Düsseldorf (pte022/24.01.2022/11:44) – 73 Prozent der im DAX40 gelisteten Unternehmen haben für das Berichtsjahr 2020 bereits erste Infos zu ihrer steuerlichen Nachhaltigkeit veröffentlicht. Aber nur etwa die Hälfte von ihnen gibt an, dass der im Dezember 2019 von der Global Reporting Initiative verabschiedete Standard „GRI 207: Tax 2019“ der Grund für die Veröffentlichung der Angaben war, wie eine neue Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC http://pwc.de zeigt.
„Nur ein erster Schritt“
„Dies ist wohl nur als erster Schritt zu sehen. Denn fast alle verwenden für ihre nichtfinanzielle Berichterstattung bereits das GRI-Rahmenwerk“, so Klaus Schmidt, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Tax & Legal bei PwC Deutschland. Allerdings, so der Experte, erkannte die GRI die COVID-19-Pandemie als Ausschlussgrund für das Jahr 2020 an, die Unternehmen mussten die Informationen also noch nicht veröffentlichen.
Laut der Studie haben 73 Prozent der Unternehmen erste Infos zu ihrem Steuerkonzept beziehungsweise ihrer Steuerstrategie offengelegt (Disclosure-Anforderung 207-1) – der höchste Wert bei den vier Anforderungen des GRI 207: Tax 2019. Fast jedes dritte Unternehmen erzielte demnach ein Rating von mindestens B bezüglich dieser Anforderung, hat also mindestens drei Viertel aller Pflichtangaben zum Steuerkonzept umgesetzt.
Fast ebenso viele Unternehmen (70 Prozent) haben über ihr steuerliches Kontroll- und Risikomanagement berichtet, heißt es. Dabei hätten sie allerdings deutlich weniger freiwillige Angaben als zum Steuerkonzept gemacht. Immerhin rund die Hälfte der untersuchten DAX40-Unternehmen habe über das Verständnis und/oder den Umgang mit Steuerrisiken berichtet.
„Country-by-Country-Reporting“
Auch beim von Disclosure-Anforderung 207-3 geforderten Stakeholder-Engagement setzen viele Unternehmen zumindest Teile des Disclosures um, so PwC. Allerdings erzielten 55 Prozent der Unternehmen einen vergleichsweise schlechten Score. Beim vierten Disclosure, dem „Country-by-Country-Reporting“, zeigt sich ein deutliches Gefälle: Nur zwei Unternehmen, die Allianz und Munich RE, setzten ein CbC-Reporting teilweise um.
„Hier zögerten die Unternehmen mit der Umsetzung, da die politische Diskussion um das verpflichtende öffentliche Country-by-Country-Reporting noch nicht abgeschlossen war“, erläutert Arne Schnitger, Partner und Steuerexperte bei PwC Deutschland sowie Co-Autor der Studie. Am 10. November 2021 wurde im Europäischen Parlament das Public CbC-Reporting angenommen, aber noch nicht mitgliedstaatlich umgesetzt.
Quelle: www.pressetext.com
Bildnachweise: Foto von Pixabay von Pexels (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)
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