ⓘ Hinweis: Unsere Redaktion entscheidet unabhängig über ihre Empfehlungen. In manchen Fällen erhalten wir zur Finanzierung unseres Angebots eine Vergütung durch Werbung.

Finanzcheck

Einlagensicherung für Guthaben – Wie sicher ist mein Geld?

Informieren Sie sich über den Schutz zugunsten des Verbrauchers bei einer Bankenpleite

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Einlagensicherung trägt dazu bei, dass bestimmte Anlageformen einem besonderen Schutz unterliegen.
  • Vor allem Banken aus Deutschland sind häufig in einem zusätzlichen privaten Einlagensicherungsfonds organisiert.
  • Eigentlich macht die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union den Eindruck, als wenn es sich um ein einheitliches Einlagensicherungssystem aller EU-Staaten gemeinsam handeln wurde. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn alle Mitgliedsstaaten sind einzeln dafür verantwortlich, dass die Einlagensicherung geregelt ist.
Einlagensicherung

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung sind insbesondere in Deutschland zahlreiche Banken zusätzlich in einem privaten Einlagensicherungsfonds organisiert.

Die Einlagensicherung trägt dazu bei, dass bestimmte Anlageformen einem besonderen Schutz unterliegen. Die Organisation der Einlagensicherung findet zwar auf nationaler Ebene statt, aber beispielsweise innerhalb der Europäischen Union gilt eine sogenannte gesetzliche Einlagensicherung.

Darüber hinaus sind vor allem Banken aus Deutschland häufig in einem zusätzlichen privaten Einlagensicherungsfonds organisiert. Wir informieren Sie im folgenden Beitrag näher zur Einlagensicherung, welche Unterschiede es zwischen Staaten und Banken gibt, worauf Sie achten sollten und wir gehen unter anderem auf die Frage ein, wie sicher die gesetzliche Einlagengarantie tatsächlich sein kann.

1. Einlagensicherung – Welche Unterschiede zwischen Banken und Staaten sind zu beachten?

Im Folgenden wollen wir auf die Unterschiede zwischen Banken und Staaten bei der Einlagensicherung eingehen:

  1. Die Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union
  2. Einlagensicherung innerhalb der EU wird national organisiert
  3. Einlagensicherung in Deutschland: oft zusätzlich private Einlagensicherungsfonds
  4. Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
  5. Unbegrenzte Absicherung bei Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken
  6. Außerhalb der Europäischen Union oftmals keine Einlagensicherung
  7. Kein Emittentenrisiko bei Investmentfonds

1.1. Die Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union

Für welche Anlageformen gilt die Einlagensicherung?
  • Sichteinlagen (Girokonten)
  • Tagesgelder
  • Festgelder
  • Sparkonten
  • Sparbriefe

Für Sie als Anleger ist natürlich in erster Linie die Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union von großem Interesse. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die hiesige Einlagensicherung nur für fünf unterschiedliche Finanzprodukte gilt (s. rechte Box).

Bei allen anderen Anlageformen, wie zum Beispiel Fonds, Anleihen oder Aktien, greift die gesetzliche Einlagensicherung hingegen nicht. Ein weiterer wichtiger Faktor der gesetzlichen Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union besteht darin, dass je Gläubiger Guthaben auf den zuvor genannten Konten bis zu 100.000 Euro geschützt sind.

Handelt es sich bei dem entsprechenden Anlage- oder Zahlungsverkehrskonto allerdings umgaben ein Gemeinschaftskonto, gilt ein Schutz von bis zu 200.000 Euro.

BankengruppeSicherungsgrenze
Sparkassen-Gruppe
  • Unbegrenzt
Volks- und Raiffeisenbanken
  • Unbegrenzt
Pribanktbanken (EdB)
  • Individuell
EU-Banken (Außerhalb der BRD)
  • 100.000 Euro pro Kunde
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Garantiesumme sogar auf bis zu 500.000 Euro erhöhen, wenn auf den entsprechenden Konten beispielsweise aufgrund bestimmter vorübergehender Umstände besonders viel Guthaben zu finden ist, wie es zum Beispiel bei dem Verkauf einer Immobilie oder nach einer Scheidung der Fall sein kann.
» Weiteres zum Tagesgeld auf FTD.de

1.2. Einlagensicherung innerhalb der EU wird national organisiert

Einlagensicherung

Alle EU-Mitgliedsstaaten sind einzeln dafür verantwortlich, dass die Einlagensicherung geregelt ist. Dennoch gibt es eine EU-Richtlinie zur Einlagensicherung, die einzelne EU-Staaten dazu verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.

Eigentlich macht die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union den Eindruck, als wenn es sich um ein einheitliches Einlagensicherungssystem aller EU-Staaten gemeinsam handeln wurde.

