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Investmentfonds

Thesaurierende Fonds – Vermögen aufbauen ohne Ertragsausschüttung

Nutzen Sie thesaurierende Fonds für den Vermögensaufbau

Das Wichtigste in Kürze
  • Im Gegensatz zum ausschüttenden Fond wird beim thesaurierenden Fonds kein Zwischengewinn nach Ablauf der Laufzeit ausgeschüttet, vielmehr handelt es sich um eine Reinvestition. Vorteil hierbei: Es fallen keine neuen Ordergebühren an.
  • Bei thesaurierenden Fonds kommt Ihnen zudem der Zinseszinseffekt zugute: Durch die Reinvestition der Anteile ist die Gesamtrendite deutlich höher als bei den gegenüber gestellten ausschüttenden Fonds.
  • Voraussetzung für diese Anlageform ist demnach ein aktives Depot-Konto, das Sie unter anderem bei folgenden führenden Anbietern kostenlos eröffnen können: flatex, OnVista, DKB.
Geldanlage Fonds Münzen Geld Würfel Symbolik

Bei thesaurierende Fonds wird Ihr Geld nicht direkt ausgezahlt, sondern reinvestiert und der Betrag wiederangelegt.

Grundsätzlich lassen sich alle Kapitalanlagen danach in zwei Gruppen einteilen, ob die anfallenden Erträge an den Anleger ausgeschüttet oder direkt wieder angelegt werden. Diese Zweiteilung gibt es ebenso im Fondsbereich.

Dort unterscheidet man nach Art der Ertragsverwendung zwei Varianten, nämlich zum einen die ausschüttenden Fonds und zum anderen die sogenannten thesaurierenden Fonds. Mit der zweiten Fondsalternative, also den thesaurierenden Fonds, möchten wir uns im folgenden Beitrag näher beschäftigen.

1. Was versteht man unter Thesaurierung?

Bevor wir näher und explizit auf thesaurierende Fonds eingehen, möchten wir gerne den Begriff der Thesaurierung näher erläutern. Das Wort selbst wird vom griechischen Begriff „Thesaurus“ abgeleitet, was soviel wie „Schatzhaus“ bedeutet.

Konkret meint die Thesaurierung, dass von einem Unternehmen oder einer Organisation erwirtschaftet Gewinne nicht an den jeweiligen Bezugsberechtigten ausgeschüttet werden, sondern stattdessen verbleiben sie zunächst einmal an der Stelle, wo die Erträge erzielt wurden.

Der Begriff Schatzhaus ist übrigens darauf zurückzuführen, dass im übertragenen Sinne Schätze, also im Bereich der Kapitalanlage Erträge, angesammelt werden. In der Praxis findet die Thesaurierung zu 90 Prozent im Bereich der dieser thesaurierenden Fonds statt.

1.1. Welche Eigenschaften besitzen thesaurierende Fonds?

Wie eingangs bereits erwähnt, lassen sich sämtliche Fonds in zwei Gruppen einteilen, nämlich in ausschüttende und thesaurierende Fonds. Bei diesen zwei Varianten findet eine unterschiedliche Wertentwicklung des Vermögens statt, wenn Sie sich einmal den Verlauf betrachten. Die wesentliche Eigenschaft bei thesaurierenden Fonds besteht darin, dass eine Art Zinseszinseffekt generiert wird, wie Sie es vielleicht von verzinslichen Anlageformen wie dem Tages- oder dem Festgeld können.

Aufgrund der Tatsache, dass die thesaurierenden Fonds ihre Erträge nicht an den Anteilsinhaber ausschütten, sondern stattdessen sofort wieder anlegen, ist die Gesamtrendite höher als bei ausschüttenden Fonds. Im folgenden Abschnitt möchten wir noch einmal deutlich machen, worin der Unterschied zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds im Detail besteht.

