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Finanzcheck

Direktversicherung kündigen – in der Regel nicht möglich

Informieren Sie sich bei uns über die Kündigung der Direktversicherung

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Direktversichung zählt zur Säule der betrieblichen Altervorsorge und wird zu den vom Arbeitgeber bestimmten Konditionen für den Arbeitnehmer abgeschlossen.
  • Die Direktversicherung können Sie nur unter bestimmten Bedingungen kündigen. Dazu gehören das Aussetzen der Einzahlung oder die Vollendung des 60. Lebensjahres.
  • Entscheiden Sie sich vor der Kündigung lieber für eine vorübergehende Stilllegung der Direktversicherung. Zu den Anbietern für Direktversicherungen gehören neben der CosmosDirekt auch die Allianz, Ergo und Debeka.
Entgeltumwandlung Altersvorsorge

Die Direktversicherung ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altervorsorge – wie es sich mit der Kündigung verhält, erklären wir Ihnen.

In Deutschland existieren 2024 fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge, von denen Arbeitgeber mindestens einen anbieten müssen. Einer dieser Durchführungswege ist die Direktversicherung, die vergleichsweise häufig angeboten wird.

Da es relativ oft vorkommt, dass der Arbeitgeber gewechselt wird oder der Arbeitnehmer Kapitalbedarf hat, stellt sich die berechtigte Frage, ob es eigentlich möglich ist, eine Direktversicherung zu kündigen. Die Antwort auf diese Frage und hilfreiche Informationen zum Thema geben wir Ihnen in unserem Beitrag.

1. Was ist eine Direktversicherung?

Bevor wir näher auf die Frage eingehen, ob Sie eine Direktversicherung kündigen können, möchten wir Sie noch kurz über diesen Durchführungsweg informieren:

  1. Abgeschlossen wird die Direktversicherung stets vom Arbeitgeber. In den meisten Fällen handelt es sich dabei entweder um eine private Renten- oder um eine Kapitallebensversicherung, die der betrieblichen Altersvorsorge dient.
  2. Bei den Beiträgen für die Direktversicherung handelt es sich um Anteile des Einkommens, welches der Arbeitnehmer erhält. Durch die Entgeltumwandlung besteht der große Vorteil darin, dass ein gewisser Teil dieser Beiträge (bis zu Höchstgrenzen) steuer- und sozialabgabenfrei ist.
  3. Zwar erhält der Arbeitnehmer durch die betriebliche Altersvorsorge ein etwas geringeres Nettoeinkommen, aber dieser Minderbetrag ist geringer als der Beitrag, der in die Direktversicherung fließt.

1.1. Die drei beteiligten Parteien bei der Direktversicherung und wer von ihnen kündigen darf

Wenn Sie sich ist das System der Direktversicherung einmal verinnerlichen, dann wird Ihnen vermutlich auffallen, dass es stets drei Parteien gibt, nämlich:

  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
  • Versicherungsgesellschaft

Aus diesem Grund stellt sich die berechtigte Frage, ob und wenn ja, wer eigentlich eine Direktversicherung kündigen darf. Diese Frage möchten wir unter anderem in den folgenden Abschnitten beantworten.

1.2. Möglichkeit 1: Direktversicherung durch Arbeitgeber kündigen ist fast ausnahmslos nicht möglich

Da der Arbeitgeber die Direktversicherung für den Arbeitnehmer abschließt, könnte es theoretisch sein, dass er den Vertrag auch wieder kündigen kann. Bis auf wenige Ausnahmen ist dies in aller Regel in der Praxis jedoch nicht möglich. Ausschlaggebend ist vor allem, dass die Beiträge zur jeweiligen Direktversicherung ein Teil des Gehaltes sind, welches dem Arbeitnehmer zusteht.

Daher ist der Arbeitgeber nicht dazu berechtigt, frei über diesen Gehaltsanteil zu verfügen. Somit ist es ihm auch nicht erlaubt, beispielsweise den Versicherungsvertrag zu Lebensversicherung zu kündigen. Es besteht lediglich das Recht, dass der Arbeitgeber die Beiträge nicht weiter zahlt, nachdem der Arbeitsvertrag aufgelöst wurde.

Trotzdem handelt es sich dann nicht um eine Kündigung der Direktversicherung, denn dann findet eine Übertragung des Vertrages auf Sie als ehemaligen Arbeitnehmer statt.

1.3. Möglichkeit 2: Direktversicherung durch den Versicherer kündigen geht mit Aussetzen der Beiträge einher

Die zweite beteiligte Partei an der Direktversicherung ist natürlich die jeweilige Versicherungsgesellschaft. Eine solche Kündigung durch den Versicherer würde im Grunde nur dann infrage kommen, wenn die Beiträge nicht mehr gezahlt werden. Dies wiederum wäre vor allem darauf zurückzuführen, dass der Arbeitgeber insolvent geworden ist.

