In den Streit um die Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung kommt Bewegung. Zwar sagte der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses Siegfried Kauder (CDU), den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung werde es in Deutschland nicht geben. Doch es komme "der Straftatbestand der Vorteilsannahme in Betracht", sagte Kauder bei einer Expertenanhörung des Ausschusses.
Damit eröffnet sich eine neue Chance für Deutschland, die Uno-Konvention gegen Korruption doch noch zu ratifizieren. Das Abkommen verbietet die Bestechung von Amtsträgern. Darunter versteht die Uno nicht nur Beamte, sondern auch Abgeordnete. In Deutschland gelten Abgeordnete aber nicht als "Amtsträger". Damit der Bundestag die Konvention ratifizieren kann, ist also eine Novelle des relevanten Paragrafen 108e des Strafgesetzbuchs notwendig.
108e stellt bisher lediglich unter Strafe, dass Abgeordnete ihre Stimme verkaufen. Weder unter Rot-Grün noch unter der Großen Koalition und auch nicht unter Schwarz-Gelb gelang es, die Vorschriften über die Abgeordnetenbestechung zu verschärfen.
2005 machte die SPD-Fraktion den Anfang, doch ihr Gesetzentwurf fiel durch die vorgezogenen Neuwahlen unter den Tisch. Unter Schwarz-Rot ging es nicht voran, die Koalition setzte eine Arbeitsgruppe ein - ohne Ergebnis. Gesetzentwürfe der Grünen und Linken waren wegen der Machtverhältnisse chancenlos. Momentan liegen dem Bundestag drei Entwürfe vor - von den Oppositionsparteien SPD, den Linken und den Grünen.
Die Argumente gegen eine Verschärfung des Paragrafen 108e sind stets die gleichen: Der in der Uno-Konvention verwendete Begriff des Amtsträgers sei nicht mit dem Status des Abgeordneten vereinbar. "Der Abgeordnete ist weder Volksangestellter noch Quasibeamter", sagte Ulrich Franke, Richter am Bundesgerichtshof, bei der Anhörung im Bundestag. Das entspricht der bisherigen Argumentationslinie der Rechtspolitiker von Union und FDP.
Doch diese Haltung ist nicht nur unter Juristen umstritten. Namhafte Unionspolitiker wie Bundestagspräsident Norbert Lammert sowie die deutsche Wirtschaft fordern eine Lösung. Es ist ihnen peinlich, dass Deutschland in einer Reihe steht mit Ländern wie Syrien und Saudi-Arabien, die die Konvention ebenfalls nicht ratifiziert haben. Kauder sagte, das Problem sei ihm bei einer Reise nach Afrika bewusst geworden. "Das erste, worauf man dort angesprochen wird, ist Korruption", sagte der Rechtspolitiker. Zugleich zeigte er sich überzeugt, dass eine Lösung machbar sei. Bisher hatte er eine Regelung im Strafrecht ausgeschlossen. Am Mittwoch deutete er an, dass die Vorschriften gegen Vorteilsannahme an den Paragrafen 108e angedockt werden könnten.
Bei der Anhörung ging es um die Frage, ob einer der Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen zur Lösung des Problems geeignet ist. Die in den Bundestagsausschuss geladenen Experten zeigten sich dabei gespalten.
Der Münsteraner Rechtsprofessor Wolfgang Jäckle hält einen Straftatbestand Abgeordnetenbestechung grundsätzlich für möglich. Er favorisierte den Gesetzentwurf der Grünen, wonach Korruption eines Abgeordneten "in Ausübung seines Mandats zur Vertretung oder Durchsetzung der Interessen des Leistenden oder eines Dritten" strafbar sein soll. Laut Jäckle würde sich Deutschland damit Regeln geben ähnlich denen mancher Länder, die die Uno-Konvention bereits ratifiziert haben. Bernd Heinrich von der Berliner Humboldt-Universität hielt alle drei Entwürfe für angemessen.
Dem entgegen befand Kyrill Schwarz von der Universität Würzburg die Vorschläge für zu schwammig und sprach von einer "kosmetischen Reparatur verloren gegangenen Vertrauens". Er schlug stattdessen eine Ausweitung der Transparenzregeln vor, "um von vornherein dem Schein der Käuflichkeit von Entscheidungen vorzubeugen".
Die Abgeordneten sind laut Kauder in einer schwierigen Lage: Sie müssen eine Angelegenheit in eigener Sache regeln und seien also befangen. Wann eine Regelung kommt, ließ der Ausschussvorsitzende offen. Vielleicht klappe es noch vor der Bundestagswahl 2013, "aber da müssen wir uns schon auf den Hosenboden setzen". Sonst muss sich der nächste Bundestag wieder mit dieser Frage befassen.