1.2. Thesaurierende Fonds als Anlage vs. ausschüttende Fonds

Thesaurierende Fonds als Anlage unterscheiden sich von ausschüttenden, also nicht-thesaurierenden Fonds. Bei thesaurierenden Investmentfonds sind Erträge vorhanden, werden allerdings nicht an den Anteilsinhaber ausgeschüttet. Dies ist hingegen ein Merkmal der nicht thesaurierenden Fonds, denn dort findet eine Ausschüttung der Erträge an den Anleger statt.

Dies bezieht sich übrigens sowohl auf ordentliche als häufig ebenso auf außerordentliche Erträge. Je nachdem, um welche Art von Fonds es sich handelt, bestehen die ordentlichen Erträge meistens aus den folgenden Komponenten:

  • Dividenden
  • Mieteinnahmen (Immobilienfonds)
  • Zinsen
Eine Folge der Ausschüttung besteht übrigens darin, dass nach der Ertragsausschüttung der Fondspreis etwas fällt. Bei einem thesaurierenden Fonds ist dies nicht der Fall, denn dort verbleiben die Erträge dauerhaft im jeweiligen Fondsvermögen und führen dazu, dass sich der Anteilswert – ohne den Einbezug sonstiger Preisänderungen – erhöht.

Der folgenden Tabelle können Sie noch einmal entnehmen, worin sich ausschüttende und thesaurierende Fonds im Detail unterscheiden und auch, in welcher Hinsicht es keine Unterschiede gibt.

KategorieGegenüberstellung
Ertragsverwendung
  • thesaurierend: automatischer Kauf neuer Anteile
  • ausschüttend: fließt an den Anleger
Zinseszinseffekt
  • thesaurierend: ja
  • ausschüttend: nein
Entwicklung des Anteilspreises
  • thesaurierend: steigt
  • ausschüttend: fällt nach der Ausschüttung
Zeitpunkt der Versteuerung
  • thesaurierend: Ablauf des Geschäftsjahres des Fonds
  • ausschüttend: nach Ausschüttung
Kosten der Anlage des Ertrages
  • thesaurierend: keine
  • ausschüttend: Kaufgebühren

1.3. Welche Vor- und Nachteile haben thesaurierende Fonds?

Thesaurierende Investmentfonds haben jeweils einen deutlichen Vor- sowie einen Nachteil. Dies gilt für inländische und ausländische thesaurierende Fonds gleichermaßen, wobei wir auf das Thema Steuern ohnehin im weiteren Beitrag noch näher eingehen werden. Wenn es also darum geht, welche Vor- und Nachteile thesaurierende Investmentfonds haben, dann geht es in erster Linie um den Vergleich ausschüttende vs. thesaurierende Fonds.

VorteilNachteil
  • „Reinvestition“ und daher keine erneuten Ordergebühren
  • Nutzung des Zinseszinseffektes
  • erhöhtes Verlustrisiko
  • Fonds muss abgestoßen beziehungsweise abbestellt werden, um an das Geld zu kommen
  1. Der wesentliche Vorteil, durch den sich thesaurierende Fonds auszeichnen können, besteht darin, dass keine zusätzlichen Gebühren für eine Investition der vereinnahmten Erträge anfallen, weil keine neuen Fondsanteile vom Anleger gekauft werden müssen. Daraus resultiert unter anderem auch, dass das Fondsvermögen stetig steigt und ein Zinseszinseffekt genutzt werden kann. Es findet nämlich eine automatische Reinvestition statt, die jedoch für den Anleger kostenfrei ist.
  2. Der Nachteil thesaurierender Fonds besteht in erster Linie darin, dass aufgrund der Tatsache, dass die Erträge nicht ausgeschüttet werden, das bei thesaurierenden Fonds das Verlustrisiko höher ist, wenn die Fondspreisen fallen. Dies resultiert daraus, dass eben sämtliche Erträge sofort reinvestiert werden und der Anleger somit nicht nur Kapitalverluste erleiden könnte, sondern die Rendite ebenfalls verloren gehen könnte.

