Wegen eventueller Vorteilsnahme im Amt habe die Ermittlungsbehörde eine Vorprüfung eingeleitet, sagte Staatsanwältin Simone Herbeth am Donnerstag. Dabei solle geklärt werden, ob das Staatsoberhaupt bei der Nutzung eines Autos ungerechtfertigte Vorteile in Anspruch genommen habe. Grundlage seien die Medienberichte.
Das Präsidentenpaar hatte den Audi Q3 am 22. Dezember in einer Berliner Niederlassung übernommen. Nach Angaben von Wulffs Anwalt Gernot Lehr wurde dafür die "marktübliche Vergütung" gezahlt. Der Jurist dementierte die Zeitungsberichte, wonach die Eheleute den Wagen schon seit Sommer monatelang kostenlos gefahren hätten. "Hierbei handelt es sich um eine Falschbehauptung", teilte Lehr mit.
Bestätigt ist dagegen, dass die Präsidentengattin Ende Dezember einen Audi Q3 als Mietwagen in Empfang nahm. Die Audi-Zentrale erklärte in Ingolstadt: "Frau Wulff fuhr zwischen dem 22. Dezember 2011 und dem 23. Januar 2012 einen Audi Q3, den sie zu marktüblichen Konditionen von einem Audi-Handelsbetrieb in Berlin mietete." Der Anwalt sagte, es habe keinen "Prominentenrabatt" gegeben. Ein vom Ehepaar Wulff ursprünglich bestellter Audi Q3 habe erst Mitte 2012 ausgeliefert werden sollen. Frau Wulff habe daher ein Serienfahrzeug erhalten. Inzwischen sei dieses wieder zurückgegeben worden. Der Jurist sagte, dies sei am 23. Januar geschehen. Gründe nannte er laut dpa nicht.
Den zwei Zeitungen, die in Berlin in einer Gemeinschaftsredaktion zusammenarbeiten, warf Lehr "grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflichten" vor. Die Chefredakteurin von "Berliner Zeitung" und "Frankfurter Rundschau", Brigitte Fehrle, sagte: "Wir haben an jeder Stelle die journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt."