Medien und Internet

Apple, Google und Co: EU-Kommission knöpft sich Big Tech vor – Verfahren eingeleitet

EU-Gesetz über digitale Märkte: Brüssel eröffnet Verfahren gegen Gatekeeper-Plattformen / Missbrauchen Alphabet, Apple und Meta ihre Marktmacht?

Hände mit Smartphone und App-Symbolen (Foto: Freepik, BillionPhotos) - Apple Google und Co: EU-Kommission knöpft sich Big Tech vor - Verfahren eingeleitet

Brüssel – Die Europäische Kommission nimmt die US-Konzerne Alphabet, Apple und Meta ins Visier. Die EU-Behörde hat heute ein Verfahren gegen die Tech-Giganten eingeleitet, weil sie deren Aktivitäten zur Einhaltung des EU-Gesetzes über digitale Märkte (DMA) für nicht ausreichend hält.

Bei Apple wie auch Alphabet geht es um App-Store-Regeln: Demnach müssen die Konzerne App-Entwicklern erlauben, Nutzer aus den Stores herauszuleiten – kostenlos. Die Google-Mutter Alphabet steht zudem im Verdacht, eigene Dienste wie Google Shopping und Google Hotels zu bevorzugen.

Freie Wahl des Browsers – Vorfahrt für Eigenprodukte?

Darüber hinaus vermuten die EU-Wettbewerbshüter, dass der iPhone-Konzern Apple seine Kunden bei der freien Wahl ihres Browsers behindert. Hingegen geht es bei Meta um das Verknüpfen von Personendaten aus Diensten wie Facebook und Instagram. Ist Metas Modell datenschutzkonform?

Auch die weltgrößte Handelsplattform Amazon steht auf der To-Do-Liste der EU-Kontrolleure. Zu klären ist, ob der Konzern seine eigenen Markenprodukte bevorzugt. Weiterhin interessiert sich die EU für Apples neue Gebührenstruktur sowie die Regeln beim Installieren von Apps aus dem Internet.

Kommission will im Dialog bleiben – schmerzhafte Strafen möglich

In 12 Monaten will die EU-Kommission das Verfahren beenden. Sie will bis dahin die Tech-Konzerne über Zwischenstände informieren und mit ihnen über Maßnahmen zu sprechen. Alphabet, Amazon, Apple, Meta und auch Microsoft sollen alle Dokumente aufbewahren, die von Bedeutung beim Thema DMA sein könnten.

Kommt es zu Strafen, könnten sie happig ausfallen. Die Kommission droht mit Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes. Bei Wiederholung kann sich das sogar auf 20 Prozent erhöhen. Noch drastischere Schritte behält sich EU-Kommission bei systematischen Verstößen vor.

 

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