3. Wie viele Schritte sind bis zur Auswahl des geeigneten thesaurierenden Fonds nötig?

  1. Mithilfe des Depotrechners eine Bank beziehungsweise einen Broker auswählen, der Ihnen die besten Konditionen bietet
  2. Ein Depot beim Anbieter eröffnen
  3. aus der Übersicht das passende Wertpapier beziehungsweise den passenden thesaurierenden Fonds wählen und Geld anlegen

4. Welche Anbieter thesaurierender Fonds sind in Vergleichen vertreten?

Zinseszins Zinseszinseffekt Reinvestierung

Bei der Reinvestition der Erträge thesaurierender Fonds können Sie sich den Zinseszinseffekt zunutze machen.

Manche Anleger möchten gezielt in thesaurierende Investmentfonds investieren, um zum Beispiel die angesprochenen Vorteile wie den Zinseszinseffekt zu nutzen. Eine Übersicht der thesaurierenden Fonds im Bundesanzeiger kann dabei helfen, die passenden Fonds zu finden. Nützlich ist auch eine Renditeberechnung thesaurierender Fonds, die Aufschluss darüber geben kann, wie sich der sogenannte Zinseszinseffekt durch die Wiederanlage auf Ihr Kapital auswirken kann.

Es gibt mittlerweile zahlreiche Banken und Broker, über die Sie grundsätzlich Wertpapiere und daher ebenso thesaurierende Investmentfonds handeln können. Dazu gehören zum Beispiel:

AnbieterKonditionen
flatex
  • keine Konto- oder Depotgebühren
  • Auswahl aus über 350 ETF-Sparplänen
  • Zum Angebot
OnVista
DKB
  • keine Konto- oder Depotgebühren
  • Auswahl aus über 1,5 Millionen Wertpapieren
  • Zum Angebot

Zusätzlich kann Ihnen ein Vergleich unterschiedlicher thesaurierender Fonds dabei helfen, für Sie persönlich die geeigneten Investmentfonds zu finden. Eine weitere Hilfe ist die Möglichkeit eines Demokontos, um die Möglichkeit des Handels mit thesaurierenden Fonds einem Praxis-Test zu unterziehen. Auf der Seite der Stiftung Warentest können Sie geeignete Produkte der Kategorie Fonds finden oder im Finanztest-Magazin nachschlagen und einen möglichen Testsieger thesaurierender Fonds finden.

Wenn Sie selbst thesaurierende Fonds kaufen möchten, lohnt es sich auf jeden Fall, möglichst viele Informationen einzuholen. Dann können Sie unter anderem beurteilen, welche dieser thesaurierenden Fonds günstig in der Anschaffung sind und wer vielleicht der beste thesaurierende Fonds bezüglich der im letzten Jahr erzielten Rendite ist. Viele aktuelle Informationen 2024 zum Thema finden Sie natürlich auch auf unserer Webseite FTD.de.

5. Wie werden die Erträge aus den thesaurierenden Fonds versteuert?

  • 5.1. Die Erträge von thesaurierenden Fonds versteuern- Was gilt es zu beachten?

    Die Steuer ist bei thesaurierenden Investmentfonds ein großes Thema und definitiv nicht leicht zu verstehen. So muss zum Beispiel unterschieden werden, ob es sich um die folgenden Fondsvarianten handelt:

    • Inländische thesaurierende Fonds
    • Ausländische thesaurierende Fonds
    • Synthetische bzw. physisch replizierende ETFs
    Beschäftigen wir uns zunächst einmal mit der allgemeinen steuerlichen Komponente, welche für die thesaurierenden Fonds Erträge zu beachten ist. Allgemein gilt für thesaurierende Fonds die Abgeltungssteuer. Dies trifft allerdings nicht nur für thesaurierende Investmentfonds zu, sondern ebenfalls natürlich für ausschüttende Fonds. In beiden Fällen ist es so, dass die erzielten Erträge versteuert werden müssen. Was allerdings im Bereich thesaurierende Fonds und Abgeltungssteuer etwas anders als bei ausschüttenden Fonds ist, ist der Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Steuer fällig wird.

