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Europa

Die Eurokrise – Eine Aufarbeitung und Chronik

Die Auswirkungen der Eurokrise sind gegenwärtig.

Die Eurokrise ist eine Krise im europäischen Raum, die aufgrund des Zusammenwirkens verschiedener Faktoren zustande gekommen ist. Insbesondere die Finanzkrise ab 2007, die den Haushaltsstand einzelner EU-Länder massiv verschlechterte, trug einen großen Beitrag zur aktuell schwierigen Lage in der Währungsunion bei.

Die Problemsituation der Eurokrise wird jedoch nicht nur von der schwierigen Haushaltslage einzelner EU-Länder bedingt, sondern ebenso von der wegfallenden Möglichkeit einer nationalen Geld- und Wechselkurspolitik; aufgrund der einheitlichen Währung Euro. Dabei hatte die Eurokrise bisher relativ geringe Auswirkungen auf die Gemeinschaftswährung Euro selbst, denn diese blieb bis dato vergleichsweise stabil. Bei der Eurokrise handelt es sich vielmehr um eine Schuldenkrise in Europa, die von der enormen Staatsverschuldung einzelner EU-Länder herrührt.

Was ist passiert, damit die Eurokrise überhaupt erst entstehen konnte; und welche Rettungs- und Hilfsmaßnahmen wurden von der EU verabschiedet? Diese Aufarbeitung der Eurokrise wirft einen Blick auf die interessante Entstehungsgeschichte der Eurokrise und liefert zudem eine übersichtliche Chronik für den Zeitraum von 2007 bis 2013.

1. Was ist die „Eurokrise“?

Für Wirtschafts- und Finanzexperten ein heikles und zugleich brisantes Thema, die „Eurokrise“: sie ist eine wirtschafts- und finanzpolitische Problemsituation innerhalb der Grenzen der Europäischen Union. Dabei ist diese Problemsituation überaus komplex und facettenreich; beinhaltet sie doch sowohl eine Banken-, Wirtschafts- als auch Staatsschuldenkrise. Die Eurokrise hat sich im Jahre 2010 aus einem komplexen Bündel an Problemen im innereuropäischen Raum manifestiert. Die überaus hohe Staatsverschuldung Griechenlands im Jahre 2009 wird als ein schwerwiegender Auslöser der Eurokrise gesehen.

Einen großen Beitrag zum Entstehen der Eurokrise trug die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2007 bei. Die Finanzsektoren der betroffenen EU-Länder bekamen in dieser Zeit große (finanzielle) Schwierigkeiten. Die Länder versuchten ihre Finanzsektoren selbst zu retten, wobei sie sich in aller Regel schwer verschuldeten; es folgten in einigen EU-Ländern Staatsschuldenkrisen, denen nur noch mit gemeinschaftlicher EU-Hilfe beizukommen war (z. B. in Form von „Rettungspaketen“). Die Rettungspakete und Hilfsmaßnahmen auf EU-Ebene trugen schließlich zur vorübergehenden Stabilisierung des Euroraumes bei. Noch bis heute jedoch ist die Eurokrise – aus unterschiedlichen Gründen – persistierend; einige Länder sind nach wie vor hoch verschuldet, beispielsweise Griechenland.

Die Europäische Union begegnete den hohen Staatsverschuldungen einiger EU-Länder sowohl mit vorübergehenden als auch dauerhaft angelegten Rettungs- und Hilfsmaßnahmen. Oberstes Bestreben war dabei stets die wirtschaftliche und finanzpolitische Stabilität der Eurozone aufrechtzuerhalten.

2. Was hat die „Eurokrise“ verursacht?

Vereinzelt wird in der Literatur vom Beginn der „Eurokrise“ schon ab dem Oktober 2009 gesprochen; denn in diesem Monat wurde die Kreditwürdigkeit Griechenlands heruntergestuft. Es reicht aber nicht Griechenland den „schwarzen Peter“ alleine zuzuschieben, denn die Eurokrise wurde von mehreren Faktoren ausgelöst und ist äußerst facettenreich. In die Entstehung der Eurokrise spielen Faktoren mit hinein, die ihren Ursprung teilweise sogar schon vor dem herben Verlust der Kreditwürdigkeit Griechenlands haben.

Zu diesen (ursächlich auslösenden) Faktoren zählen beispielsweise:

• Eine mangelnde Durchsetzung der (Stabilitäts-)kriterien des SWP-Paktes

„Stabilitätskriterien des SWP-Paktes“ – Was ist damit gemeint?

Es existieren sog. (Stabilitäts-)kriterien, die erfüllt sein müssen, wenn ein Land in die Währungsunion aufgenommen werden möchte. Die im Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) fest definierten Regelungen wurden in der Praxis jedoch nicht konsequent genug durchgesetzt.

Was steht in den Stabilitätskriterien genau geschrieben?

Im Wesentlichen wird dabei eingegangen auf den potenziellen Schuldenstand von Mitgliedsstaaten. Ein Mitgliedsstaat darf (vom Betrag her) mit maximal 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschuldet sein; und das jährliche „Haushaltsdefizit“ ist in diesen Kriterien auch mit einer Obergrenze von nur drei Prozent gedeckelt.

