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Der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg wollen den Hauptstadtflughafen BER mit einer Finanzspritze vor der Zahlungsunfähigkeit retten. "Es wird ein Mix sein aus Eigenkapital, aus Überbrückungskrediten und Gesellschafterdarlehen", sagte der Verkehrsstaatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Rainer Bomba (CDU), am Donnerstag in Schönefeld.
Konkrete Summen wurden nicht genannt. Bisher wird damit gerechnet, dass Mehrkosten von bis zu 1,17 Mrd. Euro fällig werden - unter anderem wegen der verschobenen Eröffnung des Projekts. Die Lage sei "nicht optimal", sagte Bomba. Denn auch für die Finanzierung sei wichtig zu wissen, wann der Flughafen fertiggestellt wird. Nach der Aufsichtsratssitzung am Donnerstag blieb weiter offen, ob die ersten Flugzeuge tatsächlich am 17. März 2013 in Schönefeld abheben.
Diese Entwicklung hatte sich bereits im Vorfeld der Sitzung angedeutet, weil der neue Technikchef Horst Amann ausreichend Zeit bekommen sollte, um einen Termin für die Eröffnung zu prüfen. "Wir haben ein hohes Interesse daran, einen verlässlichen Termin zu haben", sagte der Aufsichtsratsvorsitzende, Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD).
Entscheiden die deutschen Behörden, weitere Beihilfen zu gewähren, müssen sie die bei der EU-Kommission in Brüssel anzeigen und genehmigen lassen. Und das kann sich hinziehen. Durchschnittlich dauere es 18 Monate bis zur Entscheidung, wenn die Kommission ein Verfahren eröffnet. "Das nimmt sehr viel Zeit in Anspruch", sagte eine Sprecherin. Die Dauer hänge aber von der Art der Beihilfe ab. Über den Fall BER wolle sie nicht spekulieren. Bislang habe Brüssel keine Notifizierung erhalten.
In einem ersten Verfahrensschritt über mindestens zwei Monate wird geprüft, ob es sich um eine genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe handelt. Möglicherweise fällt sie auch in ein schon genehmigtes Beihilfeschema. Wenn es widersprüchliche Informationen gibt oder sonst Zweifel entstehen, wird das Prüfverfahren eröffnet, an dem sich auch andere Parteien beteiligen können, etwa konkurrierende Unternehmen. Eine Ablehnung ist erst danach möglich.
Der öffentlich betriebene Flughafen BER fällt dabei prinzipiell unter die gleichen Bedingungen wie ein rein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen. Die Betreiber können also nicht beliebig öffentliches Geld nachschießen. Die EU macht bei staatlichen Unternehmen das Prinzip des marktwirtschaftlich handelnden Investors geltend. Die öffentlichen Betreiber des Flughafens müssen sich demnach verhalten wie ein Privatunternehmen. Wenn sie es nicht tun, also etwa unüblich günstige Kredite gewähren, greift die EU-Kommission ein.
Sie errechnet in dem Fall den Vorteil, den das öffentliche Unternehmen durch die ihm gewährten günstigen Kredite gegenüber vergleichbaren Krediten zu marktüblichen Kursen erhält. Die Differenz erklärt sie zu staatlichen Beihilfen. Diese müssen dann das gleiche Genehmigungsverfahren durchlaufen wie bei einem privaten Unternehmen.
Bislang haben der Bund und die beiden Länder für den Flughafen 430 Mio. Euro gezahlt. Außerdem bürgen sie für Kredite im Umfang von 2,4 Mrd. Euro. Der Bund hält 26 Prozent der Anteile, die Länder Berlin und Brandenburg jeweils 37 Prozent.
Ursprünglich sollte der Flughafen im November 2011 eröffnet werden. Der Termin wurde dann aber auf den 3. Juni 2012 verschoben - als Grund wurde die Pleite einer Firma angegeben. Dass auch dieses Datum nicht gehalten werden konnte, vor allem wegen Brandschutzmängeln, wurde erst kurz vorher bekannt. Damit nahm das Flughafen-Debakel seinen Lauf, Technikchef Manfred Körtgen musste für Amann seinen Posten räumen. Als neuer Termin wurde der 17. März 2013 genannt - unter Vorbehalt.
mit dpa