Immobilien

Photovoltaik: Mini-Solaranlagen für Balkon oder Terrasse – so geht’s

Stecker-Solarmodule für Mieter oder Wohneigentümer / Solarstrom-Strategie soll Energiewende attraktiver machen / Diese Schritte sollten Sie beachten

Frau an einem Schreibtisch mit einem Solarmodul in der Hand (Foto: freepik, freepik) - Photovoltaik: Mini-Solaranlagen für Balkon oder Terrasse – so geht's

Berlin – Mit wenig Aufwand etwas Strom nebenher produzieren – kleine Solaranlagen auf Balkon oder Terrasse machen es möglich. Mieter und Eigentümer können Photovoltaik nutzen, um Strom für den direkten Verbrauch selbst zu erzeugen. Wie man mit solchen Mini-PV-Anlagen künftig Geld spart, erläutert der Immobilienverband Deutschland (IVD).

Was ist neu? Die Regierung hat am 10. März eine Solarstrom-Strategie vereinbart, die den Betrieb solcher Balkonkraftwerke vereinfachen soll. Im sogenannten vereinfachten Verfahren können Nutzer künftig 800 Watt einspeisen (bisher 600 Watt) und das Modul mit dem Stromzähler koppeln, der dann rückwärtsläuft.

In Zukunft können Mieter oder Eigentümer die Geräte dann mittels Schuko-Stecker mit ihrem Wohnungsnetz verbinden, so der Plan. Seit 1. Januar erhebt der Staat zudem für Lieferung und Installation von Photovoltaik-Modulen bis 30 Kilowatt-Peak (kWp) keine Mehrwertsteuer.

Schlanke Lösung für Mieter oder Wohneigentümer

Bei Eigentumswohnungen kann die Gemeinschaft entscheiden, dass alle Eigentümer Mini-Solar-Anlagen installieren dürfen. Der IVD rät, bestimmte Kriterien festzulegen. Etwa welche Flächen und Befestigungen gestattet sind, welche Farben und welche Bauart die Solarmodule haben sollten. Vermieten Eigentümer ihre Wohnung, sollten sie die Regeln in künftige Mietverträge integrieren.

Wer als Mieter eine Mini-Solar-Anlage nutzen will, sollte vorher mit seinem Vermieter reden: Wo darf das Modul stehen? Wie sollte man es befestigen? Denn es besteht immer ein Risiko, das Beschädigungen entstehen. Eine fachgerecht eingebaute und betriebene Anlage darf der Eigentümer nicht einfach verbieten. Solarbetrieb lässt sich allerdings im Mietvertrag ausschließen.

Beim Netzbetreiber anmelden, bei der Netzagentur registrieren

Das Inbetriebnehmen ist nicht schwer, 3 wichtige Schritte gibt es: Bevor der Betrieb startet, muss der Eigentümer oder Mieter erstens die Mini-PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Bis 600 Watt Leistung kann der Nutzer das laut IVD selbst erledigen, ohne einen Elektroinstallateur.

Zweitens hat der Anlagenbetreiber die Pflicht, das Modul im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Und drittens dann der Anschluss: Mit Schuko-Steckdose und bis zur 600-Watt-Grenze kann das der Verbraucher selbst machen, auch hier ist kein Installateur nötig.

Schnell zur eigenen Mini-Solaranlage – das sollten Sie beachten

Ort: Ist er für eine Stecker-Anlage geeignet? Ist die Montage möglich? Herrscht genug Sonne?
Elektrik: Sind Stromkreis und Steckdose einwandfrei?
Pflichten: Gibt es vom Netzbetreiber oder einem Fördergeber bestimmte Auflagen?
Angebot: Erfüllt es die Kriterien wie Technik, Preis, Leistung, Lieferung, Montage, Anschluss? Achten Sie auf den DGS-Sicherheitsstandard.
Anmeldung und Registrierung: alles erledigt? Ist eventuell ein Zählertausch nötig?
Monitoring: Wie überprüfen Sie die Leistung des Moduls?
Hilfe: Mit Kontakt zu anderen Nutzern oder Fachleuten lassen sich Probleme oft schnell lösen

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