Dazu soll das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) um ein Anzeigerecht erweitert werden. Eine Kündigung aufgrund der Weitergabe von Informationen über Missstände wird damit praktisch unmöglich. Bislang muss ein Arbeitnehmer wegen der sogenannten Loyalitätsverpflichtung gegenüber seinem Arbeitgeber damit rechnen.
Die Initiative folgt auf eine große Zahl spektakulärer Wirtschaftsskandale. Das von Horst Seehofer (CSU) geführte Verbraucherschutzministerium hat den Informantenschutz wegen der Gammelfleischskandale seit 2005 auf der Agenda. Danach wurden in Konzernen wie Siemens oder VW haarsträubende Missstände öffentlich. Der Vorschlag für ein arbeitsrechtlich relevantes Anzeigerecht nach einem neuen Paragrafen 612a BGB ist zwischen Justiz-, Arbeits- und Verbraucherministerium abgestimmt und soll am 4. Juni Thema einer parlamentarischen Anhörung sein.
Widerstand aus Wirtschaft
In der Begründung für das Gesetz heißt es, die Vorschrift nutze auch der Wirtschaft, weil Schäden frühzeitig abgewendet werden könnten. Leistungsbereitschaft, Motivation und Loyalität würden gefördert, "weil die innerbetriebliche Diskussion über Missstände im Betrieb ohne Sorge vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen geführt werden kann".
Nach dem neuen Recht kann der Informant zunächst rechtlich abgesichert betriebsintern auf Abhilfe dringen. Diese Vorschrift wird aufgehoben, "wenn dies dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist". Dann hätte der Arbeitnehmer "das Recht, sich an eine zuständige außerbetriebliche Stelle zu wenden". Als unzumutbar gilt, wenn der Betroffene "aufgrund konkreter Anhaltspunkte" annimmt, dass der Arbeitgeber oder ein Kollege eine Straftat begangen hat, unmittelbare Gefahr für Leben, Gesundheit oder Umwelt droht oder eine interne Klärung nicht ausreichend erfolgt.
Zwischen den Parteien sorgt der Vorschlag für Streit und trifft bei der Wirtschaft auf Widerstand. "Das ist problematisch. Einen neuen Kündigungsschutz durch die Hintertür einzuführen ist nicht ohne", sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU, Julia Klöckner. "Wenn jeder Verstoß, also auch Banalitäten wie falsches Mülltrennen, bei Dritten angeschwärzt werden kann, dann leidet die gegenseitige Vertrauensbasis in einem Betrieb." Der stellvertretende Vorsitzende des Verbraucherausschusses, Manfred Zöllmer (SPD), sprach sich für die Ergänzung des BGB aus. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt einen neuen Informantenschutz ab, weil sie die bestehenden Rechte für ausreichend hält.