Finanzcheck

Änderungen 2024: Arbeit, Rente, Familie, Steuer – neue Regeln in Deutschland

Von Mindestlohn bis Renteneintritt – das hat sich am 1. Januar für die Bürger in Deutschland geändert

Mann am Notebook, davor Jahreszahl 2024 - Änderungen in Deutschland (Foto: Freepik, muravev)

Mindestlohn, Sparzulage, Energiepreise – 2024 ändert sich rund um Geld, Finanzen und Steuern einiges für die Menschen in Deutschland. So steigen beispielsweise Alters- und Einkommensgrenzen. Wir haben wichtige Entwicklungen für Arbeitnehmer, Rentner und Familien zusammengestellt.

Anstieg des Mindestlohns

Von 12 Euro auf 12,41 Euro in der Stunde steigt der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2024. Er gilt mit Ausnahmen Arbeitnehmer ab 18 Jahren. So haben etwa Auszubildende keinen Anspruch auf Mindestlohn. 2025 soll der Mindestlohn abermals steigen, auf dann 12,84 Euro pro Stunde.

Mehr Verdienst im Mini-Job

Mini-Jobber können ab 2024 mehr verdienen – die Obergrenze steigt auf 538 Euro monatlich (bisher 520 Euro). Damit verändert sich auch Untergrenze für Midi-Jobs auf 538,01 Euro (Obergrenze 2.000 Euro). Bei ihnen ist der Beitrag zur Sozialversicherung reduziert – nicht jedoch der Rentenanspruch.

Beitragssätze bei der Sozialversicherung

Die allgemeinen Beiträge bleiben im Vergleich zum Vorjahr stabil: Rentenversicherung 18,6 Prozent, Krankenversicherung 14,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent und Pflegeversicherung 3,4 Prozent. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt 2024 im Schnitt um 1,7 Prozent.

Höherer Freibetrag bei der Lohnsteuer

Einkommenssteuer zieht der Staat erst oberhalb des sogenannten Grundfreibetrags ein – ab 2024 steigt er auf 11.604 Euro im Jahr. Wer unter dieser Grenze verdient, muss gar keine Steuer zahlen. Aber auch alle anderen Arbeitnehmer profitieren davon, dass ein größerer Betrag steuerfrei bleibt.

Einkommensgrenze für Rentenversicherungsbeiträge

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt – das ist der Monatsverdienst, den der Staat maximal zur Berechnung des Rentenbeitrags berücksichtigt. In den alten Bundesländern liegt sie nun bei 7.550 Euro, in den neuen Ländern bei 7.450 Euro. Ab 2025 ist die Grenze in Ost und West einheitlich.

Einkommensgrenze für Arbeitnehmer-Sparzulage

Ab 2024 gibt es für Sparer mehr Geld vom Staat: Die Einkommensgrenze für die staatliche Förderung bei Vermögenswirksamen Leistungen (VL) hat sich verdoppelt. Die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten Singles nun bis 40.000 Euro Jahresverdienst (Verheiratete: 80.000 Euro).

Die Altersgrenzen bei der Rente steigen

2024 liegt das übliche Eintrittsalter bei 66 Jahren – betroffen ist der Jahrgang 1958. Für später Geborene steigt die Altersgrenze um 2 Monate pro Jahr, 2031 soll sie 67 Jahre erreichen. Das Rentenalter für die abschlagsfreie „Rente ab 63“ steigt auf 64 Jahre und 4 Monate (Jahrgang 1960).

Neurentner müssen mehr versteuern

84 Prozent der Rente sind ab sofort steuerpflichtig (bisher 83 Prozent). Die Anhebung gilt für alle, die 2024 in Ruhestand gehen. Für bestehende Renten ändert sich nichts. Die Politik will rückenwirkend ab 2023 die Erhöhung auf jährlich 0,5 Prozent begrenzen – das Gesetz ist aber noch nicht in Kraft.

Anstieg von Bürgergeld und Sozialhilfe

Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten ab Januar mehr Geld. Der Regelsatz steigt um 12 Prozent von 502 auf 563 Euro für Alleinstehende. Ebenso erhöht sich die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf auf 130 Euro (1. Schulhalbjahr) beziehungsweise 65 Euro (2. Schulhalbjahr).

Freibeträge für Kinder angehoben

Es gibt 2 Freibeträge für Kinder: „Kinderfreibetrag“ und „Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf“ mindern die Einkommenssteuer. In der Summe steigen die Freibeträge für Kinder um 360 auf zusammen 9.312 Euro. Sie können nur alternativ zum Kindergeld genutzt werden.

Mehr Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld

15 bezahlte Kinderkrankentage kann ein Elternteil 2024 und 2025 nutzen. Damit erhöht sich der reguläre Anspruch gegenüber der Vor-Corona-Zeit um 5 Tage. Zudem können versicherte Eltern nun Kinderkrankengeld erhalten, wenn sie ihr Kind bei einer stationären Behandlung begleiten müssen.

19 Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Seit Januar 2024 liegt der Mehrwertsteuersatz in Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen wieder bei 19 Prozent. Preiserhöhungen können die Folge sein. Im Jahr 2020 hatte der Staat die Umsatzsteuer aufgrund der Corona-Pandemie befristet von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Ausstoß von CO2 wird teurer

Stärker als geplant steigt ab Januar der CO2-Preis – von 30 auf 45 Euro. Dadurch müssen Verbraucher mehr für Sprit, Erdgas und Heizöl bezahlen. So dürfte etwa 1 Liter Benzin durch den höheren CO2-Preis um rund 4,3 Cent teurer werden. Der CO2-Preis steigt jährlich, um den Ausstoß zu mindern.

Quellen: www.ndr.dewww.bundesgesundheitsministerium.de,
www.bundesfinanzministerium.de, www.bundesregierung.de,
www.deutsche-rentenversicherung.de, www.tk.de

 

Disclaimer:
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Text stellt keine Handelsempfehlung oder Anlageberatung dar.

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