Selbst Wolfgang Bosbach hat die Hoffnung aufgegeben. "Die Richter entscheiden zwar nach verfassungsrechtlichen Kriterien, aber sie wissen auch, welche außen- und finanzpolitischen Auswirkungen ein kategorisches Nein hätte", sagt der CDU-Politiker und hartnäckige Gegner weiterer Hilfen an klamme Euro-Staaten. Daher würden sich die Richter kaum trauen, den neuen Euro-Rettungsfonds ESM noch zu stoppen.
Ob Bosbach recht hat, wird sich möglicherweise schon in genau einer Woche zeigen. Am nächsten Dienstag werden die acht Richter des zweiten Senats über die Klagen erstmals mündlich verhandeln. Dies teilte das Gericht am Montag mit. Erst in der Nacht von Freitag auf Samstag waren die diversen Klagen und Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingegangen. Über das Wochenende sortierten Mitarbeiter und Richter die Schriftsätze, ordneten Themengebiete und gewichteten Argumente. Die FTD beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Verfahren.
Insgesamt verhandelt das Gericht am nächsten Dienstag über sechs Verfahren, hinter denen jeweils mehrere Kläger stehen. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler etwa klagt gegen die Einrichtung des ESM, da dieser die Haushaltsrechte des Bundestags verletze. Weil Gauweiler auch das Gesetzgebungsverfahren für den ESM für verfassungswidrig hält, hat er zudem Organklage eingereicht. Auch die Abgeordneten der Linkspartei reichten als Privatpersonen Verfassungsbeschwerden gegen ESM und Fiskalpakt ein und initiierten darüber hinaus als Fraktion eine Organklage.
Die Initiative "Europa braucht mehr Demokratie", die vor Gericht unter anderem von Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertreten wird und der sich mehr als 12.000 Bürger angeschlossen haben, wendet sich gegen die Ewigkeitsgarantie für den ESM, die die Spielräume des deutschen Gesetzgebers einschränke. Hinzu kommen weitere ähnliche Klagen von Juristen und Ökonomen.
Die meisten Kläger haben eine einstweilige Anordnung beantragt. So soll das Gericht Bundespräsident Joachim Gauck bis zur Entscheidung im Hauptverfahren untersagen, die Ratifizierungsgesetze zu unterschreiben. Da es sich bei ESM und Fiskalpakt um völkerrechtliche Verträge handelt, würden sie mit Gaucks Unterschrift für Deutschland bindend und könnten auch durch ein späteres Veto der Verfassungsrichter nicht mehr geändert werden. Da dieses Dilemma absehbar war, haben die Richter bereits vor einigen Tagen Gauck gebeten, mit einer Unterschrift bis zur Entscheidung über die einstweiligen Anordnungen zu warten - Gauck hat dies auch zugesagt.
Es wird aber schon am Dienstag ums große Ganze gehen. Denn die Richter müssen bei ihrer Abwägung, ob sie den Anträgen stattgeben, berücksichtigen, wie groß sie die Erfolgschancen im Hauptverfahren einschätzen. Sollten sie die einstweiligen Anordnungen ablehnen, im Hauptverfahren aber den Klägern recht geben, stünden sie erneut vor dem Problem: Gauck könnte schon unterschrieben haben und damit Kläger und Gericht vor vollendete Tatsachen stellen.
Das ist schwer zu sagen. In jedem Fall dürfte die Nervosität an den Finanzmärkten wieder zunehmen, wenn sich die Einrichtung des ESM weiter hinzieht. In diesem Fall müssten eventuell nötige weitere Hilfspakete für klamme Euro-Staaten aus dem schon eingerichteten Rettungsfonds EFSF finanziert werden. Nach den angekündigten Hilfsanträgen Spaniens und Zyperns wird hier das Geld aber langsam knapp.
Prognosen sind unmöglich. Daher sollte man auch die demonstrative Zuversicht der Bundesregierung vorsichtig behandeln, mit der etwa Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Klagen am Montag abkanzelte.
Tatsächlich rechnen aber auch prominente Staatsrechtler nicht damit, dass die Richter ESM und Fiskalpakt komplett verwerfen. Eher könnten sie der Bundesregierung klarmachen, wie weit sie bei Kompetenzübertragungen an Brüssel noch gehen darf, ohne zuvor das Volk zu befragen. Genau dies erhofft sich zumindest der CDU-Politiker Bosbach: Er hoffe auf eine "Bis-hierher-und-nicht-weiter-Entscheidung", die der Politik endlich klare Grenzen in der Euro-Politik aufzeige, sagt er.