Mountain View/Washington – Google habe sich im Bereich der Internetsuche unfairerweise eine dominante Marktstellung erschlichen. Möglich sei das unter anderem nur gewesen, weil der Online-Riese die Hersteller von Endgeräten, Mobilfunkbetreiber und andere Unternehmen zum Abschluss exklusiver Verträge gedrängt habe, die Konkurrenten auf dem Markt jegliche Chance auf einen ausgeglichenen Wettbewerb genommen hätten. Dafür habe der Suchgigant jährlich rund 10 Milliarden US-Dollar (rund 9,3 Milliarden Euro) gezahlt, so lauten die Vorwürfe des US Department of Justice (DOJ).
„Geht um Zukunft des Internets“
„Bei diesem Fall geht es um die Zukunft des Internets und um die Frage, ob Google bald bei der Internetsuche eine ernstzunehmende Konkurrenz bekommt oder nicht“, so das Eröffnungs-Statement von Kenneth Dintzer, Deputy Director der Abteilung für Zivilrecht am DOJ. Der Jurist hat damit den Start eines Gerichtsprozesses eingeleitet, der schon jetzt als einer der größten und wichtigsten Kartellrechtsstreits der vergangenen 2 Jahrzehnte in den USA gehandelt wird.
In der für mehr als 10 Wochen angesetzten Verhandlung werden Dutzende Zeugen aussagen, um die Frage zu klären, ob Google gegen geltendes US-Recht verstoßen hat. Im Zentrum steht der Vorwurf der Behörden, dass der Online-Riese jährlich 10 Milliarden Dollar an Apple und Co. überwiesen habe, um sicherzustellen, dass seine Suchmaschine als Standard-App auf bestimmten Endgeräten und Browsern eingestellt ist. „Dieses Vorgehen hat einen Feedback-Loop entstehen lassen, der sich mittlerweile bereits seit über 12 Jahren weiterdreht. Und das immer zum Vorteil von Google“, kritisiert Dintzer.
Produktqualität und Investitionen
Google sieht das naturgemäß völlig anders. Man habe sich seine dominante Marktstellung durch die Qualität seiner Produkte und enorme Investitionen hart erarbeitet. „Google hat seine Suchmaschine seit Jahrzehnten weiterentwickelt und verbessert“, betont John Schmidtlein, der den Internetkonzern vor Gericht vertritt. Das sei eine Wahrheit, die auch von den Klägern nicht verleugnet werden könnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass die Aussagen leitender Angestellter von Apple und Co. zudem bestätigen werden, dass Google „rein aus sachlichen Gründen“ als Standard-Suchmaschine ausgewählt wurde.
Quelle: www.pressetext.com
(pte014/13.09.2023/11:30)
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