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Einlagensicherung Deutschland: nach Bankenpleiten 2023 – so sicher ist Ihr Geld

Staat und Kreditinstitute schützen Sparer und Kapitalanleger / Überblick und Tipps rund um die Entschädigung bei Einlagen und Wertpapieren

Illustration eines Bankgebäudes in Schieflage, dass auf Dominosteine stürzt, die einen Menschen zu begraben drohen (Foto: freepik, yossakornkaewwannarat) - Einlagensicherung Deutschland: nach Bankenpleiten 2023 – so sicher ist Ihr Geld

2023 Credit Suisse und Silicon Valley Bank, 2008 Lehmann Brothers – Banken können zahlungsunfähig werden, oder sie entgehen durch eine Rettung nur knapp einer Pleite. Was bedeutet der Ernstfall Bankenpleite für das Geld der Kunden? FTD.de erklärt, wie die Entschädigung der Sparer in Deutschland, Europa und weltweit funktioniert und welchen Schutz Wertpapiere genießen.

Deutschland – gesetzliche Einlagensicherung

Die erste Säule der deutschen Einlagesicherung garantiert Sparern einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung. Maximal 100.000 Euro je Kunde und Institut sind abgesichert. Darunter fallen die gängigen Arten von Bankeinlagen wie Girokonten, Festgelder, Termin- oder Spareinlagen, ebenso Sparbriefe. Entschädigt werden neben Privatleuten auch Unternehmen. Geregelt ist all das im deutschen Einlagensicherungsgesetz, das die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung umsetzt.

Bis zu 500.000 Euro schützt der Staat zudem befristet für bis zu 6 Monate, wenn sie zentral für die Lebensführung sind. Eine solche besonders schutzwürdige Einlage kann möglicherweise die Auszahlung einer Lebensversicherung, der Kauferlös einer Immobilie oder ein Erbe sein.

Zuständig für die gesetzliche Säule sind Institutionen wie die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken oder die Sicherungssysteme der Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Sie müssen spätestens 7 Arbeitstage, nachdem ein Anspruch festgestellt wurde, den Kunden entschädigen.

Quellen und mehr Infos: www.bafin.de, www.bundesbank.de, www.edb-banken.de, www.bvr-institutssicherung.de, www.dsgv.de

 Deutschland – freiwillige Einlagensicherung der Privatbanken

Sie ist die zweite wichtige Säule zum Schutz privater Bankguthaben in Deutschland: die freiwillige Einlagensicherung der Privatbanken, die das gesetzliche System ergänzt. Sie schützt Einlagen über die gesetzliche Garantie hinaus. Es gibt 2 freiwillige Fonds: Einer ist beim Bundesverband deutscher Banken (BdB) angesiedelt, der andere beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB).

Wichtig: Die freiwilligen Schutzschirme greifen nur, wenn das zahlungsunfähige Institut Mitglied im BdB-Fonds oder im VÖB-Fonds ist. Einen Rechtsanspruch auf Zahlung hat der Sparer hier nicht. Der freiwillige Schutz umfasst bei Privatleuten vor allem Girokonten, Termin- und Spareinlagen. Wer und was genau geschützt wird und viele weitere Fragen beantworten die FAQs von BdB und VÖB.

Die Höhe beim BdB-Fonds kann variieren, mindestens sind es 750.000 Euro je Kunde und Bank (inklusive gesetzlicher Anteil). Das sind 15 Prozent der Untergrenze des haftenden Eigenkapitals bei Banken (5 Millionen Euro). Der VÖB-Fonds gibt keine Höhe an. Potenziell sind alle entschädigungsfähigen Einlagen abgedeckt, in der Praxis kann die Leistungsfähigkeit des Fonds begrenzend wirken.

Quellen und mehr Infos: www.bundesbank.de, www.voeb-es.de, www.einlagensicherungsfonds.de, www.test.de

Deutschland – Einlegerschutz bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen

Sparkassen helfen sich bei Schieflagen gegenseitig, ebenso wie die Genossenschaftsbanken, zu denen Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda- und PSD-Banken sowie auch Kirchenbanken zählen.

