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Merken   Drucken   22.10.2010, 11:00 Schriftgröße: AAA

Sieg für Hersteller: EuGH kippt Urheberrechtsabgaben

Eine pauschale Abgabe für Unterhaltungselektronik zugunsten der Urheber ist illegal. Damit könnte Organisationen wie die Gema oder die VG Wort eine weitere bedeutende Einnahmequelle wegfallen. von Reinhard Hönighaus  Brüssel und Lutz Knappmann, Hamburg
Die in fast allen Ländern Europas erhobenen Urheberrechtsabgaben auf Kopierer, DVDs und MP3-Player sind in ihrer jetzigen Form illegal. In einem Urteil über einen Streitfall in Spanien hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden, "die unterschiedslose Anwendung der Abgabe auf alle Arten von Anlagen, Geräten und Medien" sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Akzeptabel seien solche Gebühren nur für Geräte, die für Privatkopien genutzt werden - nicht aber für Kopierer oder Drucker, die in Firmen oder Anwaltskanzleien stehen.
Rechteinhabern und ihren Verwertungsgesellschaften - in Deutschland zum Beispiel VG Wort und die Gema - droht damit eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen wegzubrechen: Die Pauschalabgaben werden in über 20 EU-Ländern auf Geräte erhoben, die eine Vervielfältigung von Büchern, Musik und anderem urheberrechtlich geschütztem Material ermöglichen. Sie soll Rechteinhaber für den durch Privatkopien entstehenden Verlust entschädigen. Um aber von kommerziellen Nutzern einen Ausgleich zu verlangen, müssten Rechteinhaber laut EuGH konkrete Schäden nachweisen.
Für Gerätehersteller wie Hewlett-Packard (HP), Canon und Apple ist das Urteil ein wichtiger Zwischensieg: Sie bekämpfen die in jedem Land unterschiedlichen Gebühren seit Jahren - und beklagen die Kosten von jährlich mehr als 1 Mrd. Euro. Das Urteil "verlangt eine radikale Anpassung der altmodischen Urheberrechtssysteme", sagte Bridget Cosgrave, Chefin des Herstellerverbands Digital Europe.
Die Dachorganisation der Verwertungsgesellschaften Gesac betonte dagegen, das Gericht habe zumindest die Abgaben für Privatkopien anerkannt. Sollten künftig unterschiedliche Vergütungen für privat oder gewerblich genutzte Produkte bestehen, wird sich nach Ansicht der deutschen Verwertungsgesellschaften hierzulande "dadurch das Gesamtvergütungsvolumen nicht verändern." Man gehe davon aus, dass das geltende deutsche Recht europarechtskonform sei.
Die EU-Kommission hatte mehrfach versucht, im Einvernehmen mit Verwertungsgesellschaften und Herstellern einige Geräte von der Abgabe zu befreien und einheitliche Regeln zu schaffen, scheiterte zuletzt 2006 aber am Widerstand Frankreichs.
  • Aus der FTD vom 22.10.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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