Die Experten stellen damit einen Punkt infrage, der der Bundesregierung besonders wichtig war: die Beteiligung von Banken und anderen privaten Anleiheinvestoren an der Rettung eines Landes. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte noch am Freitag betont: "Wir werden dann ab Mitte 2013 im Falle einer Insolvenz auch private Gläubiger beteiligen." Dies geschehe über Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses).
Nach den EU-Beschlüssen zum ESM sollen diese Umschuldungsklauseln aber nur für neue Anleihen ab Mitte 2013 gelten. Bis solche Klauseln auch nur für die Hälfte der ausstehenden Schulden eines Landes gelten, würden viele Jahre vergehen. "Wirksam werden die Klauseln erst ab etwa 2030", sagte Gros.
Für die aktuelle Krise seien sie irrelevant. Mayer sagte ebenso, eine Beteiligung Privater sei ab 2013 noch nicht möglich: "Deshalb laufen die Beschlüsse darauf hinaus, dass der öffentliche Sektor den privaten herauskauft, wenn sie nicht noch ergänzt oder modifiziert werden." Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium bemängelt daher laut "Spiegel", dass die Gläubigerbeteiligung nicht zwingend vorgeschrieben ist. So heißt es im ESM-Beschluss, auch die Auswirkungen der Gläubigerbeteiligung auf die anderen Euro-Staaten und Drittländer müssten berücksichtigt werden.