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Finanzcheck

Riester-Förderung – die staatlich geförderte private Altersvorsorge

Nutzen Sie die Riester-Förderung und erhalten Sie eine staatliche Förderung von bis zu 950 € pro Jahr

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Riester-Förderung besteht aus zwei Elementen: Zur Förderung gehören sowohl staatlich geförderte Zulagen und Zuschüsse sowie Steuervorteile in der Einzahlungsphase.
  • Eine Voraussetzung, die Sie erfüllen müssen um die Riester-Förderung in Anspruch nehmen zu können: Rentenversicherungspflichtige Arbeitgeber oder Selbstständige müssen vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens in eine der Formen des Riester-Vertrages einzahlen.
  • Besonders lohnenswert ist das Riestern für Eheleute mit Kindern: Jede Person erhält Zulagen auf den eigenen Riester-Vertrag und zusätzlich die Kinderzulage von 300 Euro pro Kind. Ein weiterer Vorteil: Der Ehepartner gehört zum mittelbaren förderungsberechtigten Personenkreis. Nutzen Sie hierfür bestenfalls das Riestern mithilfe des Bausparvertrags bei Anbieter wie der Bausparkasse Schwäbisch Hall oder der Mainzer Bausparkasse.
Riester-Fröderung Familie Kinder Zulagen

Die Riester-Förderung ist für Familien mit zwei Kindern aufgrund der Kinderzulage von bis zu 600 Euro besonders attraktiv.

Die Riester-Förderung existiert mittlerweile seit über 15 Jahren und ist den meisten Menschen vor allem unter dem Schlagwort „Riester-Rente“ bekannt.

Benannt ist diese staatliche Förderung zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester.

Wir möchten uns im folgenden Beitrag damit beschäftigen,

  • wer die Riester-Förderung für die private Altersvorsorge nutzen kann,
  • wie hoch diese ist,
  • welche Sparverträge gefördert werden
  • und was Sie sonst noch zum Thema wissen sollten.

1. Worin besteht die Riester-Rente-Förderung?

Die Riester-Rente besteht in erster Linie aus staatlichen Zulagen, die förderberechtigte Personen Jahr für Jahr erhalten und die in den gewählten Sparvertrag fließen. Viele Anbieter bieten daher auf Ihren Seiten einen Riester-Rente-Rechner an, damit Sie die Riester-Förderung im Vorfeld berechnen können.

Es handelt sich also um eine jährliche Riester-Förderung, solange die Grundvoraussetzungen nach wie vor erfüllt sind.

Insgesamt gibt es drei mögliche Zulagenarten, nämlich:

  • Grundzulage
  • Kinderzulage
  • Berufseinsteiger-Bonus

1.1. Pro Person stehen 175 Euro Grundzulage zur Verfügung

Die Säule der Riester-Förderung ist die Grundzulage. Damit die volle Grundzulage in Höhe von 175 Euro pro Jahr gezahlt wird, muss der Sparer mindestens vier Prozent seines zu versteuernden Einkommens in den gewählten Riester-Vertrag fließen lassen.

Ferner ist dabei ein Sockelbetrag, der bei der Riester-Förderung notwendige Mindestanteil, von 60 Euro im Jahr als Minimum zu beachten.

Wer also beispielsweise ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 30.000 Euro hat, muss pro Monat mindestens 100 Euro in den Vertrag einzahlen. Die Riester-Förderung Grundzulage wir Jahr für Jahr gezahlt, solange der Riester-Vertrag läuft und die Zulagenvoraussetzungen erfüllt werden.

1.2. Die Höhe der Kinderzulage hängt vom Geburtsjahr ab

Besonders lohnenswert ist die Riester-Rente für Familien mit Kindern. Dies liegt an der Kinderzulage der Riester-Förderung, die neben der Grundzulage ebenfalls gezahlt wird, falls minderjährige Kinder im Haushalt leben. Ein Riester-Rente-Rechner wird Ihnen geförderte Beträge und Zulagen im Vorfeld berechnen.