    Bei ausschüttenden Fonds ist es so, dass die Versteuerung stets zu dem Zeitpunkt der Ausschüttung stattfindet, also in aller Regel einmal pro Jahr. In diesem Fall hat der Anleger die Möglichkeit, seiner Bank bzw. der Fondsgesellschaft einen Freistellungsauftrag zu erteilen, falls er noch über einen freien thesaurierende Fonds Sparer-Pauschbetrag verfügt. Ist dies nicht der Fall, wird die Abgeltungssteuer sofort einbehalten und von der depotführenden Stelle an das Finanzamt transferiert. Bei ausschüttenden Fonds ist es also, dass die Steuerpflicht mit dem jeweiligen Auszahlungstag in Kraft tritt.

    Etwas anders stellt sich die Situation im Bereich der thesaurierenden Fonds dar. In diesem Fall ist es nämlich so, dass die Erträge seitens der Fondsgesellschaft für gewöhnlich immer am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres verbucht werden und daher zu diesem Zeitpunkt als steuerlich zugeflossen gelten. Bei der Angabe Ihrer Erträge aus thesaurierenden Fonds in der Steuererklärung ist wiederum zu unterscheiden, ob es sich um in- oder ausländische Fonds handelt. Im letzteren Fall müssen Sie bei den thesaurierenden Fonds in der Steuererklärung nämlich beachten, dass Sie ein separates Feld ausfüllen.

  • 5.2. Was passiert bei der Versteuerung ausländischer thesaurierender Fonds?

    Steuernbescheid Steuern jährlich

    Bei ausländischen thesaurierenden Fonds müssen Sie den Gewinn beziehungsweise Ertrag selbstständig in der anfallenden Steuerklärung angeben.

    Die steuerliche Behandlung thesaurierender Fonds ist auch deshalb nicht ganz einfach, weil zahlreiche dieser Investmentfonds im Ausland aufgelegt sind und daher einige Besonderheiten zu beachten sind. Dies bezieht sich zum Beispiel auf die bei thesaurierenden Fonds übliche Quellensteuer. Neben der Abgeltungssteuer, die deutsche Anleger bei allen Fonds bei entstehenden Erträgen ohnehin zahlen müssen, ist zusätzlich eine Quellensteuer zu beachten. Bei einem thesaurierenden Fonds ist die Quellensteuer dann zu zahlen, wenn der Ertragsteil auch Dividenden beinhaltet.

    Die Abführung dieser Quellensteuer findet immer seitens des Staates statt, in dem das jeweilige Unternehmen sitzt, welches Dividenden auszahlt. Da beispielsweise in einem thesaurierenden Aktienfonds Wertpapiere aus zahlreichen unterschiedlichen Ländern enthalten sein können, fallen natürlich unter Umständen eine Reihe unterschiedlicher Quellensteuern an. Ob die entsprechenden Wertpapiere übrigens an der Börse gehandelt werden oder nicht, spielt in dem Fall genauso wenig eine Rolle, ob die Aktien oder sonstigen Wertpapiere langfristig oder kurzfristig im Depot sind.

    Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass thesaurierende ausländische Fonds nicht dazu verpflichtet sind, die jeweilige Abgeltungssteuer einzubehalten. Daher müssen Sie sich als Anleger selbst darum kümmern, dass Sie die Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

    Beim Verkauf Ihrer Anteile, die aus einem thesaurierenden Fonds resultieren, müssen Sie übrigens noch eine Besonderheit beachten, falls es sich um Auslandsfonds handelt. In diesem Fall wird die Abgeltungssteuer nämlich nicht nur auf die thesaurierten Erträge berechnet, sondern ebenfalls auf einen Gewinn, der sich nach dem Verkauf ergeben kann. Dieser Gewinn ist immer dann vorhanden, wenn der Preis des Fondsanteils beim Verkauf höher als dem Zeitpunkt ist, zu dem Sie die Anteile erworben haben.

