Ran an die Steuer: 2022 ändert sich einiges für Arbeitnehmer. Im Vorteil ist, wer den Überblick behält. Zum einen gibt es auch 2022 verlängerte Abgabefristen wegen Corona – hier mehr dazu. Aber auch inhaltlich hat der Staat bei der Einkommenssteuer an einigen Stellschrauben gedreht – vom Grundfreibetrag bis zu den Sachbezügen. Wir informieren Sie über eine Auswahl wichtiger Veränderungen für das Steuerjahr 2022.
Grundfreibetrag steigt
Der sogenannte Grundfreibetrag ist für das Finanzamt tabu – bis zu dieser Verdienstgrenze zahlen Arbeitnehmer keine Einkommenssteuer. Für das Steuerjahr 2022 hat der Staat den Grundfreibetrag deutlich auf 10.347 Euro für Singles angehoben – 603 Euro mehr als im Jahr 2021. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Freibetrag auf 20.684 Euro.
Mehr Unterhaltsleistungen absetzbar
Wer bedürftigen Angehörigen Unterhalt zahlt, kann das als außergewöhnliche Belastung geltend machen – bis zu einer bestimmten Höhe. Dieser Unterhaltshöchstbetrag steigt im Gleichschritt mit dem Grundfreibetrag und beträgt für das Steuerjahr 2022 somit 10.347 Euro. Hinweis: Unterhalt kann man auch als Sonderausgabe steuerlich absetzen – unter bestimmten Voraussetzungen.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht
Arbeitskleidung, Fahrtkosten und vieles mehr: Ausgaben in Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Arbeitnehmers heißen Werbungskosten und lassen sich von der Steuer absetzen. Auch wenn die Steuererklärung keine Angaben darüber enthält, berücksichtigt das Finanzamt automatisch eine bestimmte Summe – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Diese Werbungskostenpauschale steigt für das Steuerjahr 2022 auf 1.200 Euro. Im Veranlagungszeitraum 2021 hatte sie bei 1.000 Euro gelegen.
Homeoffice-Pauschale verlängert
Wer teilweise zu Hause arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ursprünglich galt diese Pauschale während der Corona-Jahre 2020 und 2021 – der Staat hat sie aber für das Steuerjahr 2022 verlängert. 5 Euro pro Homeoffice-Tag kann der Arbeitnehmer geltend machen, maximal 600 Euro pro Jahr (also 120 Tage) erkennt das Finanzamt an. Die Homeoffice-Pauschale erhält nur, wer kein häusliches Arbeitszimmer steuerlich angemeldet hat.
Höhere Entfernungspauschale
Fahrtkosten zur Arbeit können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Für Fernpendler fällt die sogenannte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer im Steuerjahr 2022 höher aus als ursprünglich geplant: 38 Cent pro Kilometer (statt 35 Cent) können Pendler geltend machen. Für die ersten 20 Kilometer von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt die Pendlerpauschale 30 Cent pro Kilometer. Wer weniger als den Grundfreibetrag verdient, kann eine Mobilitätsprämie beantragen.
Freigrenze für Sachbezüge angehoben
Jobticket oder Tankgutschein – das sind typische Sachbezüge, die Arbeitgeber ihren Angestellten gewähren. Bis zu einer Obergrenze sind solche Sachbezüge steuerfrei – diese Freigrenze hat der Staat um 6 Euro angehoben. 50 Euro pro Monat geldwerter Vorteil sind im Steuerjahr 2022 steuerfrei, was sich auf 600 Euro im Jahr summiert. Vorsicht: diese Grenze gilt monatlich. Was als steuerfreier Sachbezug gelten kann und was nicht, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab.
Dieser Beitrag bietet eine Auswahl wichtiger Neuerungen und Sachverhalte bei der Einkommenssteuer im Veranlagungszeitraum 2022. Vertiefende Informationen zu diesen Themen und über weitere, teilweise spezielle Änderungen bei der Einkommenssteuer finden Sie unter den folgenden Links.
Quellen und mehr Infos: www.steuererklaerung.de, www.aktuell-verein.de, www.bundesfinanzministerium.de, www.lohnsteuer-kompakt.de
Disclaimer:
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Text stellt keine Handelsempfehlung oder Anlageberatung dar.
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