Dies ist jedoch nicht der Fall, denn alle Mitgliedsstaaten sind einzeln dafür verantwortlich, dass die Einlagensicherung geregelt ist. Dennoch gibt es eine EU-Richtlinie zur Einlagensicherung, die einzelne EU-Staaten dazu verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.

Dazu gehört insbesondere das Schaffen nationaler Einlagensicherungsfonds. Neben der bereits zuvor erwähnten erhöhten Einlagensicherung ist ferner vorgegeben, dass die Guthaben im Schadensfall innerhalb eines Zeitraums von maximal sieben Tagen an den Kunden ausgezahlt werden müssen.

Darüber hinaus haben sämtliche Kreditinstitute innerhalb der Europäischen Union die Pflicht, gegenüber ihren Kunden zu veröffentlichen bzw. zu nennen, welchem Einlagensicherungsfonds Sie zugehörig sind.

1.3. Einlagensicherung in Deutschland: oft zusätzlich private Einlagensicherungsfonds

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung sind insbesondere in Deutschland zahlreiche Banken zusätzlich in einem privaten Einlagensicherungsfonds organisiert.

Hier gibt es teilweise große Unterschiede zwischen den einzelnen Bankengruppen, auf die insbesondere solche Anleger achten sollten, die mit ihrem Vermögen, beispielsweise auf dem Festgeldkonto, über die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro hinausgehen.

Beim Vergleich der privaten Einlagensicherungsfonds und den zugehörigen Banken ist es sinnvoll, sich etwas näher mit dem deutschen Bankensystem zu beschäftigen. Dies ist leider relativ unübersichtlich, was insbesondere damit zu tun hat, dass es zahlreiche unterschiedliche Bankengruppen gibt:

Nahezu jede dieser Bankengruppe hat ihr eigenes Einlagensicherungssystem, welches sich insbesondere in der Höhe der Absicherung unterscheidet. Geht es beispielsweise um privatwirtschaftliche Banken, so ist hierzulande die sogenannte Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zuständig.

1.4. Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken

Bankenverband-Einlagensicherung

Aktuell beläuft sich die Deckung der Einlagen in diesem freiwilligen Einlagensicherungsfonds auf bis zu maximal 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Mitgliedsbanken, und zwar pro Kunde.

Zahlreiche Banken sind hierzulande Mitglied in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds, nämlich im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dies hat insbesondere für Kunden den Vorteil, dass die Einlagensicherung meistens deutlich höher als die gesetzliche Einlagengarantie ist.

Aktuell beläuft sich die Deckung der Einlagen in diesem freiwilligen Einlagensicherungsfonds auf bis zu maximal 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Mitgliedsbanken, und zwar pro Kunde.

Hat eine Bank also beispielsweise ein Eigenkapital in Höhe von 100 Millionen Euro, würden pro Kunde bis zu 20 Millionen Euro im Schadensfall abgesichert sein.

1.5. Unbegrenzte Absicherung bei Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken

Sparkasse-Einlagensicherung

Die höchste Einlagensicherung finden Sie bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor.

Die höchste Einlagensicherung finden Sie bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor. Zumindest theoretisch sind dort nämlich sämtliche Kundeneinlagen in unbegrenzter Höhe geschützt.

In diesem Fall greift die sogenannte Institutssicherung, denn sowohl Sparkassen als auch Genossenschaftsbanken sind im Gegensatz zu den zuvor erläuterten Privatbanken nicht in den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen als Mitglieder anzutreffen.

1.6. Außerhalb der Europäischen Union oftmals keine Einlagensicherung

Während die Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union für die meisten Anleger sehr zufriedenstellend ist, sieht es außerhalb des EU-Raums deutlich schlechter aus.

In vielen Staaten gibt es überhaupt keine gesetzliche oder private Einlagensicherung, sodass das sogenannte Emittentenrisiko dort auch auf den eigentlich sicheren Anlageformen wie Tagesgeld, Sparkonto oder Festgeld zutrifft.

Aus diesem Grund sollten Sie sich als Anleger genau informieren, ob und wenn ja, welche Einlagensicherung in dem Staat außerhalb der EU existiert, in dem Sie über die entsprechende Bank Geld anlegen möchten. So sollten Sie nicht den Fehler begehen, sich ausschließlich von besonders attraktiven Zinsen dazu verführen zu lassen, nicht auf die Absicherung der Einlagen zu achten.

1.7. Kein Emittentenrisiko bei Investmentfonds

Falls Sie der Einlagensicherung trotz deren Stärken nicht ganz über den Weg trauen, gibt es noch eine vielleicht sogar bessere Alternative, mittels derer Sie das Emittentenrisiko, um das ist natürlich auch bei der Einlagensicherung geht, tatsächlich vollständig ausschalten können. Bei Investmentfonds ist es nämlich so, dass dieses Emittentenrisiko nicht existent ist.

