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Recht und Steuern

Geldsegen und das Finanzamt: Wann müssen Glückspielgewinne versteuert werden?

Die Deutschen sind begeisterte Glücksspieler. Doch wann müssen sie mit dem Finanzamt rechnen?

Zwar liegt die Chance, den begehrten Sechser im Lotto zu gewinnen, nur bei 1:140 Millionen, trotzdem füllen 7,3 Millionen Deutsche regelmäßig ihren Lottoschein aus. Mehr als 21 Millionen versuchen hin und wieder ihr Glück in den staatlichen Lotteriespielen rund um Lotto und Toto. Das ergeben aktuelle Zahlen, die Statista im Januar unter Berufung auf Umfragen des IfD Allensbach veröffentlichte. Auch der Besuch in niedergelassenen Spielhallen und die Nutzung von Online-Casinos erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Mit den geplanten Schritten zur Legalisierung des Online-Glücksspiels in Deutschland wird der Markt geöffnet und dürfte in Zukunft ein noch breiteres Publikum anziehen.

Wie wird der Geldsegen aus Lotterien und Glücksspielen aber steuerlich berücksichtigt? Sind Glückspielgewinne grundsätzlich zu versteuern und welche Angaben benötigt das Finanzamt, wenn der Geldregen niedergeht?

Muss der Sechser im Lotto versteuert werden?

Wer hin und wieder oder regelmäßig Lotto spielt, träumt von dem berühmten Sechser, der das ganze Leben verändern kann. Spieler, die aller Wahrscheinlichkeit zum Trotz den Jackpot knacken, dürfen sich über einen Geldregen in Höhe von mehreren Millionen Euro freuen. Aber auch kleinere Gewinne können die Haushaltskasse deutlich aufbessern und so manchen finanziellen Wunsch in Erfüllung gehen lassen.

Die gute Nachricht: Zunächst einmal hat das Finanzamt keinen Anspruch auf den Geldsegen. Gewinne aus Lotto und Toto und auch aus vielen anderen Glücksspielen sind zunächst von der Einkommenssteuer befreit. Das liegt daran, dass der Fiskus nach §2 des Einkommensteuergesetzes insgesamt sieben unterschiedliche Einkunftsarten definiert, wobei Gewinne aus Glücksspielen keiner dieser Einkunftsarten zugeordnet werden können. Damit sind Lottogewinne zunächst einmal vollkommen steuerfrei.

Fällt der Gewinn sehr hoch aus, neigen die meisten Menschen allerdings dazu, das Geld nicht einfach unter dem Kopfkissen aufzubewahren, sondern es zu investieren, um das Beste daraus zu machen. An dieser Stelle wird es auch für das Finanzamt noch einmal interessant, denn auch wenn der Gewinn selbst nicht versteuert werden muss, unterliegen Erträge, die aus dem Kapital entstehen, durchaus der Versteuerungspflicht.

Grundsätzlich gilt:

• Ist eine Gewinnsumme sehr umfangreich und wird gewinnbringend angelegt, so
müssen die Erträge, die aus dieser Geldanlage geschöpft werden, vollumfänglich im
Rahmen der Kapitalerträge versteuert werden. Sämtliche Zinsen aus einem Geldgewinn
unterliegen der Steuerpflicht. Das gilt auch, wenn der Gewinn auf einem herkömmlichen
Girokonto platziert wird und dort geringe Zinserträge bringt. Die aktuelle
Abgeltungssteuer für Zinserträge liegt bei 25 Prozent.

• Wird der Gewinn nicht als Kapital angelegt, sondern in eine Immobilie investiert, die
anschließend vermietet wird, sind auch die Mieteinnahmen im herkömmlichen Umfang
steuerpflichtig. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Gewinn als Eigenkapital
in den vollständigen Erwerb oder die Finanzierung einer Bestandsimmobilie oder eines Neubaus einfließt. In diesem Fall sind die Mieteinkünfte vollumfänglich beim Finanzamt
zu deklarieren und zu versteuern.

Die Pflicht zur Versteuerung der Einkünfte, die aus der Anlage des Gewinns erwirtschaftet werden, geht übrigens im Rahmen der Schenkungs- und Erbschaftssteuer auch auf die Begünstigten über. Wird der Gewinn mit den daraus generierten Einkünften vererbt, erhebt das Finanzamt die Erbschaftssteuer in voller Höhe von den Erben. Wird der Gewinn verschenkt, sei es teilweise oder vollumfänglich, tritt das Finanzamt ebenfalls an den Begünstigten heran und erhebt eine Schenkungssteuer. Diese richtet sich in ihrer Höhe nach dem Umfang der Schenkung, aber auch nach dem Verwandtschaftsgrad, der zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten besteht.

Hierzu erläutert das Internetportal Lohnsteuer Kompakt:

• Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren von einem Freibetrag
von 500.000 Euro.

• Für Schenkungen an eigene Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro.

• An Enkel schenkt man bis zu 200.000 Euro steuerfrei.

• Sofern man Geschwister, Eltern, Großeltern oder Nichten und Neffen
beschenkt, greift die Steuerlast ab einer Schenkung von 20.000 Euro.

