Das Wichtigste in Kürze
- Gemeinschaftskonten lauten auf mindestens zwei Kontoinhaber und kommen im Alltag vorrangig als Girokonten mit Partnerkarte vor, werden mitunter jedoch ebenfalls als Tagesgeld-, Spar- oder Festgeldkonten angeboten.
- Das Partnerkonto gibt es in zwei Varianten, nämlich zum einen als Oder- und zum anderen als Und-Konto.
- Sinnvoll ist die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos insbesondere für Ehepartner, für in einer Lebensgemeinschaft lebende Partner, bei Erbengemeinschaften oder auch bei einer sogenannten BGB-Gesellschaft. Das kostenlose Angebot eines Girokontos mit Partnerkarte folgender Banken ist empfehlenswert: DKB, comdirect und ING.
Die meisten Bankkonten in Deutschland werden 2024 auf die Namen einer Person eröffnet. Manchmal kann es jedoch sinnvoll sein, ein sogenanntes Gemeinschaftskonto einzurichten.
In unserem Beitrag erfahren Sie, worum es sich bei einem Gemeinschaftskonto handelt, was der Unterschied zum Einzelkonto ist, ob Sie besser ein sogenanntes Oder- bzw. ein Und-Konto eröffnen und was es sonst noch zu diesem Thema an interessanten Informationen gibt.
1. Worum handelt es sich bei einem Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Bankkonto, bei dem es nicht nur einen, sondern mindestens zwei Kontoinhaber gibt.
In den meisten Fällen ist das Gemeinschaftskonto ein Girokonto, aber auch bei anderen Kontoarten sind solche Partnerkonten durchaus üblich, wie zum Beispiel:
- Tagesgeldkonto
- Festgeldkonto
- Sparkonto
- Wertpapierdepot
- Kreditkonto
Es gibt also in vielen Bankbereichen neben dem Einzelkonto häufiger ein Gemeinschaftskonto. Dieses lautet auf den Namen der beteiligten Kontoinhaber.
In den meisten Fällen sind dies Ehepartner, die zusammen ein Girokonto oder ein Anlagekonto nutzen möchten. Sinnvoll ist die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos aber auch unter der Voraussetzung, dass Sie als nicht verheiratetes Paar ein Haushaltskonto für die gemeinsamen Ausgaben eröffnen möchten.
2. Welche Arten von Gemeinschaftskonten gibt es?
Unabhängig davon, ob Sie als Eheleute ein Partnerkonto eröffnen möchten oder sich in einer Lebensgemeinschaft befinden, um beispielsweise den Haushalt mit sämtlichen Ausgaben über das Konto zu organisieren: Es existieren zwei unterschiedliche Arten von Gemeinschaftskonten, auf die wir jetzt etwas näher eingehen möchten.
Es handelt sich bei diesen zwei Varianten zum einen um das Oder-Konto und zum anderen um ein Und-Konto.
2.1. Was zeichnet das Oder-Konto aus?
Das sogenannte Oder-Konto ist die mit Abstand am häufigsten genutzte Form des Gemeinschaftskontos.
Zu den Aktionen, die jeder Kontoinhaber bei einem Oder-Konto alleine durchführen kann, zählen insbesondere:
- Bargeld abheben
- Überweisungen tätigen
- Dispositionskredit einräumen lassen
- Verfügungsberechtigten ernennen
- Kreditkarte beantragen und nutzen
- Über das Guthaben auf dem Konto verfügen
Der einzige Vorgang, für den es auch bei einem Oder-Konto die Zustimmung beider Kontoinhaber benötigt, ist die Auflösung des Gemeinschaftskontos.
2.2. Was zeichnet das Und-Konto aus?
Das Und-Konto ist im Bereich der gewöhnlichen Giro- oder Anlagekonten eher selten, hat aber dennoch seinen Zweck.
Häufig werden zum Beispiel Erbengemeinschaften mit dem entsprechenden Konto als Und-Konto eingerichtet.
Der wesentliche Unterschied zum Oder-Konto besteht darin, dass sämtliche Transaktionen von allen Kontoinhabern genehmigt werden müssen. Dies gilt selbst für Überweisungen von einem Gegenwert über beispielsweise 20 Euro.
Bei jeder Transaktion muss nämlich geprüft werden, ob die Genehmigung sämtlicher Kontoinhaber vorliegt. Aus dem Grund kann es sinnvoll sein, ein vielleicht bereits länger bestehendes Und-Konto in ein Oder-Konto umzuwandeln.
