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Merken   Drucken   09.11.2011, 12:44 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Steuerjagd auf Senioren

Die Finanzämter starten eine Großoffensive gegen Rentner, die keine Steuern zahlen. Auch im Ausland gibt es bald kein Entrinnen mehr. Alter schützt vor Steuerfahndung nicht. von Daniel Schönwitz, Düsseldorf
Die Jagd beginnt. Zumindest in Nordrhein-Westfalen. Dort hat das Finanzministerium die zweite Phase der Hatz auf betagte Steuerhinterzieher gestartet. Finanzbeamte zwischen Aachen und Bielefeld überprüfen ab sofort gezielt Rentner, die bislang keine Steuererklärung abgegeben haben. Weitere Bundesländer dürften in den nächsten Wochen nachziehen.
Denn sie alle können nun auf einen gewaltigen Datenschatz zurückgreifen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg an der Havel hat seit sechs Jahren akribisch Informationen von Renten- und Pensionskassen, Versorgungswerken und Lebensversicherern gesammelt. Die Behörde kennt jetzt jeden Ruheständler - und weiß, was er an gesetzlichen und privaten Renten kassiert.
Bis zum Frühjahr 2010 hat die ZfA die brisanten Daten peu à peu an die Finanzämter vor Ort übermittelt. Daraufhin hatten diese eine erste Phase an Kontrollen eingeleitet: Beamte überprüften sämtliche Erklärungen, die Rentner seit 2005 abgegeben haben. In jenem Jahr war der steuerpflichtige Anteil der Rente von 27 auf 50 Prozent gestiegen, wodurch Millionen Senioren plötzlich zum Zahlen verdammt waren.
Nun nehmen die Behörden Rentner ins Visier, die den ZfA-Daten zufolge steuerpflichtig sind, sich aber bisher nicht gemeldet haben. Laut nordrhein-westfälischem Finanzministerium werden diese in den kommenden Wochen aufgefordert, Steuererklärungen abzugeben - im Zweifel ab 2005. Was seit Jahren angedroht war, wird in diesen Wochen Realität. Wie viele Rentner betroffen sind, lasse sich "zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen", sagt ein Ministeriumssprecher.
Und die fiskalische Großoffensive gegen Rentner ist damit noch lang nicht vorbei. Denn bereits in wenigen Monaten beginnt Phase drei: Von 2013 an tritt schrittweise die neue EU-Amtshilferichtlinie in Steuerangelegenheiten in Kraft, die den automatischen Informationsaustausch deutlich ausweitet.
EU-Mitgliedsstaaten informieren den deutschen Fiskus dann künftig nicht nur über Zinseinnahmen, die Deutsche dort erzielen, sondern auch über weitere Einkünfte - etwa aus Lebensversicherungen und Pensionen. Dann können Senioren dem Fiskus keine Einkünfte mehr vorenthalten, indem sie das Geld auf ein Konto im Ausland übertragen.

Teil 2: Handlungsbedarf für Senioren

  • FTD.de, 09.11.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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