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Merken   Drucken   13.11.2012, 13:12 Schriftgröße: AAA

Schadenersatz: Die Prozesswelle der Kartellopfer

Die EU darf selbst Schadenersatz von Kartell-Übeltätern einklagen. Das stärkt die Rechte von Kartellopfern massiv - und dürfte eine Prozesswelle auslösen.
© Bild: 2012 Bloomberg/Jock Fistick
Die EU darf selbst Schadenersatz von Kartell-Übeltätern einklagen. Das stärkt die Rechte von Kartellopfern massiv - und dürfte eine Prozesswelle auslösen.
von Daniel Schönwitz, Düsseldorf

Es war einer der größten Kartellskandale aller Zeiten. Jahrelang sprachen Manager von fünf Konzernen, darunter ThyssenKrupp  und Otis, ihre Preise für Aufzüge und Rolltreppen ab. Dafür legten sie sich extra Prepaidhandys zu, und sie trafen sich diskret in Bars.

2004 flogen die Machenschaften schließlich auf, 2007 verhängte die EU-Kommission als zuständige Wettbewerbsbehörde die bis dahin höchste Geldbuße gegen Kartellbrüder aller Zeiten: 992,3 Mio. Euro.

Nun profitiert die Kommission selbst von ihrem damaligen Einschreiten. Denn auch sie hat in ihre Gebäude Aufzüge eingebaut, und der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied vorige Woche, dass sie zwar ermittelnde Behörde, aber trotzdem selbst auch Opfer ist - und deshalb Schadensersatz von den Kartellbrüdern einklagen darf (C-199/11). Damit hat der EuGH heftige Debatten ausgelöst. Denn klar ist, dass dieses Urteil weithin spürbare Folgen haben wird.

Zum einen dürfte die Kritik an der Machtfülle der EU-Kommission wachsen, die nun auch noch befugt ist, für sich selbst Geld einzuklagen - obwohl sie die grundlegenden Informationen für den Prozess liefert und damit das Votum der Richter entscheidend beeinflusst.

"Die EU-Kommission will ganz bewusst Schadenersatzklagen ...   "Die EU-Kommission will ganz bewusst Schadenersatzklagen fördern"

Zudem wird die EuGH-Entscheidung zahlreiche Klagen von Kartellopfern auslösen. "Die Tatsache, dass die EU-Kommission klagen darf, hat Symbolwirkung und dürfte weitere Geschädigte auf den Plan rufen - und zwar nicht nur beim Aufzugskartell", sagt Rainer Velte, Experte bei Heuking in Düsseldorf. "Das war meines Erachtens auch eines der Ziele, das die EU-Kommission mit ihrer Klage verfolgt hat."

Davon ist auch Christian Filippitsch überzeugt, Anwalt bei Norton Rose in Brüssel. "Die Kommission will ganz bewusst Schadenersatzklagen fördern", sagt er. Tatsächlich betont die EU seit Jahren unermüdlich, dass Kunden von Kartellanten Schadenersatz verlangen können. Doch in vielen Mitgliedsstaaten, auch in Deutschland, haben Opfer das bislang kaum wahrgenommen - vor allem, weil es keine Sammelklagen wie in den USA gibt.

Seit Kurzem kommt allerdings Bewegung in die Sache. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2011 Zivilklagen gegen Kartellbrüder erleichtert (Az.: KZR 75/10) und klargestellt, dass auch indirekt Betroffene klagen dürfen. Davon profitiert etwa die Assekuranz HUK-Coburg, die KfZ-Versicherten jahrelang hohe Preise für zerbrochene Autoscheiben erstattet hat - und nun Schadenersatz von Autoglasherstellern verlangt, die untereinander Preise abgesprochen hatten. Müssten einzelne Autobesitzer oder Werkstätten selbst klagen, wäre es kaum zu einem Prozess gekommen.

"Gerade in Unternehmenskreisen wächst das Interesse, Schadenersatz durchzusetzen", berichtet Ulrich Classen, Gründer der Gesellschaft Cartel Damage Claims (CDC), die europaweit Ansprüche von Kartellkunden erwirbt und durchsetzt. Dadurch steigt für Kartellanten die Gefahr hoher Schadenersatzzahlungen - zusätzlich zu den exorbitanten Bußgeldern, die Kritiker schon jetzt oft für überzogen halten. "Aus rechtsstaatlicher Sicht wäre es besser, wenn die EU-Kommission Anklage erhebt und danach ein Gericht das Bußgeld festsetzt", sagt Anwalt Filippitsch. "Als Verteidiger ist es in manchen Fällen schwierig, bei der EU-Kommission mit Argumenten durchzudringen, weil sie als Ermittlungsbehörde stark involviert ist." Gerichte hätten einen neutraleren Blick.

Und da die Kommission nun sogar selbst klageberechtigtes Opfer ist, könnte sie in Zweifelsfällen versucht sein, ein Kartell zu konstatieren, wenn ihr Geld fürs eigene Budget winkt. Das habe einen "faden Beigeschmack", sagt der Düsseldorfer Anwalt Velte.

Trotzdem hält er das Urteil für richtig. Der EuGH hat argumentiert, Zivilgerichte seien zwar an die Feststellung der Kommission gebunden, dass es Preisabsprachen gab. Einen Schaden und somit einen Anspruch auf Ersatz aber könnten die einzelnen Gerichte durchaus verneinen.

  • Aus der FTD vom 13.11.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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