Bei eventuellen missbräuchlichen Verfügungen muss die Bank bei einem Und-Konto die Haftung übernehmen, wenn zum Beispiel nur einer der zwei Kontoinhaber eine Überweisung durchgeführt und die Bank diese zugelassen hat.
3. Welche Kategorien sollten in einem Praxis-Test zum Partnerkonto berücksichtigt werden?
3.1. Kostenloses Gemeinschaftskonto: Gibt es gebührenfreie Partnerkonten?
Das kostenlose Gemeinschaftskonto ist sicherlich das von vielen Kunden favorisierte Angebot. Mit Ausnahme des Girokontos ist es vor allem bei den Anlagekonten üblich, dass diese ohnehin kostenfrei geführt werden.
Somit fallen auch bei diesem Gemeinschaftskonto keine Kosten an, wie zum Beispiel beim:
- Tagesgeldkonto
- Festgeldkonto
- Sparkonto
3.2. Gemeinschaftskonto kündigen: Wie muss ich vorgehen?
Falls Sie das Gemeinschaftskonto kündigen möchten, ist die exakte Vorgehensweise davon abhängig, wie viele Kontoinhaber es gibt. Tatsache ist: Sämtliche Kontoinhaber müssen zustimmen, wenn Sie das Gemeinschaftskonto auflösen möchten.
Wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie Ihr Gemeinschaftskonto kündigen möchten, können Sie unserer folgenden Anleitung entnehmen:
- Kündigung gegenüber der Bank schriftlich mitteilen
- Restguthaben überweisen oder Sollsaldo ausgleichen
- Alle Kontoinhaber müssen für die Kontoauflösung unterschreiben
- Verrechnungsskonto für eventuelle Nachforderungen bzw. Gutschriften angeben
- Bestehende Daueraufträge löschen
- Kunden- und Kreditkarte zum Konto zurückgeben
- Bank schließt das Gemeinschaftskonto
3.3. Gemeinschaftskonto und Todesfall: Was geschieht mit dem Partnerkonto?
Beim Partnerkonto kann es leider passieren, dass einer der zwei Kontoinhaber stirbt. In aller Regel ist der weitere Verlauf so, dass die entsprechenden Erben die Rechte und Pflichten des verstorbenen Kontoinhabers übernehmen.
Das bedeutet auch, dass Sie die Hälfte eines bestehenden Guthabens erben. Dabei ist es in der Regel unerheblich, ob der verstorbene Kontoinhaber einen zu Lebzeiten höheren oder geringeren Anteil am Guthaben hatte.
Insbesondere unter der Voraussetzung, dass sich auf dem Gemeinschaftskonto höhere Summen befinden, sollte noch zu Lebzeiten schriftlich fixiert werden, welchen Anteil des Guthabens welcher Kontoinhaber innehat.
4. Welches ist das ideale Gemeinschaftskonto?
4.1. Gemeinschaftskonto: Vorteile und Nachteile im Überblick
Ein Gemeinschaftskonto hat Vorteile, aber es sollten ebenso einige Nachteile beachtet werden. Die Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile kann Ihnen dabei helfen herauszufinden, ob das Partnerkonto für Sie die richtige Wahl ist.
Häufig stellen sich Kunden bereits im Vorfeld Fragen, wie zum Beispiel:
- Kann ich das Gemeinschaftskonto online eröffnen?
- Gibt es ein Gemeinschaftskonto ohne Schufa?
- Was passiert beim mit dem Gemeinschaftskonto bei einer Pfändung?
- Kann ich das Gemeinschaftskonto im Zuge einer Baufinanzierung nutzen?
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, worin im Detail die Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftskontos bestehen. Dabei gehen wir separat auf das Oder- und das Und-Konto sowie zum Vergleich ebenso auf die jeweiligen Eigenschaften eines Einzelkontos ein.
Kontoart | text 2 |
---|---|
Oder-Konto | Vorteile:
Nachteile:
|
Und-Konto | Vorteile:
Nachteile:
|
Einzelkonto | Vorteile:
Nachteile:
|
4.2. Gemeinschaftskonto im Vergleich: das beste Gemeinschaftskonto finden
Da es sich bei den meisten Partnerkonten um Girokonten handelt, beziehen sich Gemeinschaftskonto-Tests meistens auf den Zahlungsverkehrsbereich.
