Harry-Potter-Frisur, Brille, schwarzer Kapuzenpulli: Ein bisschen erinnert Harald Welte auf dem Wikipedia-Bild an eine Mischung aus Heavy-Metal-Fan und Bill Gates. Einerseits talentierter Computer-Nerd, andererseits richtig laut, wenn es um die Wahrung seines geistigen Eigentums geht.
IT-Experten schätzen, dass nahezu jedes Unternehmen in Deutschland, das selbst Software herstellt, regelmäßig auf Open-Source-Programme zurückgreift. Schließlich stehen deren Quelltexte frei im Internet und kosten folglich kein Geld. Die Rechte der ursprünglichen Entwickler werden dabei jedoch oft sträflich missachtet - auch die von Harald Welte, der ebenfalls einige Eigenkreationen ins Netz gestellt hatte. Ihm platzte schließlich als erstem Vertreter der Open-Source-Gemeinschaft in Deutschland der Kragen.
Mit einer beispiellosen Abmahnwelle versetzt Welte seit einigen Jahren zahlreiche deutsche IT-Unternehmen in Angst und Schrecken. Es geht ihm nicht ums Geld, sondern ums Prinzip.
Open Source, so suggeriert es der Name, ist zwar für jedermann völlig kostenlos zugänglich. Trotzdem gibt es eine Philosophie, die unbedingt beachtet werden muss. Genau wie kommerzielle Programme unterliegen auch die freien Codes einem Lizenzvertrag. In den meisten Fällen ist das die General Public License (GPL). Die GPL besagt, dass die freien Programme zwar für jeden zugänglich sind. Wenn aber auf Basis der Codes eine neue Software geschrieben wird, muss auch der Quelltext des neuen Produkts öffentlich gemacht werden. Oder, wenn nur geringe Mengen des freien Materials genutzt werden, zumindest ein Hinweis beigelegt werden, der zeigt, dass Teile des Programms der GPL unterliegen.