Wozu dienten die Regelungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP)?

Wie in den Kriterien bereits ersichtlich, ging es bei dem SWP vorrangig darum, ein Verschulden des Euroraums vorzubeugen; mit dem Ziel – welches (m.E.) daraus abgeleitet werden kann – die wirtschaftliche und finanzpolitische Stabilität in diesen EU-Staaten zu erhalten.

Das große Manko an dem sonst so vernünftigen Vorhaben?

Schon im Jahre 2008, als die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise ihren Lauf nahm, wurden die im SWP festgelegten Grenzen überschritten. Und das gleich in mehreren Ländern des Euroraums. So war beispielsweise schon während der Währungsumstellung auf den Euro der Schuldenstand in Italien zu hoch; ebenso die jährliche Neuverschuldung in einigen Ländern, wie z.B. in Frankreich. Somit sind die festgelegten Regelungen m.E. mehr als hinfällig gewesen; sie haben letztlich nicht ihren Zweck erfüllt: Einige EU-Staaten haben sich ungeachtet des SWP-Paktes stark verschuldet. Es wurden im SWP-Pakt nicht nur die gesetzten Grenzen von diversen EU-Staaten überschritten, sondern zusätzlich potenzielle Möglichkeiten zur Sanktion unvollständig ausgeschöpft.

• Die (nachhaltigen) Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise (2008/2009) auf die EU-Staaten

Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise war in den Jahren 2008 und 2009 ein starker Treiber für etliche Staatsverschuldungen in der Eurozone, die teilweise nach wie vor persistieren. Viele EU-Staaten versuchten, die „verlorene“ Wirtschaft mit Konjunkturprogrammen anzukurbeln und zu unterstützen. Zugleich wurde es nötig, die in den relevanten EU-Staaten ansässigen Bankinstituten von staatlicher Seite aus mit Milliardenbeträgen unter die Arme zu greifen. Für all diese Ausgaben wurden von staatlicher Seite vereinzelt erneut hohe Schulden gemacht.

3. Welche Rettungs- und Hilfsmaßnahmen gab es für die betroffenen EU-Länder?

3.1. Kurzfristige Rettungsmaßnahmen

Aufgrund der desolaten finanziellen Lage einiger EU-Staaten wurden sodann Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Euroraum wieder etwas stärken sollten. Aufgrund der vielfältigen Faktoren, die die Eurokrise bedingt haben, musste bei dem Maßnahmenpaket zur „Rettung“ des Euroraums ebenso an verschiedenen Punkten angesetzt werden.

Wer brachte die Maßnahmen zur „Rettung“ auf den Weg? Selbstverständlich die europäische Staatengemeinschaft und ihre Mitglieder selbst. Dafür wurden Maßnahmen ausgearbeitet, die nicht nur kurzfristig, sondern auch auf lange Sicht eine (positive) Wirkung entfalten und den Euroraum stabilisieren sollten. Bereits auf kurze Sicht wirkende Maßnahmen waren auch notwendig, denn einige der EU-Staaten standen kurz vor der Insolvenz und mussten unbedingt gerettet werden – die kurzfristigen Maßnahmen sollten also schlicht die Insolvenz einiger EU-Staaten verhindern. Unter anderem sollte mit einem von der EU ausgearbeiteten „Rettungsschirm“, etlichen finanziellen Hilfen für Griechenland sowie dem Kauf von Staatsanleihen (über die EZB) eine schnelle Stabilisierung des Euroraumes realisiert werden.

Eine Maßnahme, die auf lange Sicht wirkend ausgelegt ist, ist unter anderem der Rettungsschirm ESM; dieser soll besonders zur (zukünftigen) Prävention von Staatsinsolvenzen dienen.

Darüber hinaus zählen zu den langfristigen Maßnahmen:

• Der Euro-Plus-Pakt
• Die Reformation des SWP (Stabilitäts- und Wachstumspakt)
• Die Ausgestaltung des „europäischen Fiskalpakts“

All diese langfristigen Maßnahmen sollen im wirtschafts- und finanzpolitischen Raum ihre Wirkung entfalten und zukünftige Insolvenzen von EU-Staaten vorbeugen.

3.1.1. Vorübergehender Rettungsschirm

Im Rahmen des ECO-FIN-Rats hatten die Finanzminister der EU im Mai 2010 beschlossen eine den Euroraum stabilisierende, aber nur kurzfristig angelegte, Maßnahme auf den Weg zu bringen: den sog. „Euro-Rettungsschirm“. Dieser wurde auf drei Jahre ausgelegt und umfasste ein Volumen von 780 Milliarden Euro. EU-Staaten sollten bei finanziellen Problemen daraus Hilfe erhalten.

Der „Euro-Rettungsschirm“ als vorübergehende, kurzfristige Maßnahme umfasste drei wesentliche Aspekte:

• Die Gründung der EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität):

Diese ist befugt, EU-Staaten, die in finanzielle Probleme geraten sind, mit Geldmitteln in Kreditform zu unterstützen. Mit dem anspruchsvollen Ziel, die Liquidität (Zahlungsfähigkeit) der EU-Staaten zu stärken und aufrecht zu erhalten und somit den Euroraum stabiler zu machen.