Die Genossenschaftlichen haben sich in der Institutssicherung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken zusammengeschlossen. Dieser Institutsschutz verhindert, dass ein Mitglied Pleite geht. So kam es noch nie zu einem Einlagenverlust oder einen Entschädigungsfall.

Ähnlich haben sich die Sparkassen in Deutschland organisiert. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sichert den Fortbestand der beteiligten Institute. Auch Sparkassen sind in Deutschland noch nie zahlungsunfähig geworden. Somit ist auch hier das Geld der Einleger unbegrenzt geschützt.

Quellen und mehr Infos: www.bvr-institutssicherung.de, www.dsgv.de, www.test.de

Europäische Union – Einlagensicherung in EU-Ländern

Eine übergreifende Einlagensicherung der EU oder des Euroraums gibt es (noch) nicht – wohl aber einen Rahmen für die Einlagensicherung der einzelnen EU-Staaten. Alle 27 Mitglieder garantieren 100.000 Euro je Kunde und Bank. Bis zu 500.000 Euro schützen die EU-Staaten zudem befristet, wenn sie zentral für die Lebensführung sind. Beispiel: Geld aus dem Verkauf einer Privatimmobilie.

Wer sein Geld bei einer Bank im EU-Ausland anlegt, ist durch die EU-Einlagensicherung geschützt. Den Schutz garantiert aber nicht die EU, sondern die zuständige Institution des jeweiligen Staates. Das heißt: Ob nach einer Bankenpleite wirklich Geld fließt, kann auch von der Zahlungskraft des Landes abhängen. Da macht es Sinn, vorher die Bonität des Staates zu prüfen, in dem die Bank sitzt.

Quellen und mehr Infos: www.verivox.de, www.bundesfinanzministerium.de

Weltweit – Einlagensicherung außerhalb der EU

Bei Festgeld oder Spareinlagen außerhalb der EU greift die Einlagensicherung des jeweiligen Landes. Neben dem Schutzumfang ist auch hier die Bonität des Staates zu beachten – zumal, wenn eine staatsnahe Institution die Sicherheit garantiert. Beispiel Schweiz: Hier sind 100.000 Franken je Kunde und Bank abgesichert. Die Schweiz hat die höchste Bonität AAA. So eine Bewertung ist aber nicht in Stein gemeißelt. Im Zuge der Credit-Suisse-Rettung sind jüngst Risiken für die Bestnote aufgetreten.

Quellen und mehr Infos: www.verivox.de, www.finma.ch

Deutschland und Europa – Entschädigung bei Aktien und Wertpapieren

Aktien, Fonds, ETFs – bei Wertpapieren greift weder die gesetzliche noch die freiwillige Einlagensicherung. Grund: Die Bank bewahrt das Portfolio nur auf. Das Risiko bis hin zum Totalverlust liegt beim Kunden. Geht das depotführende Institut pleite, zählen verwahrte Wertpapiere nicht zur Insolvenzmasse. Heißt, auch dann kann der Inhaber das Depot auf eine andere Bank übertragen. Allerdings: Das Verrechnungskonto eines Depots fällt natürlich unter die normale Einlagensicherung.

Kommt ein Depotanbieter Zahlungspflichten aus Wertpapiergeschäften gegenüber privaten Anlegern nicht nach, ist das eventuell ein Fall für die EU-weite Anlegerentschädigung. Sie ersetzt bis zu 20.000 Euro pro Anleger, maximal 90 Prozent. Das betrifft etwa Dividenden oder Verkaufserlöse, aber auch Wertpapiere an sich. Hier kann es eventuell um Unterschlagung oder Anlagebetrug gehen. Zuständig in Deutschland ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).

Quellen und mehr Infos: www.bafin.de, www.einlagensicherungsfonds.de, www.e-d-w.de, www.test.de, www.finanztip.de

Wie ist meine Bankeinlage gesichert? Ein Tool von test.de zeigt es: www.test.de

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