Die Deutsch-Iranische Handelskammer e.V. (DIHKeV) in Hamburg sieht gute Erfolgsaussichten für ein juristisches Vorgehen gegen die Listung: "Das Wirtschaftsministerium hat signalisiert, dass eine Klage sinnvoll wäre", sagte Geschäftsführer Michael Tockuss. "Die Entscheidung ist eindeutig auf Druck des Kanzleramts zustande gekommen."
Bundeskanzlerin Angela Merkel war zuletzt beträchtlich unter Druck geraten, weil Indien seine Öllieferungen aus dem Iran über die EIHB bezahlt hatte. Das widerspricht zwar nicht den Sanktionen, verboten sind nur Geschäfte, die im Zusammenhang mit Irans umstrittenem Atomprogramm stehen. Doch dass Deutschland als Transitland für Transaktionen des Iran dient, widerspricht Merkels "Entmutigungspolitik".
Teheran dürfte über die Listung der EIHB nicht erfreut gewesen sein. Ob das Chaos mit den Überflugrechten der Kanzlermaschine auf dem Weg nach Indien vor einer Woche mit der Sanktionsentscheidung zusammenhängt oder nicht, weiß niemand genau. "Es passt aber sehr gut ins Bild", sagte Tockuss.