Finanzen

Profite der Energie-Versorger: Missbrauch der Preisbremse verhindern

Bundeskartellamt soll ungerechtfertigte Preiserhöhungen unterbinden / Schutz der Steuerzahler / Keine allgemeine Preisaufsicht

Stromrechnung, Geldscheine, Brille und Stromstecker auf einem Tisch (Foto: freepik, renatahamuda) - Profite der Energie-Versorger: Missbrauch der Preisbremse verhindern

Bonn – Die Preisbremse macht es möglich: Energieversorger können Preise erhöhen – zahlen muss der Staat. Die Bürger als Verbraucher ist nicht betroffen, wohl aber als Steuerzahler. Den Missbrauch der staatlichen Hilfen zu unterbinden ist ab sofort Aufgabe des Bundeskartellamts, das dafür nun eine Abteilung und Kapazitäten einrichtet.

„Es geht vor allem um den Schutz der Steuerzahlerinnen und -zahler und darum, dass Unternehmen nicht ohne eigene Kostensteigerung ihre Preise erhöhen und so staatliche Subventionen missbräuchlich in Anspruch nehmen“, erklärt Kartellamtspräsident Andreas Mundt die neue Aufgabe.

80 Prozent des Vorjahrsverbrauchs sind geschützt

Die Gesetze zur Strom- und Gaspreisbremse hatten Bundestag und Bundesrat vergangene Woche beschlossen. Ab Januar gilt nun beispielsweise bei privaten Haushalten für 80 Prozent des Vorjahrsverbrauchs eine Preisobergrenze von 40 Cent für Strom und 12 Cent für Gas.

Nur bei Verbräuchen jenseits dieser 80 Prozent können sich die Endkundenpreise je nach Marktlage ändern. Für das preisgeschützte 80-Prozent-Kontingent zahlen die Verbraucher immer dasselbe – egal was die Versorger im Einkauf dafür aufbringen müssen.

Kartellamt prüft Gründe für Preissteigerung

Die Differenz zahlt der Staat: Er überweist den Energieversorgern einen finanziellen Ausgleich – nämlich den Unterschied zwischen dem vertraglich mit dem Kunden vereinbarten Arbeitspreis und dem zulässigen Höchstpreis gemäß Preisbremsen-Gesetze.

Erhöht ein Versorger den Preis, erhält er auch einen höheren Ausgleich aus der Staatskasse. Hier sollen die Kartellwächter genau hinschauen – und einschreiten, wenn es keinen sachlichen Grund für die Preissteigerung gibt. Denn es ist verboten, die Preisbremsen missbräuchlich zu nutzen.

Wichtig: Das Bundeskartellamt überprüft zwar Verdachtsfälle und greift falls nötig ein. Die Behörde weist aber darauf hin, dass sie auch in Zukunft „keine allgemeine Preisaufsicht und keine generellen Preisgenehmigungen im Strom-, Gas- und Fernwärmebereich“ durchführt.

Festgeld-Vergleich

Geben Sie die Laufzeit vor, ftd.de findet die besten Zinsen

Tagesgeld-Vergleich

Mit dem Einlagensicherungscheck sind Sie auf der sicheren Seite

Depot-Vergleich

Ohne den Vergleich von ftd.de sollten Sie kein Depot eröffnen

Geschäftskonten-Vergleich

Geschäftskonten müssen kein Geld kosten – sparen Sie mit ftd.de

Ratenkredit-Rechner

Ratenkredite wechseln häufig den Zins – sparen Sie bares Geld

Kreditkarten-Vergleich

Finden Sie schnell und einfach die günstigste Kreditkarte

Mehr aus Finanzen

Jetzt kostenlos Geschäftskonten vergleichen:
Geldeingang p.m.
∅ Guthaben:
Beleglose Buchungen p.m.
Beleghafte Buchungen p.m.
Unternehmensart:
Jetzt Studentenkonten vergleichen:
Zahlungseingang / monatlich:
Durchschnittlicher Kontostand:
Girokonto mit Kreditkarte:
Jetzt kostenlos Kreditkarten vergleichen:
Jahresumsatz im Euroland:
Jahresumsatz im Nicht-Euroland:
Kartengesellschaft:
Jetzt kostenlos Festgeldkonten vergleichen:
Anlagebetrag:
Anlagedauer:
Einlagensicherung:
Jetzt kostenlos Depotanbieter vergleichen:
Ordervolumen:
Order pro Jahr:
Anteil Order über Internet:
Durchschnittl. Depotvolumen:
Jetzt kostenlos Tagesgeldkonten vergleichen:
Anlagebetrag:
Anlagedauer:
Einlagensicherung:
Jetzt kostenlos Girokonten vergleichen:
Zahlungseingang / monatlich:
Durchschnittlicher Kontostand:
Girokonto mit Kreditkarte:
Jetzt kostenlos Ratenkredite vergleichen:
Nettodarlehensbetrag:
Kreditlaufzeit:
Verwendungszweck: