Der 20. Zivilsenat wies einen Antrag von Apple ab, den Vertrieb des bereits veränderten Tablet-Computers Samsung Galaxy Tab 10.1 N in der Bundesrepublik und Europa zu untersagen. Nach der Niederlage vor dem Düsseldorfer Landgericht im Februar war Apple in Berufung gegangen. Im Falle des Modells Galaxy 7.7 folgte das OLG dem Urteil des Landgerichtes und verbot den europaweiten Vertrieb. In Deutschland wird dieses Modell nicht angeboten.
In dem Streit geht es um die Verletzung von Geschmacksmustern, nicht von Patenten. Apple wirft Samsung vor, das Design des Galaxy Tab 10.1 N abgekupfert zu haben. Der südkoreanische Konzern hat das Modell nach einer erfolgreichen Klage gegen den Vorgänger Galaxy Tab 10.1 in Deutschland auf den Markt gebracht. Samsung hatte den Rahmen verbreitert, die Lautsprecher verlegt und das Herstellerlogo vergrößert.
Die beiden Konzerne überziehen einander in zahlreichen Ländern mit Patentklagen. Apple - der Produzent von iPhone und iPad - wirft Samsung vor, die Geräte unverhohlen kopiert zu haben. In den Prozessen geht es indirekt auch um einen Konflikt zwischen den früher eng miteinander kooperierenden Unternehmen Apple und Google, weil auf Samsung-Produkten das Google -Betriebssystem Android installiert ist.