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Vermögenswirksame Leistungen: ob ETF oder Bauspar-Vertrag – so geht VL-Sparen

Mit Geld vom Arbeitgeber Vermögen aufbauen und anlegen / Die richtige Anlageform finden / VL-Vertrag abschließen / Antrag auf Arbeitnehmersparzulage

Junger Mann und junge Frau in einem Büro - Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber nutzen (Foto: Freepik) - Vermögenswirksame Leistungen: ob ETF oder Bauspar-Vertrag – so geht VL-Sparen

Viele Arbeitnehmer verschenken jedes Jahr bares Geld! Dabei stehen ihnen Vermögenswirksame Leistungen plus staatliche Förderung zu – doch sie rufen sie nicht ab. Vermögenswirksame Leistungen sind Geld vom Arbeitgeber, das dieser oft zusätzlich zum normalen Lohn zahlt.

Besonders profitieren davon Auszubildende und Berufsanfänger, denn bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze packt der Staat noch Förderung obendrauf. Vermögenswirksame Leistungen (kurz VL) sind ideal für alle, die fürs Alter vorsorgen, eine Immobilie erwerben oder einfach Sparen wollen. Wie das geht? Die Redaktion von ftd.de hat alle wichtigen Infos kompakt zusammengestellt!

1. Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

VL sind Geldleistungen des Arbeitgebers für Beschäftigte, die direkt in eine Geldanlage fließen. Welche Anlagenarten möglich sind, regelt das Fünfte Vermögensbildungsgesetz. Der Staat will Arbeitnehmern helfen, Vermögen aufzubauen. Daher können sich Beschäftigte Vermögenswirksame Leistungen nicht direkt auf ihr Gehaltskonto zahlen lassen. Es gibt 2 Komponenten: Zum einen müssen Arbeitgeber einen Teil des Grundgehalts als VL anlegen, wenn der Arbeitnehmer das will. Zum anderen sind freiwillig vom Arbeitgeber gezahlte VL zusätzlich zum Grundgehalt möglich.

2. Wer kann Vermögenswirksame Leistungen erhalten?

Einfach gesagt: Jeder, der bei einem Arbeitgeber angestellt ist. Arbeitnehmer und Auszubildende, aber auch Beamte, Richter und Soldaten – sie alle können VL erhalten. Wer Teilzeit arbeitet, bekommt VL oft anteilig. Keine VL-Leistungen gibt es hingegen für Selbstständige und Freiberufler. Dasselbe gilt für Rentner – es sei denn, sie üben einen Nebenjob als angestellte Arbeitnehmer aus. Arbeitslose können einen schon bestehenden VL-Vertrag beitragsfrei stellen oder selbst finanzieren.

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3. Gibt es einen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen?

VL zusätzlich zum vertraglichen Grundgehalt sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Oft sind VL aber für Branchen in Tarifverträgen oder für Firmen in Betriebsvereinbarungen geregelt, und somit für den Arbeitgeber verbindlich. Die andere Variante: Der Arbeitgeber legt einen Teil des Grundgehalts vermögenswirksam an. Auf Antrag des Arbeitnehmers hin ist er dazu verpflichtet. VL-Sparen und von staatlichen Zuschüssen profitieren geht also auch ohne Zusatzleistung der Firma.

4. Wie hoch sind Vermögenswirksame Leistungen?

Eine Obergrenze für Vermögenswirksame Leistungen gibt es nicht. In der Praxis liegen die VL-Leistungen des Arbeitgebers meist zwischen 6 und 40 Euro monatlich. Dieser Höchstbetrag orientiert sich daran, was der Staat maximal fördert (siehe Punkt 7). Oft geben tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen niedrigere VL-Beträge vor. Für maximale Staatszulagen können Arbeitnehmer die Summe aufstocken. Auch über den förderbaren Betrag hinaus ist freiwilliges Einzahlen möglich.

5. Was sind die wichtigsten Anlageformen bei VL-Verträgen?

Das Gesetz zählt 8 Varianten mit Unterformen auf – davon sind vor allem 2 Anlageformen gängig, beliebt und für alle Arbeitnehmer möglich: der VL-Fondssparplan und der VL-Bausparvertrag. Wer sich für Fondssparen entscheidet, lässt seine VL in Wertpapiere fließen, die etwa in Aktien, Anleihen oder Immobilien investieren. Die Spanne reicht von sehr sicher bis risikoreich. Ein Bausparvertrag kombiniert einen Sparplan mit einem günstigen Kredit, um eine Wohnimmobilie zu finanzieren.