Allerdings besteht für solche Fälle bei Direktversicherungen ein sogenannter Insolvenzschutz, sodass die Versicherungsgesellschaft in aller Regel nicht das Recht hat, den Vertrag zu kündigen.

Stattdessen werden Sie als Arbeitnehmer normalerweise vor die Entscheidung gestellt, was mit den Vertrag zukünftig passieren soll.

1.4. Möglichkeit 3: Direktversicherung seitens des Arbeitnehmers kündigen ist kaum möglich

Nachdem wir festgestellt haben, dass weder Versicherungsgesellschaft noch Arbeitgeber – bis auf ganz wenige Ausnahmen – dazu berechtigt sind, die Direktversicherung zu kündigen, kommen wir nun wohl zu der interessantesten Frage: Sind Sie als Arbeitnehmer dazu berechtigt sind, eine Kündigung vorzunehmen?

Dazu lässt sich zunächst einmal festhalten, dass die Kündigung der Direktversicherung im Arbeitsverhältnis selbst faktisch nicht möglich ist. Dies wird durch ein relativ aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus April 2018 bestätigt.

Aber auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt es sich in der Praxis als fast unmöglich dar, die Direktversicherung zu kündigen, falls Sie beispielsweise mittlerweile selbstständig sind und das angesammelte Kapital gut gebrauchen könnten.

In über 95 Prozent aller Fälle ist es also nicht möglich, dass Sie bei der Direktversicherung eine Kündigung im Arbeitsverhältnis oder auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses aussprechen.

Ausnahme: der eingezahlte Betrag ist geringfügig

Die im Grunde einzige Ausnahme, bei der das Recht darauf besteht, die Direktversicherung vorzeitig zu kündigen, ist die Geringfügigkeit der bisher eingezahlten Beiträge. In diesem Fall gibt es meistens drei Optionen, die Sie haben, nämlich:

  • Beiträge selbst weiterzahlen (ohne Steuervorteile)
  • Beitragszahlungen aussetzen
  • Neuer Arbeitgeber bezuschusst Direktversicherung

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sie eine Direktversicherung vorzeitig kündigen möchten, sollten Sie sich auf jeden Fall die Frage stellen, ob das Kündigen der Direktversicherung sinnvoll ist. Tatsache ist nämlich, dass es einige Nachteile zu beachten gibt.

2. Was gilt es zu beachten, wenn man die Direktversicherung kündigen möchte?

Angenommen, es gibt die Möglichkeit, dass Sie Ihre Direktversicherung doch kündigen können, sollten Sie allerdings bedenken, dass dies an Bedingungen geknüpft ist.

  1. ein gravierender Nachteil besteht vor allem darin, dass der Rückkaufswert der Versicherung deutlich schlechter ist, wenn Sie eine vorzeitige Kündigung vornehmen
  2. ein weiterer Nachteil besteht darin, dass der durch die Kündigung und Auflösung des Vertrages ausgezahlte Betrag versteuert werden muss

Die Direktversicherung zu kündigen hat demnach Nachteile für den Arbeitnehmer, aber ebenso für den Arbeitgeber. Exakt aus diesem Grund stimmt auch kaum ein Arbeitgeber der Kündigung zu. Der wesentliche Nachteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass er unter der Voraussetzung, dass die durch die Kündigung freiwerdende Auszahlungssumme plus Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, Sozialversicherungsbeiträge abführen muss.

Aus diesem Grund, nämlich um die steuerlichen Vorteile der Direktversicherung zu sichern, haben die entsprechenden Verträge im Grunde stets eine sogenannte Unkündbarkeitsklausel. Diese besagt, dass die Direktversicherung für gewöhnlich nicht vor Erreichen des 60. Lebensjahr vom Arbeitnehmer gekündigt werden darf.

2.1. Direktversicherung kündigen bei Arbeitslosigkeit: Geht das?

Diese Frage lässt sich schnell und einfach beantworten: Nein.

Selbst bei Eintritt der Arbeitslosigkeit ist es aufgrund der Unkündbarkeit nicht möglich, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Eine Direktversicherung bei Arbeitslosigkeit zu kündigen wird demzufolge normalerweise nicht zu realisieren sein.

2.2. Direktversicherung mit 60 Jahren kündigen : Eine Möglichkeit?

Vielleicht haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht, ob Sie Ihre Direktversicherung später kündigen möchten. Daher stellt sich die Frage: Ist ein Kündigen der Direktversicherung vor Rentenbeginn möglich?

