Im Jahr 2009 kam man einem Betrugssystem auf die Schliche, bei dem es um Scheingeschäfte mit Klimazertifikaten ging. Das System selber kennt man unter dem Begriff Umsatzsteuer-Karussell. In diesem Falle kauften deutsche Scheinfirmen ausländische Emissionsrechte, für die sie keine Umsatzsteuer bezahlten. Diese Rechte wurden dann über mehrere inländische Firmen hin- und her bewegt, um dann wieder ins Ausland verkauft zu werden. Die Betrüger ließen sich dann die Umsatzsteuer unrechtmäßig vom Finanzamt erstatten, ohne sie je gezahlt zu haben. Vielfach wurden auch Überweisungen der Umsatzsteuer fingiert, um an die Erstattung zu gelangen. Jedes Land in der EU hat nämlich seine eigenen Fristen für die Zahlung und Erstattung von Mehrwert- und Umsatzsteuern. Diesen Umstand nutzten die Betrügern geschickt aus. Der entstandene Schaden wurde europaweit auf etwa 5 Milliarden Euro geschätzt, wobei Deutschland mit rund 850 Millionen Euro noch relativ glimpflich davonkam.
1. Der Emissionshandel
Der Emissionshandel innerhalb der EU hat zum Ziel, die Treibhausgas-Emissionen zu senken. Das Vorgehen hierbei sieht wie folgt aus: Indem nur eine bestimmte Zahl an Emmissionszertifikaten freigegeben wird und hinterher auf dem Markt verhandelt wird, sollen die Emissionen gesenkt werden. Der Emissionsrechtehandel existiert seit 2005. Ein wirtschaftlicher Eigner einer offiziell erfassten Anlage muss pro Tonne ausgestoßenem CO2 ein Zertifikat kaufen, welches unbegrenzt gültig ist.
2. Kritik am Emissionshandel
Das eigentliche Ziel ist die Senkung oder Vermeidung von Emissionen. Dieses Ziel wird nach Aussagen von Kritikern jedoch nicht erreicht, solange die Zertifikatspreise wesentlich niedriger sind als die Kosten, eben jene Emissionen zu verringern. Sprich, für Unternehmen ist es aktuell immer noch kostengünstiger, sich Emissionsrechte zu kaufen, als Emissionen durch entsprechende kostenintensive Maßnahmen zu reduzieren. Es fehlt schlicht der finanzielle Anreiz, dies zu tun.
2.1. Steuerliche Lösungswege
Um Karussell-Geschäfte dieser Art zukünftig zu unterbinden wurden in den EU-Ländern unterschiedliche Maßnahmen getroffen: im Vereinten Königreich und Frankreich hatte man eine Mehrwertsteuer auf die Emissionszertifikate geändert; sowohl in Deutschland, den Niederlanden als auch in Spanien wurde das Reverse-Charge-Verfahren eingeführt. Hierbei muss der Käufer die Umsatzsteuer zahlen und nicht, wie bei anderen Gütern üblich, der Verkäufer beziehungsweise Unternehmer.
2.2. Gerichtsurteile
Fünf Jahre hat es beim Frankfurter Landgericht gebraucht, bis die ersten Urteile rechtskräftig wurden. Der Hauptangeklagte erhielt drei Jahre Haft, außerdem wurden bisher sechs ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank verurteilt, weil erst durch sie dieser Handel überhaupt ermöglicht wurde. Ein Abteilungsleiter wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, die übrigen erhielten Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren und Geldbußen von bis zu 200.000 Euro.
Da es in Deutschland momentan kein Unternehmensstrafrecht gibt, ging die Deutsche Bank straffrei aus der Sache. Noch immer sind in dieser Sache rund 100 Ermittlungsverfahren offen. Ein Ende ist aktuell nicht abzusehen.
Bildnachweise: CCO/Pixabay.com (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)
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