Bonn (pte033/15.09.2022/13:30) – Das Bundeskartellamt http://bundeskartellamt.de billigt die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Gasimporteuren und -großhändlern Uniper, RWE und EnBW/VNG beim Aufbau und Betrieb der geplanten schwimmenden LNG-Terminals in Wilhelmshaven und Brunsbüttel. Das vorgesehene Betreibermodell ist bis zum 31. März 2024 zunächst befristet.
Wettbewerbliche Nachteile sekundär
„Durch die schnelle Inbetriebnahme der LNG-Terminals können relativ kurzfristig dringend benötigte und preissenkend wirkende Importkapazitäten für Gas geschaffen werden. Die damit verbundenen Vorteile für Verbraucher überwiegen etwaige wettbewerbliche Nachteile. In normalen Zeiten wäre eine Kooperation zwischen diesen drei sehr bedeutenden Gasimporteuren und -großhändlern und vor allem die exklusive Nutzung der Importkapazitäten an den Terminals möglicherweise kritischer zu bewerten“, so Behördenpräsident Andreas Mundt.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die beiden Terminals von Uniper und RWE betrieben werden. Die Belieferung der beiden Terminals mit Flüssiggas erfolgt anhand fest vereinbarter Lieferquoten durch Uniper, RWE und EnBW beziehungsweise dessen Tochter VNG. Beide Terminals sollen bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 in Betrieb gehen. Die Beteiligten verpflichten sich, die zwischen ihnen festgelegten Lieferslots voll auszulasten und werden zudem das Flüssiggas weiterhin unabhängig voneinander am Weltmarkt beschaffen. Auch die Vermarktung des gewonnenen Erdgases erfolgt getrennt voneinander, heißt es.
Quelle: www.pressetext.com
Bildnachweise: Flüssiggas: Bundeskartellamt gibt in Sachen LNG grünes Licht (Bild: pixabay.com/OpenClipart-Vectors) (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)