6. Welche weiteren Anlageformen für VL gibt es?

Ein VL-Banksparplan und das Abzahlen eines Immobilienkredits sind weitere gängige Anlagearten für VL. Ein Banksparplan ist sehr sicher, eine Darlehenstilgung risikolos. Wichtig aber: Für einen Banksparplan fließt keine staatliche Förderung – anders als für Fondssparen und Bausparvertrag (siehe Punkt 7). Die Tilgung eines Baukredits hingegen fördert der Staat. Aber diese Variante kommt nur für Arbeitnehmer infrage, die gerade eine Immobiliendarlehen abzahlen.

7. Zuschuss vom Staat: die Arbeitnehmersparzulage

Extra-Geld vom Staat – die Arbeitnehmersparzulage macht VL attraktiv! Berechtigt ist, wer unter bestimmten Grenzen beim Einkommen bleibt: 20.000 Euro im Jahr für Singles bei VL-Fondssparplänen – 17.900 Euro bei VL-Bausparverträgen und VL-Baukredit-Tilgungen (Verheiratete das Doppelte). Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen: der Bruttolohn minus Werbungskosten, Freibeträgen und dergleichen.

Es gibt 2 Fördersätze: 9 und 20 Prozent. Bei VL-Fondsparplänen schießt der Staat 20 Prozent zu, bis zum maximal förderfähigen Jahresbeitrag von 400 Euro – Höchstförderung im Jahr sind hier 80 Euro. Bausparer und Kreditabzahler hingegen erhalten 9 Prozent bis zum förderfähigen Maximum von 470 Euro – Jahreshöchstbetrag vom Staat: 43 Euro. Bei Verheirateten verdoppeln sich die Geldbeträge.

8. Zuschuss vom Staat: die Wohnungsbauprämie

Ein weiterer staatlicher Zuschuss – aber nur für Bausparer! Wichtig: Auf VL-Beiträge, die der Staat bereits mit der Arbeitnehmersparzulage fördert, kann der VL-Sparer nicht noch Wohnungsbauprämie on top beanspruchen. Diese Prämie erhält nur, wer über 470 Euro pro Jahr (förderfähiges Maximum bei der Arbeitnehmersparzulage) hinaus Beiträge (selbst) einzahlt. Die Wohnungsbauprämie ist an eine spätere wohnungswirtschafte Nutzung geknüpft – aber nicht, wenn man jünger als 25 ist.

9. Wie lange läuft ein VL-Vertrag?

Die Laufzeit für VL-Sparen ist geregelt: Auf 6 aktive Jahre mit Sparraten folgt ein Ruhejahr, in dem kein Geld in die Anlage fließt. Danach, also nach 7 Jahren, kann der Arbeitnehmer auf die Sparsumme zugreifen. Um die 7-Jahres-Frist zu berechnen, gilt als Startdatum von VL-Verträgen rückwirkend der 1. Januar des Jahres, in dem der Arbeitgeber erstmals eingezahlt hat. Wer sich auch im Ruhejahr das Geld von Arbeitgeber und Staat sichern will, startet nach 6 Jahren parallel einen neuen VL-Vertrag.

10. Kann man einen VL-Vertrag vorzeitig kündigen?

Das geht! Der VL-Sparer kann über das angesparte Guthaben auch vor Ablauf der 7-Jahres-Frist verfügen – die Frage ist, ob das Sinn macht. Denn ist der Sparer förderberechtigt, muss er die vom Staat bereits gewährte Arbeitnehmersparzulage zurückzahlen. Ausnahmen sind in manchen Fällen möglich, dazu zählen Erwerbsunfähigkeit, Tod des Ehepaars oder Wechsel in die Selbstständigkeit.

11. Schritt für Schritt zu Vermögenswirksamen Leistungen

Prüfe zunächst, ob und in welcher Höhe dein Arbeitgeber VL zusätzlich zum Grundgehalt gewährt und ob deine Einkommenshöhe für eine staatliche Förderung infrage kommt. Dann wählst du die für dich passende Anlageform und einen Anbieter aus. Lass dich eventuell beraten – online, telefonisch oder persönlich in einer Filiale. Entscheide auch, ob du die Arbeitgeber-Zahlung aufstocken möchtest.

Hast du den VL-Vertrag beim Anbieter unterschrieben, erhältst du von ihm ein Formular, das du bei deinem Arbeitgeber einreichst. Darauf sind alle Angaben, damit das Geld direkt in den VL-Vertrag fließt. Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du später mit der Steuererklärung. Einen Antrag für die Wohnungsbauprämie sendet der Anbieter jährlich zu, dieser ist ausgefüllt zurückzuschicken.

Quellen und mehr Infos: bankenverband.de, www.bafin.de, de.wikipedia.org, www.gesetze-im-internet.de, www.finanztip.de, www.sparkasse.de, www.stuttgarter-zeitung.de, www.test.dewww.verbraucherzentrale.de, www.vermoegenswirksame-leistung.com, www.vermoegenswirksame-leistungen.de

 

Disclaimer:
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Text stellt keine Handelsempfehlung oder Anlageberatung dar.

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