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Merken   Drucken   24.01.2012, 11:23 Schriftgröße: AAA

Insolvenz: Schlecker ist zum Glück nach altem Recht pleite

Die Schlecker-Insolvenz kommt nur Wochen, bevor das neue Recht gilt. Vielleicht kein Zufall? Denn die alte Variante hat entscheidende Vorteile für die Familie Schlecker. FTD.de erklärt, was sich bei Pleiten ab März ändert.
© Bild: 2012 FTD-Illustration/Malte Knaack
Die Schlecker-Insolvenz kommt nur Wochen, bevor das neue Recht gilt. Vielleicht kein Zufall? Denn die alte Variante hat entscheidende Vorteile für die Familie Schlecker. FTD.de erklärt, was sich bei Pleiten ab März ändert. von Andreas Kurz und Elke Spanner  Hamburg
Noch 36 Tage. So lange hätten Anton Schlecker und seine Familie noch durchhalten müssen. Wenn sie dann, am 1. März, den Kollaps ihrer weiß-blauen Drogeriekette verkündet hätten, wäre es die erste Großpleite unter dem neuen Insolvenzrecht gewesen.
Denn Anfang März tritt die Insolvenzreform in Kraft, die - so sagt es Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - die Sanierung von Krisenkandidaten "einfacher und effektiver" gestalten soll. Juristen und Liebhaber der Materie hätten sich über den ersten lehrbuchtauglichen Fall freuen können.
Angeschlagenes Familienunternehmen For you. Vor Ort. Vorbei?
Hätte, wenn, wäre. Schlecker reichte am Montag seinen Insolvenzantrag ein. Jetzt wird es die vermutlich letzte Großpleite werden, die noch nach altem Recht abgearbeitet wird. Und die Frage drängt sich auf: War der Termin bewusst gewählt, war es Strategie? Oder war er schlicht unumgänglich? Für Schlecker hat das noch fünf Wochen geltende Recht einen ganz erheblichen Vorteil: Die Gläubiger haben - bislang noch - weniger Macht. Bis zum 1. März.
Gläubiger werden gestärkt
Denn mit der Reform wird das kriselnde Unternehmen zur Zusammenarbeit mit den Gläubigern verdammt sein. Das soll im Gegenzug die Chancen für eine Sanierung vervielfachen. "Bei einer drohenden Insolvenz versuchen zurzeit viele Berater, das noch bis März rauszuzögern und dann die neuen Vorteile zu nutzen", sagt Michael Dahl, Anwalt bei Görg Rechtsanwälte in Köln.
Vielleicht hatten die Schleckers bis zum März keine Puste mehr. Schon zur Jahreswende wurden Gerüchte über finanzielle Engpässe laut. Bei Zahlungsunfähigkeit hat das Management 21 Tage Zeit, den Insolvenzantrag zu stellen - sonst macht es sich haftbar. Diese drei Wochen sind jetzt ziemlich genau vorbei.
Schlecker: Schon zur Jahreswende gab es Gerüchte über finanzielle ...   Schlecker: Schon zur Jahreswende gab es Gerüchte über finanzielle Engpässe
Gut möglich, dass man bei Schleckers aber auch bewusst auf die Segnungen der Insolvenzreform verzichtet - und deshalb den schnellen Insolvenzantrag suchte: Denn das neue Recht wird auch einen "Debt-to-Equity-Swap" bringen.
Bislang war es so, dass die Gläubiger auf einen großen Teil ihrer Forderungen verzichten mussten, um das Unternehmen zu retten, Zugriff auf die Gesellschaftsanteile hatten sie indes nicht. "Das war das Hauptproblem des bisherigen Insolvenzverfahrens", sagt Berthold Brinkmann, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter bei Brinkmann und Partner in Hamburg. "Die meisten Gläubiger wollten nicht akzeptieren, dass sie die Rechnung zahlen sollten und der Gesellschafter dann den Vorteil hatte."
Aus Gläubigern werden Miteigentümer
Im März kommt der Swap: Die Gläubiger können ihre Forderungen in Anteile an der Gesellschaft umwandeln - dumm für den Alt-Gesellschafter, dumm für die Familie Schlecker. "Ab März können sich Gläubiger in das Unternehmen hineinswappen", sagt Hans Haarmeyer, Professor für Insolvenzrecht am Rhein-Ahr-Campus in Remagen. "Schlecker wäre nicht mehr Herr im Haus."

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  • FTD.de, 24.01.2012
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