• Den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) (mit einem limitierten Volumen von 60 Milliarden Euro).

• Den internationalen Währungsfonds (IWF):

EFSF und EFSM umfassen zusammen 500 Milliarden Euro. Der IWF bringt noch mal zusätzlich 250 Milliarden Euro in den Rettungsschirm hinein.

Wozu dient der „Euro-Rettungsschirm“, der im Wesentlichen eine Art „Notfallkreditsystem für finanziell (massiv) strauchelnde EU-Staaten“ darstellt?

→ Sein wichtigstes Ziel: der Euro-Rettungsschirm soll die wirtschaftliche und finanzpolitische Stabilität im Euroraum bewahren.

Bis dato erhalten bereits folgende EU-Länder Gelder aus dem Euro-Rettungsschirm: Griechenland, Spanien, Zypern, Portugal, Irland.

Ein wesentlicher Vorteil liegt für die Länder darin, dass sie auf diese Weise einen Kredit zu sehr günstigen Konditionen erhalten; wie es auf dem freien Kapitalmarkt kaum möglich gewesen wäre. Der Euro-Rettungsschirm konnte den verschuldeten EU-Staaten dabei helfen, einiges an Zeit zu gewinnen. Mit eigenen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Reformen sollte sodann bestmöglich im Inland wieder Stabilität etabliert und die eigene Liquidität verbessert werden.

Wird solch eine finanzielle Hilfe im Rahmen des „Euro-Rettungsschirms“ an jeden x-beliebigen EU-Staat vergeben, der finanziell strauchelt?

Nein, einfach nur „verschuldet“ zu sein reicht nicht aus um finanzielle Hilfe aus dem Euro-Rettungsschirm zu erhalten. Als Voraussetzung für eine Kredithilfe aus dem Euro-Rettungsschirm bedarf es zunächst der „einstimmigen“ Zustimmung der Mitglieder des Euroraums. Gleichzeitig wird diese „Kredithilfe“ auch nicht bedingungslos gegeben; die EU-Staaten, denen aus der „Patsche“ geholfen wird, sind verpflichtet, Reformen und Sparmaßnahmen auf den Weg zu bringen um die eigene wirtschaftliche Situation (nachhaltig) zu verbessern. Diese Umbau- und Sparmaßnahmen können jedoch auch die eigene Bevölkerung hart treffen: so können darunter beispielsweise die Erhöhung von Steuern oder die Reduzierung von sozialstaatlichen Leistungen fallen.

3.1.2 EZB kaufte Staatsanleihen verschuldeter EU-Staaten auf

Ein wirksames Mittel, um der aktuellen Staatsschuldenkrise zu begegnen, stellte der Kauf von Staatsanleihen verschuldeter EU-Staaten durch die EZB dar. Unter anderem machte die EZB dies, um mehr Liquidität in die Banksysteme der verschuldeten Staaten fließen zu lassen, Spekulationen gegen die Währungen Euro sowie die Zinskosten der betroffenen EU-Staaten zu reduzieren. Des Weiteren soll selbstverständlich (…grundsätzlich das oberste Ziel aller „Rettungsmaßnahmen“) die Stabilität des Euroraums aufrechterhalten werden; aus Sicht der EZB besonders in Bezug auf die Finanzmärkte.

Wie verlief der Ankauf im Detail?

Die EZB wurde diesbezüglich Im Mai 2010 aktiv und kaufte zunächst die Staatsanleihen des hoch verschuldeten Griechenlands; daraufhin folgten Ankäufe der Anleihen von Italien, Irland, Spanien und Portugal. Im Januar 2012 betrug das „aufgekaufte“ Staatsanleihen-Vermögen bereits rund 211 Milliarden Euro. Es gibt jedoch Experten, die diese Vorgehensweise kritisieren. Die Kritiker argumentieren zum einen damit, dass der Ankauf von Staatsanleihen mit einer erhöhten Inflationsgefahr einhergehe, weil dadurch zusätzliches, vorher nicht vorhandenes Geld in den (Wirtschafts-)kreislauf eingeführt wird. Des Weiteren könnte die unabhängige Position der EZB möglicherweise infrage gestellt werden; ist sie doch vertraglich dazu angehalten, unabhängig zu sein – sowohl von nationaler als auch europäischer Politik.

3.1.3. Große Hilfspakete für Griechenland

Um Griechenland bei seiner finanziell enorm desolaten Lage unter die Arme zu greifen, wurden gleich zwei „Rettungspakete“ geschnürt und umgesetzt. Rettungspaket Eins wurde von einigen Experten als kritisch angesehen, da es Griechenland nicht mit Krediten aus dem EFSF unterstützte, sondern auf Grundlage bilateraler Kreditvereinbarungen mit den EU-Staaten fußte. Warum war das problematisch? Es existiert die sog. „No-Bail-Out-Klausel“, die der Europäischen Union und den einzelnen EU-Staaten untersagt für die Schulden einzelner Mitgliedsstaaten zu bürgen oder diese sogar zu bezahlen. Als man gegen diese Bestimmung verstieß, berief man sich jedoch auf Art. 122 Abs. 2 AEUV; indem aufgeführt wird, dass finanzielle Hilfen für Mitgliedsstaaten erlaubt seien, sofern außergewöhnliche Ereignisse oder Naturkatastrophen vorliegen. Als außergewöhnlicher Umstand wurde die Finanzkrise von 2008 bis 2009 angesehen.

