Ein Flugzeug über der Skyline von Frankfurt.
Wer Anfang dieses Jahres (2019) mit dem Flugzeug verreisen möchte, wird möglicherweise mit Verspätungen und Ausfällen rechnen müssen. Die Gewerkschaft Verdi und der Arbeitgeberverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) sind sich in ihren bisherigen Tarifverhandlungen leider nicht einig geworden. Nun spitzt sich die Situation noch ein wenig zu: denn Verdi hat für den Jahresanfang erneut Streiks angekündigt.
Im Kern vertritt Verdi in diesem Fall die Interessen der Sicherheitskontrolleure an deutschen Flughäfen; diese fordern eine höhere Entlohnung. Verdi und der BDLS liegen dabei heftig im Streit. So heißt es vonseiten Verdis, die Arbeitgeber würden die Verhandlungen bewusst verzögern. Die Arbeitgeber hingegen halten verbal dagegen und äußerten den Vorwurf, dass die Gewerkschaft Verdi lieber streiken als verhandeln wolle.
In Diskussionen sei man sich also bislang (immer noch nicht) einig geworden über die genaue Höhe einer etwaigen Lohnerhöhung für die Sicherheitskontrolleure von deutschen Flughäfen; bereits vier Verhandlungsrunden haben stattgefunden. Die Erwartungen und Forderungen seien demnach einfach zu gegensätzlich: So will Verdi einen Stundenlohn von 20 € für alle Assistenten in der Luftsicherheit durchsetzen – möglichst sofort, deutschlandweit. Der BDLS jedoch wiegelt ab, er will eine Lohnerhöhung nur schrittweise erfolgen lassen.
Wichtiges Element der Diskussionen ist auch eine potenzielle Angleichung von Ost- und Westlöhnen für die Luftsicherheitsassistenten. Der BDLS wiegelt jedoch ab und verweist letztendlich auf eine mögliche Umsetzungsvariante im Rahmen eines Stufenmodells, welches bis 2024 realisiert werden könnte. Daneben sei die Vergütung momentan abhängig davon, ob ein Kontrolleur in seinem Einsatzbereich Passagiere oder Personal kontrolliert; dies sei auch in den Verhandlungen ein Gesprächsthema.
Die Ferienzeiten der einzelnen Bundesländer sollen von den Streiks jedoch glücklicherweise ausdrücklich ausgenommen worden sein. Am 23. Januar 2019 sollen die Tarifverhandlungen zwischen Verdi und BDLS in eine neue Runde gehen.
1. Inanspruchnahme von Leistungen im Falle einer Flugverspätung
Fällt Ihr Flug aufgrund eines Streiks aus und Sie müssen folglich auf dem Flughafen einige Stunden ausharren, können Sie Ansprüche erheben. Für solche Fälle gibt es Regelungen in der EU-Richtlinie 261/2004. So sollen Fluggästen laut EU-Richtlinie z. B. Getränke, Essen und eventuell sogar eine Übernachtung im Hotel erstattet werden. Diese Leistungen sind aber an diverse Voraussetzungen geknüpft. Würden Sie bei Ihrem Flug eine Distanz von 1.500 Kilometern zurücklegen, so müsste für diesen Flug erst eine Verspätung von mindestens zwei Stunden eintreffen, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können. Ab einer Distanz von 3.500 Kilometer muss die Wartezeit schon stattliche vier Stunden betragen. Und wenn Sie fünf Stunden lang auf Ihren Flieger warten müssen, können Sie sogar eine Erstattung des Flugpreises anfragen. Findet Ihr Flug erst am nächsten Tag statt, bezahlt die Airline für Sie eine Übernachtung in einem Hotel inklusive der Transferkosten.
In der Praxis wird die Betreuung und Verpflegung (Essen, Hotelübernachtung) der Passagiere jedoch bislang nur unzureichend umgesetzt. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen trotz Wartezeiten keine Betreuung anbieten möchte, müssen Sie sich selbst um alles kümmern. Wichtig ist hierbei, alle Einkaufsbelege und die Hotelrechnung aufzubewahren – um Sie später von der Fluggesellschaft wieder zurückerstattet zu bekommen.
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