Die Höhe der Kinderzulage der Riester-Förderung hängt vom Geburtsjahr Ihres Kinder beziehungsweise Ihrer Kinder ab.

  • Die Kinderzulage beträgt für alle Kinder, die vor dem Jahre 2008 geboren wurden, exakt 185 Euro im Jahr.
  • Ist Ihr Kind ab 2008 geboren, so wird eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr gutgeschrieben.

Anspruch auf die Kinderzulage besteht seitens der Eltern immer dann, wenn noch Kindergeldansprüche bestehen.

1.3. Der einmalige Berufseinsteiger-Bonus

Ein weiterer Teil der Riester-Förderung ist der Berufseinsteiger-Bonus. Dieser wird im Gegensatz zur Grund- und Kinderzulage allerdings nur einmalig gezahlt und beträgt einmalig 200 Euro.

Den Berufseinsteiger-Bonus der Riester-Förderung erhalten alle Riester-Sparer, die ab 1983 geboren sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Auszahlung der Riester-Förderung findet auch in diesem Fall nicht auf das Konto des Förderberechtigten statt, stattdessen fließt die Förderung der Riester-Rente in den Sparvertrag.

1.4. Die Riester-Förderung in der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug deklarieren

Die Riester-Förderung besteht zwar zum Hauptteil aus den genannten Zulagen, beinhaltet aber noch eine weitere Komponente: den Sonderausgabenabzug.

Die Riester-Förderung in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben zu können, meint, dass Ihre in den Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge bis zu einer gewissen Grenze in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden dürfen.

Der Steuervorteil ist allerdings gedeckelt, denn es können nur Aufwendungen von bis zu 2.100 Euro im Jahr berücksichtigt werden.

Bei der Berechnung der Steuer auf die Riester-Förderung ist dann der persönliche Einkommensteuersatz maßgeblich, wie viel Steuer sich dadurch in Euro einsparen lässt. Anzugeben ist die Riester-Förderung in der Steuererklärung also an der entsprechenden Stelle in der Rubrik Sonderausgaben.

Zusammengefasst besteht die Riester-Förderung also aus den folgenden vier möglichen Komponenten:

  • Grundzulage: bis 175 Euro
  • Kinderzulage: 185 oder 300 Euro
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro
  • Sonderausgabenabzug: bis 2.100 Euro

2. Welcher Personenkreis ist förderberechtigt?

Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit der Förderung der Riester-Rente besteht auch darin, welcher Personenkreis eigentlich einen Anspruch auf die staatliche Förderung hat.

Der zulagenberechtigte Personenkreis wird dabei in zwei Gruppen unterteilt, nämlich in die unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten.

Zu den unmittelbar zulagenberechtigten Personen zählen in erster Linie unter anderem die folgenden:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige (zum Beispiel Künstler)
  • Bezieher von ALG I oder Krankengeld
  • Amtsträger
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Geringverdiener
  • ALG II Empfänger

All diese Personen haben einen unmittelbaren Anspruch auf den Erhalt der Riester-Förderung, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die mit Abstand größte Gruppe sind natürlich die rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

Die Riester-Förderung für Geringverdiener wird dann gezahlt, wenn sich der geringfügig Beschäftigte nicht von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen.

Zu den Personen, die einen mittelbaren Anspruch auf die Riester-Rente-Förderung besitzen, zählen vor allen Dingen die Ehe- und Lebenspartner von Personen aus der zuvor genannten Gruppe, also von den unmittelbar Förderberechtigten.

3. Welche Bedingungen sind dringende Voraussetzungen und gilt es bei der Riester-Förderung zu erfüllen?

Riester-Förderung Eheleute

Der Bund des Lebens wirkt sich positiv auf die Riester-Förderung aus: Der Ehepartner gehört zu den mittelbar Förderugnsberechtigten und kann jährlich 175 € an Zulagen beziehen.

Wer die staatliche Förderung in Form der Riester-Rente erhalten möchte, muss nicht nur zum berechtigten Personenkreis gehören, sondern auch die Voraussetzungen für die Riester-Förderung  müssen erfüllt werden.

