Jahreswechsel und Feuerwerk – das gehört für viele einfach zusammen. Wichtig zu wissen: Kracher und Raketen sind in Deutschland nur vom 28. bis 30. Dezember im Handel. Doch wer darf was kaufen, wann und wo ist böllern erlaubt und wie sieht es im Ausland aus? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hat Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Wer darf in Deutschland welche Böller kaufen?
Privatleute können Feuerwerk in 2 Kategorien erwerben: F1 und F2. Bei F1-Artikeln handelt es sich etwa um Wunderkerzen oder „kleine Vulkane“ – 12 Jahre alt müssen Käufer mindestens sein. F2-Böller, etwa Raketen oder Batterien, sind gefährlicher. Das Mindestalter bei F2-Artikeln: 18 Jahre.
Welches Feuerwerk ist in Deutschland erlaubt?
Ausschließlich geprüfte Pyrotechnik der Kategorien F1 und F2. Dabei sind 2 Merkmale wichtig: Das CE-Zeichen und die Registriernummer. Ist ein Böller nicht zugelassen, dürfen Händler ihn nicht verkaufen. In Deutschland prüft die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Alle dort zugelassenen Knaller kann man an den ersten 4 Ziffern der Registriernummer erkennen: 0589.
Wann darf man in Deutschland böllern – und wo?
Das ist genau festgelegt: Nur an 2 Tagen im Jahr – 31. Dezember und 1. Januar – ist es in Deutschland erlaubt, Feuerwerkskörper zu zünden. Auch an Silvester und Neujahr verboten ist das Knallen in der Nähe von Kliniken, Kirchen, Tankstellen, Kitas und Seniorenheimen. Zudem gibt es örtliche Verbote.
Darf man Feuerwerk auch im Internet bestellen?
Der Online-Kauf von Böllern und Co. ist erlaubt – wenn alles den Regeln entspricht. Wichtig zu wissen: Der Shop darf bestellte Feuerwerksartikel nur vom 28. bis 30. Dezember liefern. Bei Käufen auf ausländischen Plattformen warnt das EVZ vor der Gefahr, nicht-zertifizierte Produkte zu erhalten.
Wie viel Feuerwerk darf man im Auto mitnehmen?
Das hängt von der Gefahrenklasse ab. Ein Maximum von 50 Kilogramm gilt für Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 mit Gefahrenklasse 1.4 – das sind Gegenstände mit geringer Explosionsgefahr. Maximal 5 Kilogramm dürfen Autofahrer von Böllern der Gefahrenklasse 1.1 bis 1.3 mitnehmen.
Ist es erlaubt, Feuerwerk nach Deutschland mitzubringen?
Privatleute können zugelassenes Feuerwerk – Kategorien F1 und F2 – nach Deutschland einführen. Die Knaller müssen den EU-Regeln entsprechen, CE-Kennzeichen und Registriernummer haben. Einige Länder erlauben F2-Böller ab 16 Jahren. Nach Deutschland darf man sie erst ab 18 mitnehmen.
Weitere Einschränkung: Für bestimmte Pyrotechnik der Stufe F2 braucht der Nutzer eine besondere Erlaubnis – zum Beispiel für Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosionsmasse. Solche in Deutschland erlaubnispflichtigen F2-Artikel dürfen Privatleute nicht aus dem Ausland mitbringen.
Silvester in EU-Ländern – sind die Böller-Regeln überall gleich?
Nein! Denn es gibt viele regionale Unterschiede. In Frankreich oder Belgien herrscht in vielen Orten komplettes Knall-Verbot, auch in Rom geht gar nichts. Lediglich Kleinstfeuerwerk der Stufe F1 ist in Irland erlaubt. Silvester-Reisende sollten sich vorab informieren, um Strafgelder zu vermeiden.
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