Gebrauchtsoftware - das klingt nach alt und rostig, billig, verbraucht und verbeult. Dabei verschleißen digitale Daten ja nicht, sie bleiben so gut wie am ersten Tag. Dass dennoch der Handel mit solcher Software noch immer stockt, liegt also nicht an der Ware. Es lag an der rechtlichen Verunsicherung der Käufer.
Diese hat der Europäische Gerichtshof nun in einem Grundsatzurteil zu Gebrauchtsoftware beseitigt. Es ist ein gutes und vernünftiges Urteil, denn es sorgt für Klarheit, für mehr Wettbewerb im Handel - und es zeigt, dass das bisherige Urheberrecht durchaus zeitgemäßer ist, als seine lautstarken Kritiker meinen.
Die Luxemburger Richter beseitigen die anachronistische Unterscheidung zwischen heruntergeladener Software und Programmen auf Datenträgern wie CDs. Sie ergibt in Zeiten des Internets einfach keinen Sinn mehr. Damit haben sie mal eben das bisherige Urheberrecht modernisiert, ohne dass eine Änderung des Gesetzes nötig gewesen wäre. Denn die Richter haben einfach grundsätzliche Prinzipien der Vertriebsfreiheit für die neue Technik neu interpretiert. So vorzugehen ist allemal besser, als durch ständige Gesetzesreformen der technischen Entwicklung hinterherzujagen - eine Treibjagd, die Gesetzgeber nie gewinnen können.
Vor allem aber räumen die Richter mit ihrem Urteil die rechtlichen Bedenken aus, die Firmen beim Handel mit Zweitsoftware haben. Kleine und mittlere Unternehmen können sich nun trauen, ihren Bedarf an Geschäftssoftware auch über preiswerte Zwischenhändler einzudecken. Damit sind sie nicht mehr den Preisvorgaben der wenigen großen Anbieter für Unternehmenslösungen ausgeliefert, wie Oracle , SAP oder auch IBM .
Diese wiederum werden künftig besser begründen müssen, warum eine neue Programmversion so viel besser sein sollte als die billigere ältere vom Zwischenhändler. Dabei müssen sie zwar durch das Urteil große Verluste fürchten. Aber nur, wenn es ihnen nicht gelingt, neue Preis- und Erlösmodelle zu entwickeln, wie zeitlich begrenzte Lizenzen oder Softwarelösungen in der Cloud. Zudem haben die EuGH-Richter ja immer noch einige Einschränkungen vorgenommen, die den Handel mit Programmlizenzen nicht völlig liberalisieren. In jedem Fall sorgt das Urteil für neue Konkurrenz und Vielfalt im Softwarehandel. Und das kann einem Markt nur guttun.