Der Testsieger beim Gemeinschaftskonto kann sich zum Beispiel durch günstige Konditionen oder sogar eine kostenfreie Kontoführung auszeichnen. Bevor Sie ein Gemeinschaftskonto aussuchen, sollten Sie sich nicht nur über die Vor- und Nachteile informieren, sondern einen Vergleich der Anbieter durchführen.
So ist die Chance groß, dass Sie ein günstiges Gemeinschaftskonto oder sogar das für Sie beste Gemeinschaftskonto finden. Hilfreich sind in dem Zusammenhang von der Stiftung Warentest bzw. Finanztest durchgeführte Untersuchungen. Ferner können Sie selbstverständlich auf FTD.de weitere interessante Informationen zum Thema Gemeinschaftskonto finden.
Im Bereich Girokonten gibt es eine Vielzahl von Kreditinstituten, die ihren Kunden aktuell neben dem Einzelkonto ebenfalls ein Partnerkonto anbieten. Dazu gehören unter anderem:
Anbieter | Konditionen |
---|---|
Volksbanken |
|
DKB |
|
Commerzbank |
|
Postbank |
|
ING |
|
comdirect |
|
Darüber hinaus bieten noch zahlreiche weitere Banken Gemeinschaftskonten an, wobei allerdings nicht immer beide Varianten (Oder- sowie Und-Konto) offeriert werden. Da das Oder-Konto die gängige Form des Gemeinschaftskontos ist, werden Sie dies bei nahezu jeder Bank eröffnen können.
5. Welche Voraussetzungen gilt es beim Gemeinschaftskonto zu beachten?
Um ein Gemeinschaftskonto mit den rechtlich verbindlichen Bedingungen zu eröffnen, muss ein Antrag des Kunden vorliegen.
Zu den Voraussetzungen beim Gemeinschaftskonto gehört in erster Linie, dass die Antragsteller volljährig sein müssen. Ein Gemeinschaftskonto für Minderjährige ist demgegenüber äußerst selten.
Eine weitere Voraussetzung gilt in der Regel nur für den Fall, dass auf dem Partnerkonto eine Kreditlinie in Form eines Dispositionskredites eingeräumt werden soll. Dann sollten die Kontoinhaber eine ausreichende Bonität haben, wie zum Beispiel ein regelmäßiges Einkommen und keinen negativen Eintrag in der Schufa besitzen.
5.1. Für wie viele Personen kann ich ein Gemeinschaftskonto abschließen?
Vom Grundsatz her lauten die meisten Gemeinschaftskonten zwar auf zwei Personen. Allerdings gibt es normalerweise keine Begrenzung, was die Anzahl der Personen angeht.
Insbesondere bei Erbengemeinschaften kommt es häufiger vor, dass sich auf dem Gemeinschaftskonto drei, vier oder sogar fünf Kontoinhaber wieder finden.
5.2. Wie komme ich aus einem Gemeinschaftskonto raus?
Falls Sie bisher Kontoinhaber bei einem Partnerkonto sind, dies aber zukünftig nicht mehr möchten, müssen Sie dies der Bank mitteilen.
Auf Antrag hin wird das Konto anschließend umgeschrieben auf die Person, die weiterhin Kontoinhaberin sein möchte.
In den meisten Fällen gibt es bei einem Partnerkonto zwei Kontoinhaber, sodass das Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umzuwandeln ist, wenn einer der bisherigen Kontoinhaber zukünftig kein Inhaber des Kontos mehr sein möchte.
5.3. Wer zahlt wie viel bei einem Gemeinschaftskonto?
Bei einem Gemeinschaftskonto stellt sich häufig die Frage, wer welchen Anteil an den Gebühren zahlt, die insbesondere für die Kontoführung anfallen.
Seitens der Bank ist es so, dass diese sich an alle Kontoinhaber wenden kann, um ihre Forderung durchzusetzen. Die Gebühren werden ohnehin vom jeweiligen Konto abgezogen, welches auf beide Kontoinhaber lautet.
Handelt es sich zum Beispiel um ein Haushaltskonto oder um ein Gemeinschaftskonto im Erbfall, werden die anfallenden Kosten häufig intern geteilt. Grundsätzlich ist es jedoch die Aufgabe der Kontoinhaber, untereinander zu regeln, wer welche Kosten beim Gemeinschaftskonto übernimmt. Das gilt natürlich ebenso, falls das Gemeinschaftskonto auf drei Personen lautet.
Bildnachweise: goodluz/Shutterstock, goodluz/Shutterstock, (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)
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