Finanzen

Gas und Strom: Preisbremsen gebilligt – hohe Rechnungen 2022

Der Bundestag hat die Gas- und Strompreisbremsen beschlossen / Haus & Grund warnt vor hoher Jahresrechnung / Wohngeld auch für Eigentümer

Euro-Geldscheine hinter blauer Flamme von Gasherd (Foto: freepik, sashamak1991) - Gas und Strom: Preisbremsen gebilligt – hohe Abrechnungen 2022

Berlin – Es war eine schwere Geburt: Der Bundestag hat die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Wochenlang hatte die Ampelkoalition darüber verhandelt. Das milliardenschwere Gesetzespaket muss jetzt noch durch den Bundesrat.

Die Strom- und Gaspreisbremsen sollen Bürger und Unternehmen angesichts der explodierten Energiepreise entlasten. Die Hilfen starten ab März, gelten aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Zur Finanzierung schöpft der Staat zum Teil die momentan hohen Erlöse der Energieproduzenten ab.

So funktionieren die Staatshilfen

Privatleute und Gewerbe zahlen für 80 Prozent ihres Verbrauchs aus dem Vorjahr nur 12 Cent (Gas) beziehungsweise 40 Cent (Strom) pro Kilowattstunde. Darüber gelten jeweils Marktpreise.

Für Industrie und etwa 25.000 Großverbraucher gilt ab Januar ein Preis von 7 Cent (Gas) für 70 Prozent des Verbrauchs für beziehungsweise von 13 Cent (Strom). Zudem gibt es weitere Regeln etwa für Bahnbetreiber, Dividenden und Härtefälle.

Böse Überraschung bei der Jahresrechnung

Auch wenn die staatliche Hilfe nun fließt – der Verband Haus & Grund Deutschland warnt, dass die Abrechnungen für 2022 bei vielen Eigenheimbesitzern und Mietern deutlich höher ausfallen werden. „Der 4- bis 5-fache Einfuhrpreis beim Gas wird zwangsläufig zu einer deutlichen Preiserhöhung führen“, so Verbandspräsident Kai Warnecke. Und das trotz des gesparten Dezemberabschlags.

Rat suchen und wenn nötig Wohngeld beantragen: Das rät Haus & Grund Bürgern, die die Energiekosten nicht mehr stemmen können. Wichtig: Wohngeld erhalten nicht nur Mieter mit geringem Einkommen. Auch selbstnutzende Eigentümer können diese staatliche Leistung beantragen, wenn ihr Geld nicht zur Deckung der Wohnkosten reicht.

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