Selbstständigen in Deutschland bleibt ein Zwang zur Alterssicherung vorerst erspart. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen zögert die geplante Einführung der Pflichtrente heraus. Ein Ministeriumssprecher sagte, man wolle erst eine für September angekündigte Machbarkeitsstudie abwarten.
Damit ist unklar, ob Schwarz-Gelb von der Leyens Prestigeprojekt vor der Bundestagswahl überhaupt noch beschließt - zumal der Unmut bei Selbstständigen groß ist. Die CDU-Politikerin hatte ihr Vorhaben erstmals im Frühjahr vorgestellt. Die Notwendigkeit einer Pflichtvorsorge hatte sie damit begründet, dass das Risiko der Altersarmut nicht auf die Gesellschaft abgewälzt werden dürfe.
Doch nun gibt es rechtliche Probleme mit dem komplizierten Regelwerk. Unter anderem muss die Regierung klären lassen, wer schon eine Altersversorgung hat und worin diese besteht. Anerkannt werden sollen unter anderem Immobilien und Lebensversicherungen. Bislang ist daher noch nicht einmal klar, wie viele Menschen von der Pflichtrente betroffen wären.
"Es ist noch ein Stück Weg hin, bis man gesetzgeberisch tätig werden kann", sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP, Heinrich Kolb, der FTD. Nachdem das Gutachten des Ministeriums vorliegt, wolle sich seine Partei auf einem Fraktionskongress mit dem Thema befassen. Grundsätzlich gelte aber: "Was der Staat von abhängig Beschäftigten verlangt, kann er auch von Selbstständigen erwarten."
In Deutschland wächst die Zahl der Selbstständigen beständig, 2011 waren es 4,4 Millionen. Davon arbeiten 2,4 Millionen allein - die sogenannten Soloselbstständigen. Ihre Zahl hat sich innerhalb von 20 Jahren fast verdoppelt. Gleichzeitig steigt die Zahl der Selbstständigen, die von ihrer Arbeit nicht leben können. Im vergangenen Jahr stockten rund 125.000 ihr Einkommen mit Hartz IV auf. Über eine Million Soloselbstständige verdienen nur bis 1500 Euro im Monat.
Für Selbstständige gilt anders als bei abhängig Beschäftigten keine einheitliche Regelung zur Altersvorsorge; nur für einen Teil ist sie obligatorisch. So sind unter anderem Publizisten, Hebammen und Handwerker in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Andere Berufe sind in Kammern organisiert, etwa Ärzte, Architekten und Steuerberater. Für sie soll sich nichts ändern.
Wer bislang keine Altersvorsorge hat, soll nach den Plänen von der Leyens so lange gesetzlich dazu verpflichtet werden, bis die Rente einen Betrag nahe der Grundsicherung im Alter erreicht - momentan sind das etwa 700 Euro. Die gestaffelten Monatsbeträge würden sich nach dem Einkommen richten, sie lägen zwischen 50 und 300 Euro. Dies entspricht einem Beitragssatz zwischen 12,5 und 15 Prozent. Wer älter als 50 Jahre ist, wäre ausgenommen, ebenso Geringverdiener bis 400 Euro im Monat und Gründer in den ersten Jahren. Es soll möglich sein, die Beiträge flexibel zu zahlen, also angepasst an die Auftragslage.
Die Pflichtvorsorge ist Teil eines Rentenpakets, über dessen weitere Bestandteile - unter anderem eine Zuschussrente für Bezieher von Niedriglöhnen - von der Leyen im August abstimmen lassen will. Innerhalb der schwarz-gelben Koalition ist es stark umstritten. Die Pläne für Selbstständige sehen auch Experten kritisch. "Altersarmut ist kein Problem der Selbstständigen, sondern ein Problem schlechter Ausbildung", sagte Alexander Kritikos, Forschungsdirektor des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, der FTD. Mehr als 80.000 Menschen haben eine Onlinepetition gegen das Vorhaben unterzeichnet.