Für die Riester-Förderberechtigung sind insbesondere die folgenden Punkte zwingend zu erfüllen:

  • Riester-Vertrag abschließen (zertifizierter Vertrag)
  • Riester-Förderantrag stellen (Zulagenantrag)
  • Mindestsparanteil einzahlen
  • keine prämienschädliche Verfügung vornehmen

Die ersten drei genannten Voraussetzungen erklären sich im Grund von selbst.

Wichtig für den Fortbestand der Riester-Förderberechtigung ist zudem, dass keine schädliche Verwendung des angesparten Guthaben vorgenommen, also der Vertrag nicht prämienschädlich gekündigt und aufgelöst wird.

In diesem Fall müsste der Riester-Sparer umgehend alle erhaltenen Zulagen nebst der genutzten Steuervorteile zurückzahlen. Zum Riester-Förderantrag ist noch festzuhalten, dass dieser spätestens zwei Jahre nach Abschluss des Vertrages über den entsprechenden Anbieter gestellt werden muss.

3.1. Welche Sparverträge sind als Riester-Verträge zugelassen?

Eine interessante Frage im Zusammenhang mit der Riester-Förderung ist für viele Sparer, für welche Art von Sparvertrag sie sich eigentlich entscheiden können.

Es muss sich generell um einen zertifizierten Vertrag handeln, der unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllen muss:

  • Eigenanteil + Zulagen müssen bei Auszahlung garantiert sein
  • Leistung muss als lebenslange Rente erfolgen
  • Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens 5 Jahre
  • Leistungsabruf frühestens ab dem 62. Lebensjahr
  • Laufende Beitragszahlung

Aufgrund dieser Vorgaben sind es nicht alle üblichen Sparverträge und Finanzprodukte, die gerne zum Vermögensaufbau genutzt werden, die auch als Riester-Vertrag in Anspruch genommen werden können.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche gängigen Produkte als Riester-Vertrag zugelassen sind und mit welchen Eigenschaften diese Sparformen verbunden sind.

SparvertragKonditionen
Banksparplan
  • Herausgeber: Kreditinstitute
  • durchschnittliche Rendite: 2 bis 3 %
  • Kosten: keine
  • Kapitalgarantie: ja
klassische private Rentenversicherung
  • Herausgeber: Versicherungsgesellschaften
  • durchschnittliche Rendite: 2,5 bis 3,5 %
  • Kosten: Abschlussprovision
  • Kapitalgarantie: ja
fondsgebundene Rentenversicherung
  • Herausgeber: Versicherungsgesellschaften
  • durchschnittliche Rendite: 4,0 bis 5,5 %
  • Kosten: Abschlussprovision
  • Kapitalgarantie: ja
Bausparvertrag
  • Herausgeber: Bausparkassen
  • durchschnittliche Rendite: 1 bis 1,5 %
  • Kosten: Abschlussprovision
  • Kapitalgarantie: ja
Fondssparplan
  • Herausgeber: Fondsgesellschaften
  • durchschnittliche Rendite: 4,5 bis 6 %
  • Kosten: Fondskosten
  • Kapitalgarantie: ja

Sowohl bei der fondsgbundenen privaten Rentenversicherung als auch beim Fondssparplan ist es wichtig, dass eine Kapitalgarantie besteht, denn sonst würde es sich nicht um einen zertifizierten Riester-Vertrag handeln können.

Auffällig ist zudem, dass die Kapitallebensversicherung nicht zu den möglichen Sparverträgen zählt.

4. Wie verhält es sich mit der Zulagenrendite bei der Riester-Förderrendite?

Riester-Förderung förderungsberechtigte Personen

Rentenversicherungspflichte Arbeitnehmer gehören zum unmittelbaren geförderten Personenkreis und profitieren von der Zulagenrendite bei der Riester-Förderung.

Wenn Sie sich die zuvor aufgelisteten durchschnittlichen Renditen betrachten, die Sie aktuell bei den verschiedenen Riester-Sparverträgen erzielen können, werden Sie vermutlich nicht unbedingt begeistert sein.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Riester-Verträge nicht selten über einen Zeitraum von 20 oder sogar mehr als 30 Jahren laufen, sind Erträge von drei oder vier Prozent nicht besonders gut. Allerdings wird in dem Zusammenhang oftmals die Riester-Förderrendite vergessen, die auch als Zulagenrendite bezeichnet wird.