Zwar haben Sie zuvor erfahren, dass die sogenannte Unkündbarkeit der Direktversicherung normalerweise bis zum 60. Lebensjahr reicht. Trotzdem bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie jede Direktversicherung kündigen können, wenn Sie das 60. Lebensjahr erreicht haben. In dem Fall kommt es auf die vertragliche Vereinbarung, beispielsweise zur Lebensversicherung an, ob eine Kündigung schon zum 60. oder vielleicht erst zum 62. Lebensjahr möglich ist.

In den meisten Fällen ist es jedoch tatsächlich so, dass Sie die Kündigung ab Ihrem 60. Lebensjahr vornehmen können.

2.3. Direktversicherung bei Erwerbsminderung kündigen:  Ist dies möglich?

Dass eine Direktversicherung nahezu unkündbar ist, zeigt sich auch daran, dass es in der Regel nicht einmal möglich ist, die Direktversicherung bei einer Erwerbsminderung zu kündigen . In diesem Fall wird in der Praxis meistens so verfahren, dass der Vertrag ruhend gestellt wird, das bereits angesammelte Kapital jedoch nicht ausgezahlt werden kann.

In der folgenden Tabelle können Sie noch einmal zusammenfassend sehen, in welchen Situationen die Direktversicherung gekündigt bzw. nicht gekündigt werden kann.

Situation beim ArbeitnehmerIst eine Kündigung der Direktversicherung möglich?
Kapitalbedarf vorhandennein
bisherige Einzahlungen geringfügigmeistens ja
Arbeitslosigkeitnein
Erwerbsminderungnein
60. Lebensjahr vollendetmeistens ja

3. Welche günstigen Konditionen bieten vergleichsweise andere Anbieter, wenn ich die Direktversicherung kündige?

Die Direktversicherung zu kündigen ist im Vergleich zum Weiterführen fast immer die schlechtere Option, wobei – wie Sie im bisherigen Artikel erfahren haben – ohnehin kaum eine Möglichkeit besteht, eine Kündigung vorzunehmen.

Wenn Sie daher die Direktversicherung beim vermeintlichen Testsieger kündigen möchten, dann geht es vor allem darum, einen Vergleich der besten Anbieter vorzunehmen. Dies bezieht sich allerdings eher auf den Abschluss des Vertrages, also darauf, dass Sie zunächst die passende Direktversicherung aussuchen. Vergleiche und Tests von Anbietern werden insbesondere von der Stiftung Warentest bzw. Finanztest durchgeführt, aber auch auf bei uns auf FTD.de erhalten Sie wichtige Informationen zu diesem Thema.

Zu den Versicherungsgesellschaften, die auch im Bereich der Direktversicherung mit ihren Angeboten aktiv sind, zählen unter anderem:

AnbieterKonditionen
Allianz
  • Staatliche Förderung: bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze
  • Arbeitgeberzuschuss: bis zu 15 %
  • Zum Angebot der Allianz
Ergo
  • Staatliche Förderung: bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze
  • Arbeitgeberzuschuss: bis zu 15 %
  • Zum Angebot der Ergo
CosmosDirekt
Gothaer
  • Staatliche Förderung: bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze
  • Arbeitgeberzuschuss: bis zu 15 %
  • Zum Angebot der Gothaer
Nürnberger
Debeka
  • Staatliche Förderung: bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze
  • Arbeitgeberzuschuss: bis zu 15 %
  • Zum Angebot der Debeka

Direktversicherung kündigen: der Rückkaufswert

In den meisten Fällen ist es nicht möglich, eine Direktversicherung zu kündigen, was vor allem an der benötigten Zustimmung des Arbeitgeber scheitert. Trotzdem gibt es eine Ausnahme, denn sollte der Arbeitgeber der Kündigung zustimmen, kann eine interessante Frage darin bestehen, wie es sich beim Kündigen der Direktversicherung mit dem Rückkaufswert verhält.

Dieses Schlupfloch, also dass Ihnen der aktuelle Arbeitgeber den Rückkaufswert auszahlt, funktioniert allerdings nur dann, wenn der Arbeitsvertrag noch läuft und kein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat. Trifft eines von beiden nicht zu, ist die Kündigung der Direktversicherung nach Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber bzw. generell nicht mehr möglich.

4. Was passiert bei der Rückabwicklung der Kündigung der Direktversicherung?

Zwar ist es fast unmöglich, eine Direktversicherung zu kündigen, aber: Eine Möglichkeit kann für Arbeitnehmer, die den Vertrag auflösen möchten, in einer möglichen Rückabwicklung bestehen.

In der Vergangenheit wurden bei zahlreichen privaten Renten- und Kapitallebensversicherungen fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrungen festgestellt. In diesen Fällen wird oft vom sogenannten Widerrufsjoker gesprochen, denn die Betroffenen haben das Recht, den Vertrag quasi rückgängig zu machen.

