Recht und Steuern

Steuererklärung Frist 2020 – um mehrere Monate verlängert

Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2020 abgeben muss, der sollte bestenfalls bis zum 31.07.2021 das Steuerjahr 2020 einreichen. Doch es gibt wieder eine Ausnahme.

Der Bundesrat hat aufgrund der Corona Sondersituation auch für das Steuerjahr 2020 einer dreimonatigen Verlängerung der Abgabenfrist zugestimmt. So teilte der CSU Finanzminister Bayerns Albert Füracker mit: „Drei Monate mehr Zeit für die Steuererklärung ist eine wichtige Entlastung“

Abgabefrist Steuererklärung zum 31.10.21

Da der 31. Oktober ein Sonntag ist, muss die Steuererklärung erst zum 01. November beim Finanzamt vorliegen. In einigen Bundesländern ist jedoch auch der 01. November ein Feiertag, Allerheiligen. Somit haben die Steuerpflichtigen in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland noch einen Tag mehr gewonnen.

Sogar Abgabefrist bis 31.05.2022 möglich

Wird die Steuererklärung vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Abgabefrist sogar bis zum 31. Mai 2022.

Doch die genannten letzten Termine sollten Sie nicht verpassen. Der dann folgende Verspätungszuschlag mit 0,25% der festgesetzten Steuer, oder mindestens 25 Euro pro verspäteten Monat, kann sich merklich auf den Finanzhaushalt des Steuerpflichtigen auswirken.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang die technischen Erleichterung die dem Steuerpflichtigen angeboten werden. Immer mehr Nutzen das Elster-Portal der Finanzverwaltung. Es lässt sich erheblich Papier einsparen, und wer die Steuererklärung gerne selbst erstellen möchte, kann natürlich auch eine Steuersoftware nutzen. Diese haben mittelweile gute Verknüpfungen zum Elster Portal um die Steuererklärung zu erleichtern.


Bildnachweise: Bild von falco auf Pixabay (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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