Immobilien

Mieter und Heizungstausch: Mieterhöhung begrenzen – Förderpflicht einführen

Deutscher Mieterbund fordert Änderung des Mietrechts / Regierung soll Mieter vor unzumutbaren Mietaufschlägen durch das Heizungsgesetz schützen

Fassade eines mehrstöckigen Appartementhauses (Foto: freepik, KamranAydinov) - Mieter und Heizungstausch: Mieterhöhung begrenzen – Förderpflicht einführen

Berlin – Neue Wärmepumpe – was kostet das den Mieter? Für den Deutschen Mieterbund (DMB) steht fest: Das neue Gebäudeenergiegesetz lässt die Mieter allein und setzt für Vermieter falsche Anreize. Damit Förderungen genutzt werden und Mieter nach dem Einbau einer Wärmepumpe nicht unter unzumutbaren Mietaufschlägen leiden, müsse die Regierung das Mietrecht ändern.

Für Mieter gilt nach einem Tausch der Heizung: Hat der Vermieter modernisiert, kann er die Miete um bis zu 8 Prozent der Investitionskosten dauerhaft hochsetzen, erläutert der Mieterbund. Zu beachten sind dabei Kappungsgrenzen von 2 beziehungsweise 3 Euro je Quadratmeter.

Die Besonderheit bei gesetzlich vorgeschriebenen Modernisierungen ist, dass Mieter nicht mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Härte einen Mietaufschlag anfechten können. Der Heizungstausch nach Gebäudeenergiegesetz wäre solch eine Gesetzesvorschrift – ein Härtefalleinwand somit nicht möglich.

Vermieter ziehen Mieterhöhung Förderung vor

Und die Förderung? Funktioniert nicht. Vermieter hätten keinen Anreiz, mietsenkende Fördermittel zu nutzen, so der Mieterbund. Der Grund: Das Staatsgeld mindert den möglichen Mietaufschlag. Für Vermieter ist daher eine stärkere Mieterhöhung ohne Förderung die lukrativere Lösung.

„Mieterinnen und Mieter haben aktuell keine Chance, sich gegen Mieterhöhungen, die sie wirtschaftlich überfordern, zu wehren oder von ihrem Vermietenden die Inanspruchnahme von mietsenkenden Fördermitteln zu verlangen“, sagt Melanie Weber-Moritz, DMB-Bundesdirektorin.

Umlage auf 4 Prozent, Deckel bei 1,50 Euro

Lösungsvorschläge des Mieterbundes: Zum einen könnte der Staat die Option einer Mieterhöhung nach Modernisierung einkassieren. Denkbar wäre auch die Teilwarmmiete. Wie Schweden vormacht, schafft dieses Modell Anreize zum Modernisieren beim Vermieter – und zum Energiesparen beim Mieter.

Bleibt es beim derzeitigen System, fordert der DMB, die Mietumlage der Modernisierung von 8 auf 4 Prozent zu senken. Dabei sollte die Mieterhöhung bei 1,50 Euro je Quadratmeter gedeckelt sein – statt wie bisher bei 2 bis 3 Euro. Zudem wären Qualität der Maßnahme und staatliche Förderung zu berücksichtigen.

Vermieter nicht von „Klimabonus“ ausschließen

Gemeinsam mit dem Verband der Wohnungswirtschaft GdW hatte der Deutsche Mieterbund bereits am Mittwoch auf die Nachteile für Mieter und Vermieter hingewiesen. Dabei kritisierten sie auch, dass der momentane Regierungsplan Vermieter von der Förderung per „Klimabonus“ ausschließe.

Es müsse geregelt werden, dass der gesamte vermietete Gebäudebestand gefördert wird, fordert DMB-Präsident Lukas Siebenkotten. Zudem müssten Vermieter die Fördermittel von der Mieterhöhung abziehen – egal, ob sie diese in Anspruch genommen haben oder nicht.

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