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Merken   Drucken   29.04.2010, 13:13 Schriftgröße: AAA

Urteil zum Urheberrecht: Künstlerin unterliegt Google  

Wer sich nicht schützt, ist selber schuld. Das gilt auch fürs Internet. Eine Künstlerin wollte verbieten, dass Google Miniaturen ihrer Bilder zeigt. Damit scheiterte sie vor dem Bundesgerichtshof. Experten begrüßen das Urteil.
Der Internetdienst Google  verletzt bei seiner Bildersuche keine Urheberrechte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. Damit blieb die Klage einer Malerin und Grafikerin aus Weimar in letzter Instanz erfolglos. Internetsuchdienste können deshalb aufatmen. "Wenn wir eine Verletzung der Urheberrechte bejaht hätten, hätte es große Probleme für die Google-Bildersuche gegeben", sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm.
Die Künstlerin hatte sich dagegen gewehrt, dass in der Trefferliste des Google-Bildersuchdienstes Miniaturansichten ihrer Bilder als sogenannte Thumbnails gezeigt werden. Mit Verweis auf ihre Urheberrechte verlangte die Frau eine Unterlassung. Dafür sahen die BGH-Richter jedoch keine Grundlage. Nach ihrer Ansicht hat die Malerin letztlich selbst eine Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder gegeben - weil sie eine eigene Internetseite betreibt. Dort sind auch die Werke der Frau zu sehen.

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  • dpa, 29.04.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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