Der Grund besteht darin, dass sämtliche Fondsanteile, die Sie beispielsweise erworben haben, vonseiten der Fondsgesellschaft aus als sogenanntes Sondervermögen verwahrt werden. Dies bedeutet: Sollte die Fondsgesellschaft insolvent werden, fällt der Bestand der Kunden nicht in die Insolvenzmasse.

Insofern gibt es im Hinblick auf das Emittentenrisiko im Grunde keine sicherere Anlageform als klassische Investmentfonds. Allerdings bezieht sich dies natürlich nur auf das Emittentenrisiko, denn Kurs-, Ertrags- und zum Teil Währungsrisiken sind bei Fonds definitiv trotzdem vorhanden.

Kritik an der gesetzlichen und privaten Einlagensicherung
Die Einlagensicherung ist definitiv eine gute Sache, denn dadurch wird – zumindest auf dem Papier – das Emittentenrisiko für durchschnittlich mindestens 80 Prozent aller Anleger alleine durch die gesetzliche Einlagensicherung ausgeschaltet. Dennoch gibt es immer wieder Kritik, sowohl an der privaten als auch an der gesetzlichen Einlagensicherung. Kritiker bemängeln nämlich, dass diese Sicherung der Einlagen bei der Insolvenz einer großen oder sogar mehrerer Banken als Kettenreaktion nur auf dem Papier bestünde. Sollten beispielsweise zwei systemrelevante Großbanken in der Europäischen Union insolvent werden, würde vermutlich nicht genug Kapital vorhanden sein, um tatsächlich alle Gläubiger zu befriedigen und deren Guthaben in vollem Umfang zurückzuzahlen. Zudem könnte es sogar zu einem Kollaps des Finanzsystems kommen, sodass sämtliche Einlagen in großem Ausmaß gefährdet werden. Meistens ist mit der Kritik allerdings kein Alternativvorschlag verbunden, denn im Schadensfall würde es sich um solch hohe Summen handeln, die schlichtweg nicht in vollem Umfang durch etwaige Maßnahmen abgesichert werden könnten.

2. Weitere Fragen zur Einlagensicherung

  • 2.1. Wofür gilt die hiesige Einlagensicherung?

    Die hiesigen Einlagensicherungen gelten für Sichteinlagen (Girokonten), Tagesgelder, Festgelder, Sparkonten, Sparbriefe
  • 2.2. Gibt es aktuelle Vergleiche/Tests zu Einlagensicherungen?

    Die Stiftung Warentest/Finanztest hat zuletzt am 6. April 2024 zu Tagesgeldern veröffentlicht und erklärt hierbei wie die Einlagensicherung in Deutschland funktioniert


Bildnachweise: todking/shutterstock, todking/shutterstock, Grecaud Paul/AdobeStock, Screenshot Bankenverband.de, Screenshot Sparkasse.de (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

Festgeld-Vergleich

Geben Sie die Laufzeit vor, ftd.de findet die besten Zinsen

Tagesgeld-Vergleich

Mit dem Einlagensicherungscheck sind Sie auf der sicheren Seite

Depot-Vergleich

Ohne den Vergleich von ftd.de sollten Sie kein Depot eröffnen

Geschäftskonten-Vergleich

Geschäftskonten müssen kein Geld kosten – sparen Sie mit ftd.de

Ratenkredit-Rechner

Ratenkredite wechseln häufig den Zins – sparen Sie bares Geld

Kreditkarten-Vergleich

Finden Sie schnell und einfach die günstigste Kreditkarte

Mehr aus Finanzcheck

Jetzt kostenlos Geschäftskonten vergleichen:
Geldeingang p.m.
∅ Guthaben:
Beleglose Buchungen p.m.
Beleghafte Buchungen p.m.
Unternehmensart:
Jetzt Studentenkonten vergleichen:
Zahlungseingang / monatlich:
Durchschnittlicher Kontostand:
Girokonto mit Kreditkarte:
Jetzt kostenlos Kreditkarten vergleichen:
Jahresumsatz im Euroland:
Jahresumsatz im Nicht-Euroland:
Kartengesellschaft:
Jetzt kostenlos Festgeldkonten vergleichen:
Anlagebetrag:
Anlagedauer:
Einlagensicherung:
Jetzt kostenlos Depotanbieter vergleichen:
Ordervolumen:
Order pro Jahr:
Anteil Order über Internet:
Durchschnittl. Depotvolumen:
Jetzt kostenlos Tagesgeldkonten vergleichen:
Anlagebetrag:
Anlagedauer:
Einlagensicherung:
Jetzt kostenlos Girokonten vergleichen:
Zahlungseingang / monatlich:
Durchschnittlicher Kontostand:
Girokonto mit Kreditkarte:
Jetzt kostenlos Ratenkredite vergleichen:
Nettodarlehensbetrag:
Kreditlaufzeit:
Verwendungszweck: