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Merken   Drucken   19.09.2009, 16:00 Schriftgröße: AAA

Das Geld der Frauen: Kind schützt vor Arbeit nicht  

Kaum ein Rechtsgebiet wurde in den letzten Jahrzehnten so oft geändert wie das Familienrecht. Auch in der vergangenen Legislaturperiode hat das Bundesjustizministerium eine Reihe von neuen Gesetzen auf den Weg gebracht. von Mareeke Buttjer
Einer der Hauptpunkte war dabei die Reform des Unterhaltsrechts, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Das Unterhaltsrecht regelt, ob und in welcher Höhe jemand im Trennungsfall Unterhalt an den früheren Partner und die Kinder zahlen muss. Die Höhe dieses Betrags richtet sich dabei nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.
Das Recht unterscheidet hier grundsätzlich zwischen dem Kindesunterhalt und dem Unterhalt für den früheren Partner. Die Reform regelt hier nun zwei Kernpunkte neu: die Rangfolge dieser Ansprüche und die Zahlung an den Partner.
Muss der Unterhaltsverpflichtete an mehrere Personen Geld zahlen, fordert das Gesetz eine bestimmte Zahlungsreihenfolge. Vor der Reform mussten sich Kinder den Unterhaltsanspruch noch mit aktuellen und geschiedenen Ehegatten teilen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll nun aber das Kindeswohl im Vordergrund stehen, da Kinder anders als die Ex-Partner nicht in der Lage seien, selbst für ihr Leben aufzukommen. Deshalb muss ein Unterhaltsverpflichteter nun immer zuerst den Anspruch des Kindes erfüllen. Erst danach kommen die Ex-Partner zum Zuge.

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