Brüssel – EU-Kommissar Thierry Breton hat den neuen Twitter-Eigentümer Elon Musk davor gewarnt, die Plattform zu deregulieren. Aus EU-Kreisen hieß es am Freitag, die EU-Regeln etwa „in Bezug auf Moderation, offene Algorithmen, Meinungsfreiheit, Transparenz, Hassreden, Rachepornos und Belästigung“ müsse jeder erfüllen, der vom europäischen Markt profitieren will.
Am Donnerstag hatte Musk den Kauf des Kurznachrichtendienstes vollzogen. Der Kaufpreis lag dem Vernehmen nach bei 44 Milliarden US-Dollar. Am Freitag wurde die Twitter-Aktie vom US-Handel ausgesetzt.
Mehrere Topmanager hat Musk nach US-Medienberichten umgehend entlassen, darunter den bisherigen Twitter-Chef Parag Agrawal.
Wie fliegt der Vogel?
Nach der Übernahme des Kurznachrichtendienstes änderte Musk die Beschreibung seines Twitter-Accounts in „Chief Twit“. Zudem twitterte er „Der Vogel ist befreit“ – das Twitter-Logo ist ein blauer Vogel. Beobachter lasen das wie eine Ankündigung, aus Twitter eine unregulierte Plattform zu machen.
Darauf antwortete der EU-Industriekommissar Breton. Ebenfalls auf Twitter schrieb der Franzose an den US-Unternehmer: „In Europa wird der Vogel nach unseren EU-Regeln fliegen.“
Dabei verwies er auf den Digital Services Act, das Gesetz über digitale Dienste. Die Vorgaben gelten ab Mitte Februar 2024 in der gesamten EU.
Twitter „kein Ort des Grauens“
Bereits am Donnerstag hatte sich Elon Musk auf Twitter an die Werbekunden des Dienstes gewandt. In einem offenen Brief hatte er seine Motive für die Übernahme beschrieben.
Dabei war er Vermutungen entgegen getreten, Twitter würde sich unter seiner Führung zu einem Hort von Hetze und Hassbotschaften entwickeln. Die Plattform dürfe kein „Ort des Grauens“ werden, so der neue Eigentümer, an dem ohne Konsequenzen alles gesagt werden kann.
Gerichtstermin abgewendet
Nach monatelangem Übernahmestreit wäre diesen Freitagnachmittag (Ortszeit) eine gerichtliche Frist abgelaufen, um den Kauf auszuführen und eine Gerichtsverhandlung abzuwenden. Zuvor hatten sich Musk und Twitter gegenseitig verklagt. Streitpunkt war insbesondere die Höhe des Kaufpreises.
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