Um diese Rendite zu ermitteln, können Sie nach der folgenden Anleitung vorgehen:

  1. Riester-Zulage berechnen: Ihre persönlichen Zulagen addieren, also beispielsweise die jährliche Grund- und Kinderzulage
  2. Ihre Eigenleistungen pro Jahr addieren, also die monatlichen Sparbeiträge in alle Riester-Verträge (1 bis 2 pro Familie)
  3. beide Gesamtwerte addieren
  4. Formel für die Ermittlung der Zulagenrendite nutzen

Wenn Sie Schritt für Schritt dieser Anleitung folgen, können Sie problemlos Ihre persönliche Zulagenrendite ermitteln. Zur Verdeutlichung möchten wir dies einmal an einem Praxisbeispiel durchführen.

Wir gehen dafür von einer vierköpfigen Familie aus, die aus den Eltern und zwei Kindern im Alter von 12 und 14 Jahren besteht. Beide Elternteile haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen und zahlen dort pro Monat jeweils 150 Euro ein.

Daraus ergibt sich die folgenden Berechnung:

  • Zulagen: 2 x Grundzulage = 350 Euro + 2 x Kinderzulage = 600 Euro somit insgesamt Zulagen in Höhe von 950 Euro pro Jahr
  • Eigenleistungen: 3.600 Euro im Jahr
  • Gesamteinzahlungen in den Riester-Vertrag: 4.550 Euro im Jahr

Formel zur Berechnung der Zulagenrendite: (950*100) / 4.550 = 20,88%

In diesem Beispiel beläuft sich die Zulagenrendite also auf stattliche 20,88 Prozent. In dem Fall kann man keinesfalls mehr davon sprechen, dass Riester-Sparen von der Rendite her unattraktiv wäre.

Zudem müssten noch die Steuervorteile eingerechnet werden und die eigentliche Rendite des Sparvertrages, sodass sich häufig Gesamtrenditen von über 25 Prozent ergeben können. Die Riester-Zulage zu berechnen ist also die Grundlage, um Ihre persönliche Zulagenrendite zu ermitteln. Die Riester-Förderung für ein Ehepaar mit Kindern ist dabei besonders attraktiv.

4.1. Riester-Förderung: Vergleich der Anbieter von Riester-Verträgen sehr zu empfehlen

Da die Riester-Förderung für die private Altersvorsorge genutzt werden soll und dem Aufbau des Altersvermögens dient, haben die Verträge oft eine lange Laufzeit.

Auch deshalb ist es sehr empfehlenswert, die Angebote der verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen. Die Ergebnisse und Erfahrungen von der Riester-Förderung im Test ist dabei ein sehr guter Anhaltspunkt und gleichzeitiges Entscheidungskriterium. Besonders interessant ist zum Beispiel ein ausgezeichneter Anbieter und Testsieger der Riester-Förderung, der von der Stiftung Warentest bzw. Finanztest nahezu regelmäßig gekürt wird.

Die beste Riester-Förderung wird bei den verschiedenen Anbietern auf Basis mehrerer Kategorien ermittelt, wie zum Beispiel der Rendite.

Die Kosten spielen in der Regel ebenfalls beim Vergleich eine Rolle, denn wer eine optimale Riester-Förderung aussuchen möchte, der wünscht sich eine günstige Riester-Förderung, die nicht von hohen Zusatzkosten der Angebote getrübt wird. Weitere Informationen zum Thema finden Sie zudem auf FTD.de, wie zum Beispiel die üblichen Kosten der verschiedene Riester-Verträge.