3.2. Langfristige Maßnahmen im Rahmen der Eurokrise

3.2.1. Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

Zur Erinnerung: Bestandteile des „vorübergehenden Rettungsschirmes“ waren unter anderem die EFSF sowie die EFSM; da diese aber nur temporär angesetzt waren, musste eine „langfristige Lösung“ her, die auch in Zukunft (hoffentlich) Stabilität in den Euroraum bringen würde. Diese war der ESM, oder auch genannt: Europäischer Stabilitätsmechanismus. Dieser „Mechanismus“, welcher in Krisenzeiten greifen und auf lange Sicht eingerichtet werden sollte, löste die EFSF und den EFSM ab – beide sollten ja nur bis Juni 2013 gehen (temporär, also: vorübergehend).

Dieser langfristig orientierte „Stabilitätsmechanismus“ wurde Ende März 2011 vom Europäischen Rat festgelegt, als Bestandteil eines entworfenen „Maßnahmenpaketes“, dem sog. „Euro-Plus-Pakt“. Der ESM reiht sich ein in eine Reihe von Maßnahmen, die dazu dienen sollen, zukünftige finanzielle Krisen von EU-Staaten abzufedern; ein schnelleres Reagieren und besseres Unterstützen sollen ermöglicht werden. „In Kraft“ trat der ESM letztlich am 27.09.2012.

Wie funktioniert das mit dem „Stabilitätsmechanismus“ in der Praxis genau?

Es ist folgendermaßen angedacht: Werden bestimmte Bedingungen erfüllt und befindet sich ein EU-Staat in einer finanziellen Notlage, so kann der ESM zur Hilfe herangezogen werden (→ Er gibt finanzielle Mittel). Der ESM ist besonders dafür angedacht, jenen EU-Staaten zu helfen, die mit ihrem desolaten Haushaltsdefizit und Schuldenstand die finanzpolitische Stabilität des Euroraumes gefährden. Im Detail handelt es sich bei dem ESM um einen Fonds, welcher ein Volumen von 700 Milliarden Euro umfasst; effektiv können aber „nur“ maximal 500 Milliarden Euro vergeben werden – der restliche Betrag wird zum Zwecke der „Übersicherung“ der Kredite eingesetzt.

Wie genau kann den EU-Staaten mit dem ESM geholfen werden?

Den strauchelnden EU-Staaten kann mittels des ESM folgendermaßen geholfen werden:

1. Finanzielle Hilfe aus dem ESM ist möglich. Ähnlich wie bei dem vorübergehenden
Rettungsschirm können Kredite mit niedrigen Zinsen an die verschuldeten EU-Staaten
gegeben werden. Die Staaten können ernste Phasen damit überbrücken und die Gelder für Reformen bzw. für wirtschaftliche sowie finanzpolitische Verbesserungen nutzen – mit denen (hoffentlich) eine (nachhaltigere) Finanzstabilität erreicht wird.

2. Der ESM ist in der Lage, Staatsanleihen eines verschuldeten EU-Staates zu erwerben (auf dem Primär- und Sekundärmarkt); dies gilt jedoch eher als Sonderfall.

Beide Varianten dieser „Hilfsprogramme“ werden nur unter bestimmten Bedingungen vergeben; die Vergabe der ESM-Hilfen ist sehr streng reguliert. Ob im Rahmen von ESM einem oder mehreren EU-Staaten Hilfe gewährt wird, wird vom „Gouverneursrat“ bestimmt; dieser stellt das „Leitungsgremium“ des europäischen Stabilitätsmechanismus dar. In diesem Gouverneursrat sitzen unter anderem auch die jeweiligen Finanzminister der EU-Staaten.

Welche Absicht wird mit den ESM-Hilfen letztlich verfolgt?

Aus den oben genannten zwei Punkten lässt sich bereits erkennen, dass es bei der ESM-Hilfe darum geht, die finanziell strauchelnden EU-Staaten vor der Insolvenz zu schützen, ihnen Zeit zu geben und mit Geld unter die Arme zu greifen, in der Hoffnung bzw. mit der Absicht, dass sie letztlich mit eigenen (wirtschaftspolitischen) Reformen wieder selbst (nachhaltige) finanzielle Stabilität im eigenen Land etablieren.

3.2.2. Ausgestaltung des europäischen Fiskalpaktes

Was ist der europäische Fiskalpakt?

Es ist ein Vertrag, der von den EU-Staaten vereinbart wurde; ausgegliedert wurden dabei aber Tschechien und Großbritannien (diese unterschrieben den Vertrag nicht). Unterzeichnet wurde der Vertrag Anfang März 2012; gelten sollte er aber erst ab Januar 2013.