Da nun viele Direktversicherungen aus einer Renten- oder Kapitallebensversicherung bestehen, könnte es auch in dem Fall bei falschen oder fehlenden Widerrufsbelehrungen möglich sein, nicht die Kündigung der Direktversicherung, sondern eine Rückabwicklung, vorzunehmen.

4.1. Die steuerliche Behandlung der Kündigung der Direktversicherung: Steuern sind laut § 22 Nr. 5 EStG abzuführen

Steuernbescheid Steuern jährlich

Beachten Sie bei der Angabe der Direktversicherung in der Steuer § 22 Nr. 5 EStG.

Wenn wir an dieser Stelle auf Fragen eingehen, die im Zusammenhang mit der Kündigung eine Direktversicherung stehen, dann ist dies natürlich meistens sehr theoretisch, da in der Regel eine bereits mehrfach erwähnte Unkündbarkeit besteht.

Achten Sie beim Kündigen auf das Jahr, in dem der Vertrag seitens des Arbeitgebers abgeschlossen wurde. Wir raten davon ab eine Direktversicherung zu kündigen, die vor 2005 abgeschlossen wurde.

Sollten Sie dennoch einmal erfolgreich Ihre Direktversicherung gekündigt haben, sind bezüglich der Steuer laut § 22 Nr. 5 EStG einige Punkte zu beachten. Dazu gehört dass sogenannte Abfindungszahlungen, unter die auch die vorzeitige Auszahlung der Direktversicherung gehört, als sonstige Einkünfte besteuert werden.

Findet sogar eine vorzeitige Auszahlung mit Wirkung für die Vergangenheit statt, so wird dies als Lohnzahlung behandelt, sodass ebenfalls Steuern abzuführen sind.

4.2. Auf den Auszahlungsbetrag der Direktversichung fallen nach Kündigung Beiträge für die Krankenkasse an

Wird die Direktversicherung regulär gekündigt, in der Regel ab dem 60. Lebensjahr, unterliegt der ausgezahlte Beitrag fortan (ob einmalig oder als Rente) normalerweise der Krankenversicherungsbeitragspflicht.

Auf die „echte“ Betriebsrente fallen meistens nur dann keine Krankenkassen-Beiträge an, falls diese sich unterhalb von 155 Euro pro Monat bewegt.

5. Welche weiteren Dimensionen sollten beachten werden, sofern die Direktversicherung gekündigt wird?

In unserem bisherigen Beitrag haben Sie bereits zahlreiche Informationen dazu erhalten, ob es möglich ist, eine Direktversicherung zu kündigen. Zusammengefasst und ergänzend möchten wir im Folgenden noch einige häufig gestellte Fragen zu diesem Thema beantworten.

  • 5.1. Wie kündige ich die Direktversicherung?

    Wie bereits mehrfach erwähnt, ist es in der Regel nicht möglich, eine Direktversicherung zu kündigen. Die Frage: Wie kündige ich die Direktversicherung? stellt sich in dem Zusammenhang daher der Praxis meistens gar nicht. Wenn Sie dennoch zumindest versuchen möchten, die vorzeitige Auflösung des Vertrages und Auszahlung des angesammelten Kapitals zu erwirken, gibt es zur Direktversicherung kündigen eine Vorlage, die Ihnen zumindest die Formalitäten erleichtert. Eine solche Direktversicherung zur Kündigung als Vorlage finden Sie in aller Regel kostenlos im Internet.
  • 5.2. Wer muss die Direktversicherung kündigen?

    Wiederum unter der Voraussetzung, dass die Kündigung der Direktversicherung überhaupt realisierbar ist, muss die Kündigung von Ihrer Seite aus erfolgen. Der Arbeitgeber muss der Kündigung dann zustimmen und diese gegebenenfalls und diese in der Regel an die entsprechende Versicherungsgesellschaft weiterleiten, damit der Vertrag aufgelöst wird.
  • 5.3. Lieber kündigen oder stilllegen?

    Da die Kündigung einer Direktversicherung ohnehin nicht sinnvoll und fast aussichtslos ist, diese jedoch auf jeden Fall mit finanziellen Nachteilen verbunden wäre, ist das Stilllegen des Vertrages definitiv die bessere Variante. Dies ist zum Beispiel sinnvoll, wenn die Beiträge nicht mehr gezahlt werden können und Sie vielleicht jeden Euro Ihres Nettogehaltes benötigen, welches bekanntlich durch die betriebliche Altersvorsorge mit den entsprechenden Beiträgen reduziert ist.


Bildnachweise: Antonio/AdobeStock, magele-picture/AdobeStock, (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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