München – Von E-Autos-Förderung bis Cannabis: 2023 stehen einige wichtige Neuerung für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer an. Der ADAC hat die Änderungen auf seiner Website zusammengestellt. Hier einige der Neuerungen im Überblick:
Führerscheinumtausch
Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist und noch den alten Führerschein besitzt, muss ihn bis 19. Januar gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen. Ziel ist, nach und nach alle Führerscheine in der EU einheitlich und sicher vor Fälschung zu machen.
Förderung für Elektrofahrzeuge
Sie geht ab 1. Januar runter. Gar keine staatlichen Zuschüsse mehr gibt es für Plug-In-Hybride. Bei batteriebetriebenen Autos, die bis zu 40.000 Euro kosten (Nettolistenpreis), gibt der Staat noch 4.500 dazu (vorher 6.000). E-Mobile mit Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro erhalten noch 3.000 Euro (bisher 5.000 Euro). Auch am 1. September ändert sich etwas: Dann soll nur noch für E-Autos von Privatpersonen Zuschuss geben.
49-Euro-Ticket für den Nahverkehr
Es soll im Jahr 2023 kommen. Bislang peilt die Politik den 1. April als Starttermin an. Bund und Länder geben drei Milliarden Euro. Am Donnerstag haben Bund und Länder die Finanzierung des Tickets geklärt – zumindest für 2023. Die Kosten werden geteilt.
Neuer Autoverbandskasten
Dieser muss jetzt zwei medizinische Masken enthalten. Die entsprechende DIN 13164 ist bereits aktualisiert worden. Laut Bundesverkehrsministerium dürfen Autofahrer die neuen Verbandskästen bereits verwenden, auch wenn die Straßenverkehrsordnung noch nicht angepasst ist. Alte Verbandskästen mit gültigen Ausgaben der DIN 13164 (Januar 1998 und Januar 2014) können Autobesitzer um die Masken ergänzen und weiter nutzen.
Legalisierung von Cannabis
Ein konkretes Datum existiert noch nicht. Wenn die Legalisierung kommt, bedeutet das aber kein grünes Licht für Cannabis am Steuer. Möglich ist ein Grenzwert ähnlich der Promille-Grenze bei Alkohol. Nachdem Gesundheitsminister Karl Lauterbach diesen Herbst seine Pläne vorgestellt hat, ist für 2023 mit gesetzlichen Schritten zu rechnen.
CO2-Abgabe verschoben
Sie sollte eigentlich am 1. Januar 2023 kommen, wurde aber um ein Jahr verschoben. 2023 passiert also nichts, die Abgabe bleibt bei 30 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2. Anfang 2024 wird die CO2-Abgabe dann auf 35 Euro erhöht.
Sicherheitskriterien
2023 will die Crashtest-Organisation Euro NCAP die Bewertungen anpassen. Vorausschauende Assistenzsysteme sollen stärker Berücksichtigung finden. Dadurch wird es laut ADAC schwieriger werden, eine Bestbewertung von Fünf-Sternen zu bekommen.
Mehr unter www.adac.de/news/neu-in-2023
Aktualisiert am 9. Dezember 2022 um 12.30 Uhr nach Einigung zur Finanzierung des 49-Euro-Tickets
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