Die Absicht der Gestaltung dieses Vertrages war, dass die EU-Staaten letztlich von der Europäischen Kommission strenger kontrolliert werden (in Bezug auf deren Haushaltspolitik) – damit die EU-Staaten sich zukünftig „konsequenter“ bzw. besser um ihre Haushaltspolitik kümmern (damit nicht mehr riesengroße „Haushaltsdefizite“ entstehen…).

Die Logik dahinter (m.E.): Schaut die Europäische Kommission den einzelnen EU-Staaten stärker auf die Finger, was die Führung ihres „Haushalts“ angeht, so setzen diese ihre – auf die „Verbesserung des Haushalts“ – gerichtete Politik konsequenter um und beugen damit letztlich einem zu großen (nationalen) Haushaltsdefizit vor.

Mit der Unterzeichnung des europäischen Fiskalpaktes haben sich die Euroländer eigentlich dazu verpflichtet, ihren Staatshaushalt in „Balance“ zu halten oder im besten Falle, sogar einen sog. „Überschuss“ zu generieren. Die Realität sieht aktuell jedoch anders aus: Einige EU-Staaten weisen Haushaltsdefizite und Schuldenstände auf – deshalb sind sie nun unter dem Blick der Europäischen Kommission dazu angehalten, ihre schlechte finanzielle Lage aufzubessern.

Von wem wird noch kontrolliert, ob die Regeln des Fiskalpaktes tatsächlich von den Euroländern eingehalten werden?

Im Wesentlichen kontrolliert zusätzlich noch der Europäische Gerichtshof und der Europäische Rat die Einhaltung der Regeln.

Im Fiskalpakt wurden Maßnahmen festgelegt, doch waren alle mit diesen einverstanden?

Mitnichten. Es gibt durchaus einige Kritiker des Fiskalpaktes, die besonders der Meinung sind, dass die Regeln des Paktes schlicht nur unzureichend ihre Wirkung entfalten würden – sowohl national (also innerhalb der einzelnen EU-Länder) als auch im gesamten Euroraum. Im gleichen Atemzug fordern die Kritiker des Fiskalpaktes dabei meist gleich, endlich eine konkrete Strategie aufzuarbeiten und umzusetzen, damit im Euroraum eine Zunahme der Wirtschaftsleistung sowie Beschäftigung erreicht werden kann. Die Begründung dabei ist schlicht einfach: Die Regeln des Fiskalpaktes zielen darauf ab, dass die EU-Länder Geld „sparen“ (damit kein Haushaltsdefizit entsteht); doch gibt es dabei eine herbe Kehrseite: „Sparen“ alleine reicht (laut Kritiker) längst nicht aus, damit die strauchelnden EU-Länder sich aus der Teufelsspirale ihres Schuldenbergs (langfristig) befreien können. Denn: „Sparen“ alleine bewirkt noch lange keine Zunahme der Wirtschaftsleistung eines Landes (zu gut deutsch: Sparen bringt kein „Wirtschaftswachstum“); „Sparen“ führt auch nicht zu mehr Arbeitsplätze, also zu mehr Beschäftigung. All dies wäre jedoch notwendig für eine funktionierende Wirtschaft in einem Staat, die letztlich nachhaltig das Entstehen eines Schuldenberges vorbeugen würde.

3.2.3. Eurobonds zur langfristigen Stabilisierung

Was sind Eurobonds?

Bei Eurobonds handelt es sich um die Staatsanleihen der Euroländer; die Euroländer geben sie zusammen aus.

Welcher Grundgedanke steckt dahinter?

Wenn die EU-Staaten alle gemeinsam ihre Anleihen ausgeben; führt dies zu einem Angleichen der doch (bis dato) verschiedenen Zinssätze der einzelnen Länder; es entsteht ein gemeinsamer Zinssatz. EU-Staaten, die in einer finanziellen Notlage stecken und von hohen Zinsen „gebeutelt“ werden, sollten demnach durch die Eurobonds entlastet werden – immerhin bedeutet ein gleicher Zinssatz für alle, dass die Zinskosten für einen hoch verschuldeten Staat potenziell sinken würden.

4. Was haben die Ratingagenturen mit der Eurokrise zu tun?

4.1.Was sind Ratingagenturen?

Es handelt sich dabei um Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, unter anderem die Kreditwürdigkeit von Staaten zu beurteilen.
Folgende Königsfrage wird dabei beantwortet: Ist ein Staat kreditwürdig?

Dies wird auf Basis einiger bestimmter Kriterien ermittelt: zum Beispiel aufgrund der Schuldenhöhe sowie den Daten über die wirtschaftliche und finanzpolitische Lage eines Eurolandes. Wie stabil ist die Wirtschaft des Landes aufgestellt? Liegt etwa ein großes Haushaltsdefizit vor? Solche Fragen gilt es zu klären, bei der Ermittlung, ob ein Staat grundsätzlich kreditwürdig ist. Das Resultat dieser Ermittlung bzw. Untersuchung ist das sog. Rating: das Rating eines Staates gibt also Aufschluss über die Kreditwürdigkeit bzw. „Bonität“ eines (EU-)Staates.

