die Versicherer unter Druck.

Versteckte Preisanhebung möglich

Allerdings seien Preiserhöhungen nicht immer direkt zu erkennen. Sogar bei einem Sinken des Beitrags könne ein Sonderkündigungsrecht vorliegen, sagt Schütz.

Werde zum Beispiel ein Schadenfreiheitsrabatt nicht in voller Höhe gewährt, handele es sich eine Preisanhebung. Wichtig sei der Vergleichsbeitrag, der auf der Jahresrechnung der Versicherung stehen muss.

Kündigung bei Schaden oder Halterwechsel

Übrigens: Neben dem Fall der Preiserhöhung haben Versicherte auch nach einem Schaden das Recht, ihre bestehende Police unabhängig von der Vertragslaufzeit zu kündigen. Ebenso ist die unterjährige Kündigung bei einem Wechsel des Versicherungsnehmers beziehungsweise Halters möglich.

Verivox rät, im Kündigungsschreiben ausdrücklich den Grund der Kündigung festzuhalten, sofern man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen will. Wichtig: Für das Einhalten der Kündigungsfrist kommt es auf das Eingangsdatum beim Unternehmen an.

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