Gewinne im Casino und die Steuer

Auch Gewinne im Casino sind grundsätzlich steuerbefreit. Das gilt unabhängig von der Höhe der Gewinnsumme, die, wie eine ausführliche Zusammenfassung der Slot Erfahrungen und der Erfahrungen von Spielern am Spieltisch in niedergelassenen Spielbanken oder im Online-Casino zeigen, durchaus hoch ausfallen können.

Einschränkungen gibt es trotzdem. Die Steuerbefreiung für Gewinne im Casino gilt nur, wenn der Anbieter seinen Sitz innerhalb der EU hat und eine europäische Lizenz besitzt. Dieser Umstand wird vor allem interessant, wenn Gewinne zum Beispiel im Online-Casino erzielt werden. Hier sollten Spieler genau prüfen, wo der Unternehmenssitz des Anbieters registriert ist. Befindet sich der Hauptsitz außerhalb der EU, müssen sämtliche Gewinne, die beim Spiel erzielt werden, beim deutschen Finanzamt versteuert werden.

Berufsspieler müssen ihr Einkommen versteuern

Ganz andere Regeln gelten für Gewinne, die Berufsspieler erzielen. Wer beispielsweise regelmäßig an Pokerturnieren teilnimmt und daraus seinen Lebensunterhalt bestreitet, muss sämtliche Gewinne vollumfänglich versteuern. In diesem Fall können die Gewinne nämlich einer Einkommensart nach §2 des Einkommensteuergesetzes zugeordnet werden und unterliegen damit der Steuerpflicht.

Ähnliches gilt für künstlerische, wissenschaftliche oder journalistische Auszeichnungen, die an ein Preisgeld oder eine andere Art von finanzieller Zuwendung geknüpft sind. Davon betroffen sind zum Beispiel auch Nobelpreisträger, die Gewinner von Film- oder Literaturauszeichnungen oder die Gewinner eines Architektenwettbewerbs, sofern sie in Rahmen ihrer Auszeichnung auch einen Geldpreis erhalten.

Ob ein Gewinn zu versteuern ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Ob ein Gewinn zu versteuern ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Was nicht sofort versteuert wird, muss möglicherweise in der Einkommensteuer berücksichtigt werden.

Die rechtliche Grundlage für diese steuerliche Regelung legte die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) mit ihrer Verfügung vom 14. Mai 2014 fest. Demnach sind Preisgelder für Auszeichnungen steuerpflichtig, wenn:

• sie in einem untrennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer
Einkunftsart des Einkommensteuergesetzes stehen

• es sich um eine werbewirksame Auszeichnung im Rahmen von betriebs- oder
berufsbezogenen Ausstellungen handelt oder um Geldpreise mit
Zuschusscharakter, die vom Preisträger im Rahmen seiner beruflichen oder
betrieblichen Tätigkeit verwendet werden müssen (z. B. zweckgebundene
Filmpreise zur Herstellung neuer Filme)

Von der Steuerpflicht ausgenommen sind Preisgelder, wenn die Auszeichnung das Lebenswerk, die Persönlichkeit, das Engagement oder das gesamte Schaffen des Ausgezeichneten würdigt oder eine geistige Grundhaltung oder vorbildliches Verhalten in den Vordergrund stellt. Als Entscheidungsgrundlage für die Zuordnung des Preisgeldes dienen die jeweiligen Ausschreibungskriterien der einzelnen Auszeichnung. Hier werden im Einzelfall die Bedingungen und Ziele überprüft, die an die Ehrung und die Preisverleihung geknüpft sind.

Das Steuerrecht nimmt Gewinne kritischer unter die Lupe

Gewinner in Glücksspielen und Spielshows haben das Finanzamt schon immer interessiert. Aufgrund des wirtschaftlichen Wachstums, das dieser Markt in der Vergangenheit bereits verzeichnet hat und auch in Zukunft verzeichnen wird, hat das Steuerrecht Gewinner und ihren Geldregen unabhängig von der persönlichen Steuerklasse zunehmend kritisch unter die Lupe genommen.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) warnt die glücklichen Gewinner inzwischen eindringlich davor, davon auszugehen, dass ihr Gewinn nach wie vor von der Steuer befreit ist. Ständige Anpassungen können rasch dazu führen, dass Spieler sich unfreiwillig der Steuerhinterziehung schuldig machen. So rücken beispielsweise auch Fernsehshows wie das beliebte „Wer wird Millionär“ zunehmend in den Fokus des Finanzamtes. Streichen Wissenschaftler oder Lehrer etwa hohe Gewinne in Wissensshows ein oder gewinnen sie auf andere Weise einen Lehrpreis, kann der Einzelfall ergeben, dass das Preisgeld steuerpflichtig ist. Auch hauptberufliche Models, die bei einem Schönheitswettbewerb gewinnen, müssen je nach Einzelfallprüfung das gewonnene Preisgeld versteuern.

Ob dem Finanzamt ein Anteil am Geldsegen zusteht, hängt hauptsächlich davon ab, ob der Gewinn auf einer Fähigkeit oder einer Eigenschaft beruht, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb des beruflichen Einkommens steht. Es lohnt sich also, bei jedem Gewinn genau hinzuschauen und gegebenenfalls die Hilfe eines erfahrenen Rechtsbeistandes in Anspruch zu nehmen.


Bildnachweise: Lottoschein: © ronstik - shutterstock.com, Hand am Taschenrechner: © Arthon.Meekodong - shutterstock.com (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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