Die in fast allen Ländern Europas erhobenen Urheberrechtsabgaben auf Kopierer, DVDs und MP3-Player sind in ihrer jetzigen Form illegal. In einem Urteil über einen Streitfall in Spanien hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden, "die unterschiedslose Anwendung der Abgabe auf alle Arten von Anlagen, Geräten und Medien" sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Akzeptabel seien solche Gebühren nur für Geräte, die für Privatkopien genutzt werden - nicht aber für Kopierer oder Drucker, die in Firmen oder Anwaltskanzleien stehen.
Rechteinhabern und ihren Verwertungsgesellschaften - in Deutschland zum Beispiel VG Wort und die Gema - droht damit eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen wegzubrechen: Die Pauschalabgaben werden in über 20 EU-Ländern auf Geräte erhoben, die eine Vervielfältigung von Büchern, Musik und anderem urheberrechtlich geschütztem Material ermöglichen. Sie soll Rechteinhaber für den durch Privatkopien entstehenden Verlust entschädigen. Um aber von kommerziellen Nutzern einen Ausgleich zu verlangen, müssten Rechteinhaber laut EuGH konkrete Schäden nachweisen.