4.2. Was bedeutet ein positives bzw. vorteilhaftes Ranking?

Damit wird diesem (EU-)Staat attestiert, dass er kreditwürdig ist; eine wichtige Information für potenzielle „Kreditgeber“. Denn das bedeutet im Wesentlichen auch, dass das Risiko niedrig ist, dass eventuell genommene Kredite von diesem Staat letztlich nicht mehr zurückgezahlt werden. Die Gefahr eines „Kreditausfalls“ ist also niedriger bei solch einem positiven Rating. Für die (EU-)Staaten hat solch ein positives Rating ebenfalls Vorteile, dass bei der Ausgabe eigener Staatsanleihen an die Anleger in aller Regel weniger Zinsen bezahlt werden müssen.

4.3. Was ist, wenn ein (EU-)Staat ein negatives bzw. schlechtes Rating erhält?

Das bedeutet natürlich, dass die Kreditwürdigkeit nicht als optimal bzw. „nicht gut“ bewertet wurde. Welche Folge hat das für die (EU-)Staaten? Diese müssen letztlich mehr Zinsen an potenzielle Kreditgeber zahlen, da diese ein höheres Risiko haben (in Bezug auf einen potenziellen Kreditausfall).

Es gibt drei überaus (auf die EU beziehend) einflussreiche Ratingagenturen – alle befinden sich in New York; namentlich genannt: „Fitch“, „Standard & Poor’s“ sowie „Moody’s“. Diese drei Agenturen werden jedoch von einigen Experten als so „einflussreich“ angesehen, dass bereits überlegt wurde, ob nicht die Gründung eines europäischen Äquivalents sinnvoll sei: also eine europäische Ratingagentur, die sich besonders unserem Finanzmarkt in Europa widmen und sich darauf spezialisieren würde.

Die Ratingagenturen mit ihren Bewertungsskalen und -vorgängen sind an für sich aber nicht nur positive Nutzbringer; sie stoßen auch Dynamiken an, die negative Folgen mit sich bringen können. So wird beispielsweise kritisiert, dass das neue Bewerten von EU-Staaten in Hinsicht auf ihre „Fähigkeit“, Kredite wieder zurückzuzahlen zu können, zu einer Verschlimmerung der Eurokrise geführt habe. Wie das? Die Ratingagenturen hatten mit einigen Neubewertungen schlicht massive Vorgänge in Gang gesetzt. Beispielsweise beim Herabstufen einiger EU-Staaten bzgl. ihrer Kreditwürdigkeit kam es zu einer negativen Folge: die Zinsen derer Staatsanleihen erhöhten sich. Dies wiederum führte dazu, dass der Schuldenstand dieser EU-Staaten nur noch schwerlich refinanziert werden konnte. Ratingagenturen können also in der Eurozone mächtige Impulse setzen – mit (für die Staaten) teils unliebsamen Konsequenzen.

5. Welche EU-Staaten hatten bis zum Jahr 2012 EU-Hilfe beantragt?

Im Jahr 2010 waren es zunächst Griechenland und Irland.

5.1. Angefangen mit der Staatsverschuldung Griechenlands

Für viele Menschen liegt hier der Ursprung der Eurokrise: in der turbulenten Staatsverschuldung des EU-Mitglieds Griechenlands. Was ist passiert? Herbst 2009 verschlechterte sich der Haushaltsstand von Griechenland: das Haushaltsdefizit stieg auf 12,7 Prozent (v. Bruttoinlandsprodukt). Diese Verschlechterung des Haushaltsdefizits führte zu einer Herabstufung des EU-Landes Griechenland hinsichtlich seiner Bonität. Die verschlechterte Kreditwürdigkeit schreckte in der Folge Investoren ab, in Staatsanleihen von Griechenland zu investieren. Als Investoren genannt wären hierbei besonders Versicherungen und Banken. Um das gestiegene Geldanlagerisiko in die eigenen Anleihen wieder auszugleichen, musste Griechenland den Investoren mehr Zinsen bezahlen (…denn Investoren wünschen sich Sicherheit – besonders in der Hinsicht, dass ihnen das eingezahlte Geld auch wieder zurückgezahlt werden kann). In der Folge der hohen Zinsen konnte Griechenland schließlich seinen eigenen Schuldenstand nur noch schwerlich refinanzieren; es kam zum Hilfegesuch bei der EU und dem IWF; und zwar im April 2010.

Die EU und der IWF reagierten daraufhin: mit dem Initiieren eines ersten Rettungspaketes, welches ganze 110 Milliarden Euro umfasste und ganze drei Jahre laufen sollte. Selbstverständlich war dieses Rettungspaket mit einem Bündel an Auflagen für Griechenland verbunden, z. B. etlichen Sparmaßnahmen. Eine Prüfung, ob diese Sparmaßnahmen tatsächlich eingehalten wurden, erfolgte über die „Troika“, die sich zusammensetzt aus der EZB, dem IWF und der EU-Kommission. Eine Prüfung erfolgte im 3-Monats-Rhythmus.