    Zusammenfassend sollten Sie also bei thesaurierenden Fonds, die im Ausland aufgelegt sind, insbesondere die folgenden Punkte beachten:

    • thesaurierte Erträge unterliegen stets der Abgeltungssteuer
    • bei Verkaufsgewinnen fällt ebenfalls Abgeltungssteuer an
    • bei im Ertrag enthaltenen Dividenden muss bei ausländischen Fonds eine Quellensteuer gezahlt werden
    • auf mögliche Doppelbesteuerung achten
  • 5.3. Änderungen in der Besteuerung ab 2018: Wie werden thesaurierende Fonds versteuert?

    Im Jahr 2018 ist eine Reform des sogenannten Investmentsteuergesetzes in Kraft getreten. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf die Besteuerung von Investmentfonds. Im Kern lässt sich die Reform so zusammenfassen, dass die bisher sehr unterschiedliche Besteuerung verschiedener Fondsarten etwas angeglichen wurde. Für die Abgeltungssteuer gilt jetzt nämlich eine pauschale Wertsteigerung als sogenannte Bemessungsgrundlage, was auch als Vorabpauschale bezeichnet wird. Die Berechnung dieser Vorabpauschale ergibt sich wie folgt:

    (Wert der Fondsanteile zu Jahresbeginn * Basiszinssatz) – Kostenpauschale von 30 %.

    Die Ermittlung des Basiszinses findet übrigens einmal jährlich seitens des Finanzministeriums statt. Nur dann, wenn die tatsächliche Wertsteigerung des jeweiligen Fonds geringer als diese pauschale ist, gilt sie als Bemessungsgrundlage.

    Eine Erleichterung gibt es insbesondere für Inhaber ausländischer thesaurierender Fonds. Fortan müssen die thesaurierten Erträge sowie die Quellensteuer-Anrechnung nämlich nicht mehr separat abgelesen werden und sind auch nicht mehr in die Steuererklärung zu übertragen. Stattdessen findet einfach die Berechnung der Abgeltungssteuer auf die entsprechende Pauschale statt, die dann seitens der depotführenden Bank abgeführt wird. Selbstverständlich kann nach wie vor der existierende Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person genutzt werden, sodass eventuell keine Abgeltungssteuer abgeführt werden muss.
  • 5.4. Welche Besonderheit gilt es bei der Besteuerung im Bereich ETF zu beachten?

    Wenn von thesaurierenden Fonds gesprochen wird, dann denken die meisten Anleger automatisch an aktiv gemanagte Fonds. Seit Jahren gibt es darüber hinaus allerdings ebenso die sogenannten börsengehandelten Indexfonds, die besser unter der Bezeichnung ETFs bekannt sind. Es handelt sich dabei ebenfalls um Fonds, die an der Börse gehandelt werden und einen bestimmten Index nachbilden. Hier ist es bezüglich der Besteuerung wichtig, zwischen den sogenannten physisch-replizierenden ETFs und den synthetischen ETFs zu unterscheiden.

    Bis zum Jahr 2018 war so, dass die synthetisch-thesaurierenden ETFs, die den Index zum Beispiel durch bestimmte Swaps oder andere Derivate nachbilden, steuerliche Vorteile gegenüber den physisch-replizierenden thesaurierenden Indexfonds hatten. Dieser Vorteil existiert jedoch seit der Erneuerung des Investmentsteuergesetzes aus dem Jahre 2018 nicht mehr.

    Die Folge ist, dass Anleger jetzt sowohl bei synthetisch als auch physisch-replizierenden ETFs in jedem Jahr Abgeltungssteuer zahlen müssen. Bemessungsgrundlage ist dabei die bereits im vorherigen Abschnitt erläuterte Pauschale.


Bildnachweise: magele-picture/AdobeStock, magele-picture/AdobeStock, Monster Ztudio/AdobeStock, doucefleur/AdobeStock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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