Berlin – Die Grundsteuer-Frist läuft ab – am 31. Januar 2023 muss die Erklärung beim Finanzamt sein! 36 Millionen werden erwartet, aber viele fehlen noch. Die große Frage: Ist die Berechnung überhaupt verfassungsgemäß? Immer mehr legen Einspruch ein. Um einen Einspruchs-Tsunami zu verhindern, fordern Verbände jetzt vom Staat, die Grundsteuer-Bescheide nur vorläufig zu erlassen.
Der Streit entzündet sich an den Berechnungsmethoden. Bereits die alten Vorschriften hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 moniert. Aber auch die reformierte Methode halten Experten nicht für verfassungskonform – zumindest nicht in allen Bundesländern. Daher hatte der Augsburger Professor Gregor Kirchhof bereits im Dezember dazu geraten, vorsorglich Einspruch einzulegen.
Bis zu rechtskräftigen Urteilen vergehen Jahre
Vorläufige Bescheide – das würde in dieser unklaren Lage Eigentümer, Verwaltung und Steuerberater entlasten. Dieser Meinung ist die Allianz aus Bund der Steuerzahler (BdSt), Deutscher Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Deutschem Steuerberaterverband (DStV) sowie Haus & Grund Deutschland.
Musterverfahren laufen bereits. Besonders im Fokus: das Modell von Baden-Württemberg sowie das Bundesmodell, welches 11 Länder übernommen haben. Die Verbände-Allianz schätzt, dass es Jahre bis zu rechtskräftigen Urteilen dauert. Bis dahin müssten Finanzämter und Steuerberater millionenfach Einsprüche abwickeln. Dabei stünden die steuerlichen Akteure bereits am Limit.
Ohne Steuererklärung schätzen die Behörden
Hinzu kommt: Sollten Gerichte die Verfassungswidrigkeit feststellen, „könnte diese für alle Bescheide gelten und nicht nur für solche Eigentümer, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochten haben“, betont Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, gegenüber der „Bildzeitung“.
Was droht, wenn man die Erklärung nicht abgibt? Die Bundesländer haben dazu unterschiedliche Maßnahmen und Abläufe vorbereitet, berichtet chip.de. Viele versenden zunächst Erinnerungen. Zudem müssen Säumige mit Bußgeldern rechnen. Wer nicht zahlt, kassiert demnach womöglich ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro. Bleibt die Abgabe der Grundsteuererklärung ganz aus, schätzen dem Bericht nach die Behörden die Steuerlast.
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