Im Herbst 2011 zog man dann Bilanz und stellte fest, dass Griechenland trotz der Bemühungen mithilfe des Rettungspaketes immer noch (zu) hoch verschuldet sei. Im Wesentlichen wurde dann ein zweites Rettungspaket (speziell für Griechenland) auf den Weg gebracht; auch dieses ist wieder mit bestimmten Zielen verknüpft: So soll sich der Schuldenstand Griechenlands beispielsweise bis zum Jahre 2020 auf 120,5% reduzieren (v. BIP).

Inwiefern unterscheiden sich die beiden Hilfspakete für Griechenland?

Zum einen in der Art und Weise, wie die (Hilfs-)kredite an Griechenland vergeben wurden: Bei dem ersten Paket lief es über Garantien der EU-Staaten; beim Zweiten lief es über den EFSF (in Form von Bürgschaften). Eine weitere Veränderung, die mit dem zweiten Hilfspaket erfolgte, ist die Durchführung eines Schuldenschnitts.

Wie kann man sich diesen „Schuldenschnitt“ vorstellen?

Er erfolgte im Frühjahr 2012; im Wesentlichen ließen dabei private Gläubiger von ihren Forderungen ab (immerhin: 53,5 Prozent wurden nicht mehr eingefordert). Damit entfielen für Griechenland etwas über 100 Milliarden Euro – die somit nicht mehr bezahlt werden mussten! Dieser Schuldenschnitt stellt für das EU-Land Griechenland wahrlich eine große Erleichterung dar. Bei dem gesamten Vorgehen gab es aber eine Besonderheit: die privaten Gläubiger sollten von sich aus – freiwillig – auf ihre Forderungen verzichten, weil dies Griechenland vor den Ratingagenturen in einem besseren Licht dastehen ließ.

5.2. Einbruch des Finanzsektors von Irland

Im Herbst 2010 war es Irland, dass als erstes EU-Land um Hilfe aus dem „Euro-Rettungsschirm“ gebeten hat. Dies klingt überraschend: Denn früher galt Irland als robust mit einer starken Wirtschaft; heute: die Beantragung von EU-Hilfe? Ja, es ist tatsächlich wahr. Und den Rollen der „irischen Problemlage“ brachte die Finanzkrise um die Jahre 2008 und 2009. Die Finanzbranche ist in Irland ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig – mit der Finanzkrise brach der jedoch ein. Um seine Banken vor dem drohenden Untergang zu retten, investierte das EU-Land Irland Milliarden von Euro – und verschuldete sich dabei selbst, immer mehr. Die hohe Verschuldung, die nun auch Irland als Land plagte, ließ sich ganz einfach anhand der Daten erkennen: So erhöhte sich der Schuldenstand Irlands im Jahr 2011 auf über 108% (vorher lediglich 24%; im Jahr 2007). Innerhalb kürzester Zeit (einige Jahre), erhöhte sich der Schuldenstand von Irland drastisch und stieg nach oben! Doch nicht nur die Gesamtverschuldung, sondern auch das „Haushaltsdefizit“ verschlechterte sich zu dieser Zeit zusehends: von knapp über 7 Prozent (Jahr 2008) auf über 32 Prozent (2010). Wie Sie sehen: Die „Finanzkrise“ hat das früher so wirtschaftsstarke Irland finanziell gehörig „mitgerissen“; zuerst die Banken und den Finanzsektor des Landes – später dann das ganze Land selbst. Aus dem Euro-Rettungsschirm wurden Irland damals letztlich 85 Milliarden Euro Hilfe gewährt.

Im Jahr 2011 gab es sodann nur ein Land, das EU-Hilfe beantragt hat: nämlich Portugal.

5.3. Portugal

Im Frühjahr 2011 ersuchte auch Portugal finanzielle Hilfe aus dem Euro-Rettungsschirm. Doch Portugals Hilfeersuchen war für die EU-Kommission weniger überraschend als das strauchelnde Irland. Denn bereits 2002 und 2005 war der EU-Kommission die Neuverschuldung Portugals zu hoch – es wurde ein sog. „Defizitverfahren“ angestoßen und zu Ende geführt. Ganz ähnlich wie bei Irland stieg bei Portugal – im Zuge der Finanzkrise – sowohl das Haushaltsdefizit als auch der Schuldenstand an.

Im Jahr 2012 beantragten sodann Spanien und Zypern EU-Hilfe.

5.4. Spanien

Spanien ist nicht ganz so hoch verschuldet wie andere Euroländer; der Wert der Schuldenquote von Spanien ist im Vergleich etwas besser; und zwar unter dem Mittelwert. Dennoch kam auch dieses Euroland ins Straucheln (…im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 und 2009). Das Haushaltsdefizit und der Schuldenstand von Spanien entwickelten sich im Zuge der Finanzkrise äußerst negativ. Woran lag das?

In welchen Branchen setzte die Finanzkrise Spanien derart zu, dass es zu einer hohen Staatsverschuldung kam?

Verantwortlich dafür wird vor allem das Abebben der bislang positiven konjunkturellen Entwicklung angesehen; der mit dem finanziellen „Einsturz“ der Baubranche in Spanien zusammenhängt.

Warum litt die spanische Baubranche so sehr unter der Finanzkrise?

