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Sachdividende bei Aktien: netter Bonus für Anleger – das bieten Unternehmen

Was Sachdividenden sind / Wie sich Aktionäre den Shareholder Benefit bei Sixt, Lindt, LVMH oder Calida sichern / Was beim Aktien-Investment wirklich zählt

Illustration mit einem Berg von Geschenken, darum Konfetti und Luftballons (Foto: Freepik, badolmia742) - Sachdividende bei Aktien: netter Bonus für Anleger – das bieten Unternehmen

Als Aktionär gibt es viele Möglichkeiten, Vorteile durch die Beteiligung an börsennotierten Unternehmen zu erlangen. Im Vordergrund stehen verständlicherweise die Kurs- und die Dividendenrendite. Eine weitere Möglichkeit für Privatanleger stellt die Sachdividende dar.

Die Sachdividende ist keine Dividende – sondern ein Bonus

Die uns bekannte Cash- oder Aktiendividende wird aus dem Cashflow des Unternehmens finanziert und hat auch immer einen Abschlag im Aktienkurs zur Folge. Die gewöhnliche Dividende ist daher kein Geschenk an Aktionäre!

Eine Sachdividende hingegen ist in Regel lediglich eine Art Bonus für die Aktionäre. Sie steht daher in keinem Zusammenhang mit einem Aktienkursabschlag und wird üblicherweise auch nicht aus dem freien Cashflow finanziert.

Die Art und Weise der Zuwendungen sind sehr unterschiedlich. Es können spezielle Rabatte, Sondertarife, Veranstaltungen als auch physische Zuwendungen sein. Einige Beispiele sollen das Spektrum der Sachdividende aufzeigen:

Der Shareholder-Tarif von Sixt

Sixt ist ein deutsches familiengeführtes Autovermietungsunternehmen und bietet seinen Aktionären neben einer Dividende auch eine interessante Sachdividende. Sixt Aktionäre haben die Möglichkeit, sich für Sondertarife freizuschalten.

Um den Aktionärstarif zu aktivieren, wird lediglich eine Stamm- oder Vorzugsaktie benötigt. Für die Aktivierung ist lediglich ein Screenshot des aktuellen Depotbestands nötig. Der Screenshot kann an kundenbetreuung@sixt.com mit der Bitte um Aktivierung des Shareholder-Tarifs für den bestehenden Sixt-Account (Nennung der Sixt-Nummer) gesendet werden. Nach wenigen Tagen ist der Spezialtarif für 6 Monate aktiviert. Nach Ablauf der 6 Monate, muss ein erneuter Nachweis erbracht werden.

Der Sixt-Shareholder-Tarif ist ein attraktiver Benefit für Aktionäre, die Mietautos nutzen. Hinzu sei erwähnt, dass die Sixt Aktie aktuell eine attraktive Bewertung aufweist und eine Dividendenrendite von 4,5 Prozent auf die Stammaktie bietet.

Shareholders‘ Club von LVMH

Für LVMH Aktionäre gibt es die Option dem LVMH Shareholders‘ Club beizutreten. Der LVMH-Club gewährt besondere Rabatte. Zudem kann kostenlos der Champagnerkeller von Veuve-Clicquot oder der Cognac-Kellerei von Hennessy besichtigt werden. Auch eine VIP-Karte für die Louis Vuitton Stiftung in Paris ist inbegriffen.

Um dem Shareholders‘ Club beizutreten, reicht der Besitz einer einzelnen Aktie, die an der Pariser Börse notiert ist, aus. Aktionäre können den Club-Beitritt kann über die Webseite von LMVH beantragen. Hierfür wird ein Nachweis des Aktienbesitzes benötigt und dieser darf nicht älter als 3 Monate sein.

Im Vordergrund steht bei LVMH jedoch die Aktienqualität und nicht der Shareholders‘ Club. Aktuell ist die LVMH-Aktie mit einem KGV von 26 bewertet.

Der Calida-Pyjama zum Wohlfühlen

Calida ist ein Schweizer Hersteller von hochwertiger Unterwäsche und Nachtwäsche. Die Aktie ist insbesondere für ihre Sachdividende bekannt. Calida schenkt nämlich ihren Aktionären jährlich einen Pyjama im Wert von rund 100 Euro.

Um Anspruch auf einen Pyjama zu haben, werden 20 Calida Aktien benötigt. Eine Calida Aktie kostet rund 30 Euro. Somit wird eine Investition von zumindest 600 Euro vorausgesetzt. Sobald die Aktien im Depot verbucht sind, kann beim Broker ein Antrag auf Eintragung in das Schweizer Aktienregister gestellt werden. Die meisten Broker führen diese Eintragung kostenlos durch.

Ist die Eintragung erfolgt, wird jährlich per Post zur jährlichen Hauptversammlung geladen. Mit diesem Einladungsschreiben wird auch ein Online-Bestelllink oder QR-Code für eine Bestellung bereitgestellt. Die Auswahlmöglichkeit für den Pyjama beschränkt sich auf die Kategorien „Damen“, „Herren“, „Mädchen“ und „Knaben“, die Größe und Armlänge. Einige Wochen nach der Hauptversammlung wird der bestellte Pyjama versendet.

Der Lindt-Schokoladenkoffer

Nicht unerwähnt bleiben darf die Lindt-Sachdividende. Denn wer möchte nicht gerne einen 4-Kilogramm-Schokoladenkoffer erhalten? Doch um diesen Schokoladenkoffer der Lindt & Sprungli AG zu erhalten, wird zumindest eine Lindt Namensaktie benötigt, die im schweizerischen Namensregister geführt wird.

Allerdings: Die Lindt Aktie zählt zu den teuersten Aktien der Welt. Wer eine besitzen möchte, muss über 110.000 Schweizer Franken bezahlen. Der Schokoladenkoffer hat im Gegenzug dazu „nur“ einen Wert von rund 400 Euro. Um letztlich den Schokoladenkoffer auch zu erhalten, ist eine persönliche Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung nötig. Denn der Schokoladenkoffer wird den Aktionären dort ausgehändigt.

Gutscheine für die Carnival-Kreuzfahrt

Carnival Cruise Line gewährt abhängig von der Reisedauer und Region Guthaben. Bei Kontinentaleuropa-Reisen gelten folgenden Staffelungen:
• 40 Euro bei einer Reisedauer von bis zu 6 Tagen
• 75 Euro bei einer Reisedauer zwischen 7 und 13 Tagen
• 200 Euro ab einer Reisedauer von 14 Tagen.

Das Guthaben kann bei jeder Reise genutzt werden. Für die Aktivierung sind mindestens 100 Carnival-Aktien nötig. Das entspricht bei einem aktuellen Kurs von 14 Euro einer Investitionssumme von 1.400 Euro. Spätestens zwei Wochen vor Reisestart muss ein Depotauszug sowie die Buchungsnummer an AIDA Cruises übermittelt werden.

Nette Geschenke ersetzen keine Analyse

Auch wenn es einige Anreize für Aktionäre in Form von Sachdividenden gibt: Sie sollten niemals zum Kauf einer Aktie verleiten. Denn wie immer gibt es bei entsprechenden Investments deutliche Qualitätsunterschiede. Wer die Qualitätsunterschiede erkennt und entsprechend investiert, wird langfristig mehr Freude haben, als mit Lockgeschenken und Benefits. Qualität und Bewertung sind jene Elemente, die im Einklang sein müssen. Ein niedriges Kurs-Gewinn-Verhältnis alleine reicht nicht aus!

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