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Merken   Drucken   01.12.2009, 10:42 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Jagd auf die Jäger im Internet

Frankfurter Abmahn-Anwälte müssen den Verdacht ausräumen, illegal Erfolgshonorare zu nehmen. Die Netzgemeinde jubelt - doch die Angeprangerten schlagen zurück. von Thoralf Schwanitz, Berlin
Es geht um Pornos und viel Geld. Um Abmahnanwälte und ihre Gegner - selbst ernannte Internetpiraten. Seit ein Anonymus auf www.wikileaks.com ein brisantes Fax veröffentlichen ließ, frohlocken die Fans freier Onlinetauschbörsen für Musik und Film. Denn das Dokument, das aussieht wie ein internes Schreiben der Frankfurter Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner, soll die Vereinbarung illegaler Erfolgshonorare entlarven.
Die Sozietät Kornmeier & Partner ist in der Internet-Community nicht sonderlich beliebt - im Auftrag der Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mahnt sie Urheberrechtsverletzungen ab. Für viele Dateitauscher wäre der Nachweis eines Fehlers dieser Anwälte daher ein Fest: Die juristische Abteilung Attacke der Unterhaltungsindustrie würde versenkt, indem man Kornmeier und Partner rechtswidriger Absprachen mit Auftraggebern überführt. Die Netzaktivisten des Onlineportals www.gulli.com haben Strafanzeige gegen die Kanzlei erstattet.
Der bloggende Held der Netzgemeinde heißt Thomas Stadler und ist Rechtsanwalt in Freising. Er hatte auf www.internet-law.de das bei Wikileaks aufgetauchte Fax analysiert und das Geschäftsgebahren von Kornmeier als rechtswidrig angeprangert. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sei es nicht zulässig, einen Anwalt für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen nur im Erfolgsfalle zu bezahlen. Das aber werfen Stadler und seine Anhänger Kornmeier und Partner vor. "Unter dem Deckmantel der legitimen Verfolgung urheberrechtlicher Interessen etabliert sich hier ein neuer Wirtschaftszweig. Die urheberrechtliche Abmahnung wird zum lukrativen Geschäftsmodell umgestaltet. Und hierbei wird offenbar gegen geltendes Recht verstoßen."
Denn in dem inkriminierten Fax erklärt der Unterzeichner "U. Kornmeier" einem Londoner Anwaltskollegen sein Abrechnungsmodell anhand von Filmen aus dem Hause Red Light District. Die Filmproduktionsfirma vertreibt Pornovideos. Digiprotect soll Internet-Surfer aufspüren, die sich diese Filme illegal herunterladen, und die Delinquenten dann durch Kornmeier & Partner abmahnen lassen. So weit, so recht. Ertappt haben will Stadler die Frankfurter Anwälte aber wegen dieser Passage: "Das ganze Projekt ist ein No-Cost-Projekt für die ursprünglichen Rechteinhaber ... Das ganze Projekt, so sieht es Digiprotect, ist eine Art Joint Venture, in dem keine Partei der anderen Kosten berechnet." Stadler versteht das so, dass die Frankfurter Kanzlei Anwaltskosten nur von den Raubkopierern verlangt, nicht aber von dem Unternehmen, das sie beauftragt hat.
Dazu, ob das Dokument tatsächlich aus seiner Kanzlei stammt, will Partner Udo Kornmeier nichts sagen. "Zu illegal und vor allem anonym im Internet veröffentlichten Dokumenten werden wir uns nicht äußern." Er verwahrt sich aber gegen die Vorwürfe: "Falsch ist die Behauptung, unsere Sozietät mache Kosten für anwaltliche Beratung gegenüber Dritten geltend, die unserer Mandantschaft nicht entstanden sind. Richtig ist vielmehr, dass wir nur Anwaltskosten geltend machen, die in Rechnung gestellt und bezahlt werden."

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  • Aus der FTD vom 01.12.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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