Wer kennt noch diesen Werbeslogan? Der 31. Dezember ist Wüstenrottag! Tatsächlich können Steuerzahler, Anleger und Bausparer einiges an zusätzlichem Geld rausholen, wenn sie vor dem Jahreswechsel aktiv werden. Steuervorteile ausschöpfen, Prämien beantragen, Verträge optimieren – es gibt einige Hebel, um bis Jahresende die Finanzen zu optimieren und Steuern zu sparen. Die Redaktion von ftd.de hat 9 konkrete Tipps für Sparfüchse zusammengestellt.
1. Investitionen und Ausgaben checken
Noch im alten Jahr investieren oder verschieben? Sofern Ausgaben steuerlich absetzbar sind, kann das einen Unterschied machen: Wer 2024 weniger verdienen wird oder weniger steuerlich relevante Ausgaben hat, kann davon profitieren, dass die Kosten noch im Steuerjahr 2023 anfallen. Wichtig: Auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es an! Ebenso kann es ratsam sein, Wertpapiere noch im alten Jahr zu verkaufen, um die Gewinne oder Verluste steuerlich optimal zuzuordnen.
2. Werbungskosten realisieren
Beruflich bedingte Ausgaben lassen sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. 2023 akzeptiert das Finanzamt eine Pauschale von 1.230 Euro. Wer schon darüber oder knapp darunter liegt, sollte checken, ob er nötige Investitionen noch 2023 realisiert. Das können etwa Arbeitsmittel wie spezielle Kleidung, berufliche Literatur aber auch Fortbildungskurse sein. Besonders lohnt es sich, wenn 2024 absehbar nur der Pauschbetrag veranschlagt wird.
3. Handwerker beauftragen
2023 noch Leistungen beauftragen und das zu versteuernde Einkommen mindern? Das kann sich auszahlen, etwa wenn man 2023 mehr verdient oder weniger abzusetzen hat als das für 2024 absehbar ist. Steuerzahler können Rechnungen von Malern oder Klempnern bis zu 6.000 Euro pro Jahr geltend machen. Allerdings nur maximal 20 Prozent – also 1.200 Euro. Absetzbar sind Lohn-, Anfahrts- und Gerätekosten, nicht aber Materialkosten. Maßgebend für die Steuer ist das Zahldatum!
4. Spenden absetzen
Auch Spenden mindern die Steuerlast – wer bis 31. Dezember spendet, kann die Ausgabe noch mit der Steuererklärung 2023 einreichen. Maximal 20 Prozent ihres Gesamteinkommens können Spender steuerlich absetzen. Bei höheren Beträgen sind Abzüge in den Folgejahren möglich. Eine Bescheinigung für die Steuer stellt die jeweilige Organisation aus. Vereinfachte Nachweispflichten gelten bei Spenden bis 300 Euro an gemeinnützige und steuerbegünstigte Organisationen.
5. Freistellungsaufträge anpassen
Wer Spareinlagen oder Wertpapiere hat, sollte seine Freistellungsaufträge prüfen und wenn nötig für 2023 nachjustieren. Wichtig: Im Steuerjahr 2023 gilt erstmals die höhere Steuerfreigrenze für Kapitalerträge, 1.000 Euro für Singles, 2.000 Euro für Verheiratete – darüber wird 25 Prozent Abgeltungssteuer ans Finanzamt abgeführt, plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Mit einem Freistellungsauftrag bleibt der Sparerpauschbetrag gleich auf dem Konto. Bei mehreren Instituten sollte der Pauschbetrag gemäß den Zinserwartungen für 2023 aufgeteilt werden.
6. Riester-Beitrag optimieren
Riester-Sparer sollten sich alle Zulagen vom Staat sichern. Für das Maximum müssen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Gehalts (minus Zulagenanspruch) als Eigenbeitrag fließen. Die maximale Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr. Vor Jahresende geht es für Riester-Sparer darum zu prüfen, ob die Jahresbeiträge (2023) und das Brutto des Vorjahres (2022) zulagenoptimiert sind. Wenn nicht, macht es Sinn, den Monatsbeitrag anzupassen und/oder den Jahresbeitrag 2023 per Einmalzahlung aufzustocken. Der Riester-Rechner zeigt, wo man steht.
7. Steuerklasse ändern
Das kommt für Verheiratete und Alleinerziehende infrage. Wer verheiratet ist (oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt), hat die Wahl zwischen Steuerklasse 4 für beide – oder einer Kombi aus den Klassen 3 und 5. Verdienen beide unterschiedlich, kann 3 und 5 beim monatlichen Abzug vom Gehalt Steuern sparen. Steuerzahler, die mindestens 1 Kind in ihrem Haushalt erziehen, erhalten staatliche Entlastung über Steuerklasse 2, die mit der Steuererklärung zu beantragen ist. Ein Wechsel für das jeweils laufende Jahr ist bis 30. November möglich. Wie das geht, zeigt finanztip.de.
8. Verlustbescheinigung beantragen
Verluste bei der Geldanlage mindern die Gewinne – und so die Steuerlast. Das läuft automatisch, sofern die Konten und Wertpapiere bei einer einzigen Bank liegen. Verteilen sich Einlagen und Depots aber auf mehrere Institute, muss ein realisierter Kapitalverlust dokumentiert sein, um ihn mit Gewinnen bei einer anderen Bank zu verrechnen. Das Institut stellt auf Antrag (Stichtag ist der 15. Dezember) eine Verlustbescheinigung aus, die mit der Steuererklärung einzureichen ist.
9. Wohnungsbauprämie beantragen
Bausparer sollten sich dieses Extrageld vom Staat sichern. Anspruch haben Singles mit bis zu 35.000 Euro steuerpflichtiges Jahresgehalt – bei Verheirateten verdoppelt sich die Grenze. 70 Euro Prämie im Jahr sind für Ledige maximal drin. Allerdings muss man einige Voraussetzungen erfüllen. Wie man das bekommt? Der Steuerpflichtige stellt den Antrag auf jährlich bei seiner Bausparkasse. Das ist noch bis zu 2 Jahre später möglich – bis Ende 2023 muss die Prämie für 2021 beantragt sein.
Quellen: www.br.de, www.finanztip.de, www.merkur.de, www.stern.de, www.test.de
Disclaimer:
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Der Text stellt keine Handelsempfehlung oder Anlageberatung dar.
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