Angeboten werden die zertifizierten Sparverträge von zahlreichen Anbietern aus dem Banken-, Fonds-, Bauspar- und Versicherungssektor, wie zum Beispiel:

AnbieterProdukte
Sparkassen
  • Wohn-Riester, Riester-Banksparplan, Fondssparplan
  • Zum Anbieter
Volks- und Raiffeisenbanken
Hannoversche
HUK24

4.2. Lassen Sie Ihren Wohn-Riester-Vertrag und die Riester-Förderung in die Baufinanzierung einfließen

5. Welche weiteren Informationen sind wichtig für eine Riester-Förderung?

  • 5.1. Wie beantrage ich die Riester-Förderung?

    Viele Sparer interessieren sich für die Riester-Rente, wissen aber nicht, wie sie die Förderung eigentlich beantragen müssen. Im Grunde ist es ganz einfach: Zunächst entscheiden Sie sich für einen Anbieter, beispielsweise für Ihre Bank, bei dem Sie einen Riester-Vertrag abschließen möchten.

    Im Rahmen dieses Vertragsabschlusses übernehmen die Anbieter heutzutage fast immer auch das Stellen des Zulagenantrags bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), natürlich in Ihrem Namen.

    Streng genommen muss der Antrag auf Zulagen jedes Jahr erneut gestellt werden, allerdings gibt es auch diesbezüglich eine einfachere Lösung. Sie können dem Anbieter nämlich eine Vollmacht für einen sogenannten Dauerzulagenantrag erteilen, sodass die Beantragung quasi für jedes Jahr automatisch vorgenommen wird. Wichtig ist allerdings, dass die dem Anbieter relevante Änderungen mitteilen, die sich bezüglich Ihrer Lebenssituation eventuell ergeben können.

    Dazu zählen insbesondere:

    • Geburt eines Kindes
    • Wegfall Kindergeld
    • Trennung vom Partner
    • Selbstständig machen
  • 5.2. Wie lange bekommt man Riester-Förderung?

    Um die Frage zu beantworten, wie lange man die Riester-Förderung bekommt, muss zwischen der Grundzulage und den möglichen Kinderzulagen differenziert werden. Bei der Grundzulage ist es so, dass diese so lange gezahlt wird, wie die grundsätzlichen Voraussetzungen zum Erhalt der Riester-Förderung existieren, maximal jedoch bis zum Vertragsende.

    In den meisten Fällen wird die Grundzulage also mindestens bis zum 62., oft sogar bis zum 65. oder 67. Lebensjahr des Bezugsberechtigten gezahlt.

    Die Kinderzulage ist hingegen zeitlich deutlich begrenzter. Sie wird zunächst einmal so lange gutgeschrieben, wie seitens der Erziehungsberechtigten ein Anspruch auf Kindergeld für das jeweilige Kind besteht. Maximal wird die Kinderzulage daher bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt, in der Praxis allerdings oftmals kürzer.

    Interessant zu wissen ist übrigens, dass sowohl die Grund- als auch die Kinderzulage bis zu zwei Jahre rückwirkend gezahlt werden, falls der Zulagenantrag einige Zeit nach Abschluss des Riester-Vertrages erfolgt ist.

  • 5.3. Welche Kosten gibt es bei der Riester-Rente?

    Die Riester-Rente an sich verursacht beim Sparer keine Kosten, sondern ausschließlich der abgeschlossene Sparvertrag. Aber auch nicht immer. Ob und welche Kosten anfallen, hängt maßgeblich davon ab, für welchen Anbieter und welche Art von Riester-Vertrag Sie sich entscheiden.

    Bei den meisten Banksparplänen können Sie zum Beispiel davon ausgehen, dass keine Kosten anfallen, welche die Rendite verringern. Bei nahezu allen anderen Riester-Verträgen, also zum Beispiel bei der privaten Rentenversicherung, beim  Riester-Bausparen (Riester-Förderung der Baufinanzierung) und bei Fondssparplänen, fallen hingegen meistens Gebühren an.

    Bei Versicherungen sind dies in der Regel die Vertriebs-, Abschluss- und Verwaltungskosten, während bei Riester-Fonds die Fondsverwaltungskosten anfallen.


Bildnachweise: Evgeny Atamanenko/Shutterstock, Evgeny Atamanenko/Shutterstock, nd3000/Shutterstock, Billion Photos/Shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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