Viele Immobilien wurden auf Pump mit Krediten finanziert; als dann der Finanzsektor im Zuge der Finanzkrise einbrach, stellte dies auch die Immobilienbranche vor große Probleme. Im Verlauf der Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage Spaniens erhöhte sich natürlich auch die Arbeitslosigkeit in der Bevölkerung; Mitte des Jahres 2012 auf über 24 Prozent. Dabei waren die Jugendlichen ganz besonders hart von der schlechten konjunkturellen Lage betroffen – jeder Zweite war arbeitslos. Im Klartext heißt dies: Es herrschte eine Jugendarbeitslosigkeit von 50 Prozent – in ganz Europa zu jener Zeit der schlechteste Wert. Für Spanien stellt abseits der hohen Arbeitslosenzahlen besonders das schlechte Haushaltsdefizit eine zu bewältigen müssende Schwierigkeit dar.

Aufgrund dieser existenziellen Schwierigkeiten ersuchte auch Spanien EU-Hilfe und wollte Gelder aus dem Euro-Rettungsschirm; und zwar im Juni 2012. Dabei waren die Gelder jedoch nicht direkt für den spanischen Staat gedacht (im Unterschied zu anderer Hilfe ersuchenden EU-Staaten), sondern direkt zur Förderung der spanischen Bankbranche. Letztlich hieß es seitens der EU, dass zur Unterstützung der Banken in Spanien bis zu 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden können.

5.5. Zypern

Zypern ist wirtschaftlich eng verbunden mit Griechenland. Der finanzielle Untergang Griechenlands riss auch die Banken in Zypern mit in den Schuldenstrudel. Es hatte Schwierigkeiten damit, die eigenen Staatsschulden wieder zu refinanzieren. Bereits ein Jahr vor Beantragung der EU-Hilfe, die im Jahr 2012 erfolgte, war das Land in großen finanziellen Schwierigkeiten. Hilfe brachte damals aber zunächst nicht die EU, sondern ein Kredit aus Russland, der 2,5 Milliarden Euro umfasste. Im Jahr 2012 hieß es letztlich, das Land bräuchte rund 10 Milliarden Euro um die eigenen Bankinstitutionen zu „retten“. Bereits nach nur zwei Tagen bejahte die EU eine potenzielle Hilfe. Mitte 2013 wurden zusätzlich zur Ankurbelung des spanischen Arbeitsmarktes und der Wirtschaft 21 Millionen Euro von der EU-Kommission an Spanien gegeben. Profitieren sollten von dieser kleinen Geldhilfe besonders kleine und mittelständische Unternehmen im Land.

6. Welche Euroländer haben wegen ihrer hohen Schulden bis 2012 EU-Hilfe beantragt?

EU-StaatWann wurde EU-Hilfe beantragt?Entwickeltes Haushaltsdefizit (-)
(im Zuge der Finanzkrise)
Entwicklung des SchuldenstandesWelche Hilfe wurde von der EU gewährt?
Griechenland23. April 2010Jahr 2008: -9,8 %

Jahr 2009: -15,6 %

Jahr 2010: -10,3 %

Gestiegene Staatsverschuldung im Laufe der Finanzkrise. Aktuell (Jahr 2017) immer noch sehr hoher Schuldenstand persistent – bei 178,6 % des BIP – ein sehr hoher Wert Zwei EU-Rettungspakete (110 Mrd.€ + ca. 130 Mrd. €)
Irland21. September 2010Jahr 2008: -7,3%

Jahr 2009: -14 %

Jahr 2010: -31,2 %

Innerhalb weniger Jahre (2007 bis 2011) im Lauf der Finanzkrise starke Neuverschuldung85 Milliarden Euro aus dem „Euro-Rettungsschirm“
Portugal06. April 2011Jahr 2008: -3,6 %

Jahr 2009: -10,2 %

Jahr 2010: -9,8 %

Es gab zwar bereits vor der Finanzkrise ein Defizitverfahren, doch im Laufe der Finanzkrise stieg der Schuldenstand stark an78 Milliarden Euro aus dem „Euro-Rettungsschirm“
SpanienJuni 2012Jahr 2008: -4,5 %

Jahr 2009: -11,2 %

Jahr 2010: -9,3 %

Von 2005 bis 2007 noch im Haushaltsüberschuss. Im Laufe der Finanzkrise entwickelte sich jedoch ein negativer Haushaltssaldo und die Staatsverschuldung stieg an, um ca. 30 %Bis zu 100 Milliarden Euro zur Unterstützung der spanischen Banken
ZypernJuni 2012Jahr 2008: +0,9 %

Jahr 2009: – 6,1 %

Jahr 2010: -5,3 %

Besonders in den Jahren 2009 bis 2011 deutliches Haushaltsdefizit entwickeltBis zu 10 Milliarden Euro Unterstützung für die Banken in Zypern. Später noch 21 Millionen zur Ankurbelung der spanischen Wirtschaft

Stand der Daten: 2012

Anmerkung des Autors:

Wenn die betroffenen EU-Länder betrachtet werden, wird eines sehr deutlich: die globale Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 trug stark zu den Krisen der EU-Staaten bei.


Bildnachweise: Grecaud Paul/AdobeStock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert)

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