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Merken   Drucken   01.10.2012, 12:16 Schriftgröße: AAA

Police gegen den Shitstorm: Erster Schutz gegen Onlinemobbing

Arag bringt eine neuartige Rechtsschutzversicherung für private Internetnutzer auf den Markt. Neben Schutz bei Streitigkeiten um Onlineeinkäufe oder Schadenersatz bei Missbrauch persönlicher Daten umfasst die Police auch einen "Rufretter"-Service.
von Anja Krüger

Für Bettina Wulff kommt dieses Angebot zu spät, aber künftigen Opfern von Rufmord im Internet mag es helfen: Der Düsseldorfer Versicherer Arag verkauft ab sofort den ersten speziellen Rechtsschutz für private Internetnutzer in Deutschland. Zum Schutz gehören nicht nur Streitigkeiten um Onlineeinkäufe oder Schadensersatz bei Missbrauch persönlicher Daten wie der Kreditkartennummer. Die Versicherung umfasst auch einen "Rufretter"-Service. Damit wäre es der Frau des Ex-Bundespräsidenten vielleicht gelungen, die falschen Behauptungen über eine Rotlichtvergangenheit rasch löschen zu lassen.

In Frankreich verkaufen Axa  und Swiss Life  bereits Policen gegen Onlinemobbing mit ähnlichen Dienstleistungen. In Deutschland ist Arag der erste Anbieter. "Die üblichen Rechtsschutzdeckungen passen nicht für viele Auseinandersetzungen, die durch das Internet entstehen", sagt Arag-Vorstand Matthias Maslaton.

Das Internet macht offenbar viele streitlustiger. "Für viele Dinge, die Leute in der Offlinewelt so geregelt haben, gehen sie heute zum Anwalt", sagt auch Astrid Auer-Reinsdorff, Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltsvereins und Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses Informationstechnologie. Beleidigungen im Internet haben eine ganz andere Dimension als in Hausfluren, Kneipen oder auf dem Schulhof. "Ein Riesenproblem ist Internetmobbing bei Schülern", sagt sie. Die meisten Rechtsschutzpolicen helfen hier nicht weiter, die neue Arag-Police dagegen zahlt auch bei Cybermobbing und Beleidigungen. "Wenn die Gespräche in der Schule nicht genügen, hilft oft nur ein Brief vom Anwalt", sagt Arag-Vorstand Maslaton.

Die neue Police der Arag zahlt auch bei Cybermobbing   Die neue Police der Arag zahlt auch bei Cybermobbing

Wer im Internet diffamiert oder beleidigt wird, hat es schwer, sich dagegen zu wehren. Vor allem, wenn Beschuldigungen oder Beleidigungen anonym erfolgen. Kunden können über die Arag auf Anwälte zurückgreifen, die prüfen, ob es sich bei Aussagen um eine justiziable Rufschädigung oder um eine freie Meinungsäußerung handelt. Ein Dienstleister kümmert sich darum, dass Verleumdungen und Rufschädigungen aus dem Netz genommen werden. "Der Dienstleister findet heraus, wo der Beitrag herkommt", sagt Maslaton.

Werden Blogger oder Nutzer von Internetforen selbst wegen Beleidigung angezeigt, gewährt der Versicherer einen Strafrechtsschutz - allerdings nur, wenn es um rein private und nicht um politische oder im Vereinsleben erfolgte Aussagen geht. Familien kostet die Police im Monat 9,90 Euro bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und ohne Selbstbeteiligung.

Doch zwischenmenschliche Auseinandersetzungen sind nicht das Einzige, bei dem die Arag Absatzchancen für ihre Police wittert: Eltern ist oft nicht klar, was sich der Nachwuchs im Netz an Spielen, Musik oder Filmen besorgt. Immer häufiger bekommen ahnungslose Eltern Briefe von Anwälten, weil der Nachwuchs illegal Daten heruntergeladen hat. "Der gegnerische Anwalt mahnt den Betroffenen ab und schickt gleich eine Rechnung mit", sagt Maslaton. Mit der Police bekäme die Familie sofort einen Anwalt und könne reagieren. "Die Kunst besteht darin, die Sache direkt am Anfang kleinzubekommen, selbst wenn nicht klar ist, wer den illegalen Download vorgenommen hat", sagt Maslaton. Der Versicherer zahlt daher für die schnelle Abwicklung, allerdings nicht für einen langen Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller. Die Kosten für den gegnerischen Anwalt und den Schadensersatz müssen die Betroffenen selbst übernehmen.

Bei einer Abmahnung sollten Empfänger die geforderte Unterlassungserklärung auf keinen Fall blind unterschreiben, sagt Auer-Reinsdorff. "Sie sollten anwaltlichen Rat einholen", sagt sie. Nach den Erfahrungen der Fachanwältin zahlen auch viele herkömmliche Rechtsschutzversicherer diese anwaltliche Erstberatung aus Kulanz. "Kunden sollten ihren Versicherer fragen, wie er sich in so einem Fall verhalten würde", sagt sie.

Wettbewerber haben keine vergleichbaren Angebote wie die Arag, ziehen sie aber in Erwägung. "Wir stecken in Überlegungen für internetspezifische Angebote", sagt eine Sprecherin der Versicherungsgruppe Ergo, zu der der Rechtsschutz-Marktführer DAS gehört. Ähnlich ist es bei der Allianz . "Wir beobachten die Entwicklung dieser Thematik sehr aufmerksam, um zu gegebener Zeit handlungsfähig zu sein", sagt ein Sprecher.

  • Aus der FTD vom 01.10.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland
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